24 Stunden Pflege & Betreuung
Informieren Sie sich jetzt in unserem umfassende Guide über alle wichtigen Informationen zur 24-Stunden-Pflege. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, die passende Pflegelösung zu finden!
24 Stunden Pflege & Betreuung
Im eigenen Zuhause alt werden – das wünschen sich die meisten Menschen. Wir von Pflege zu Hause Küffel machen es mit der 24h Pflege in den eigenen vier Wänden möglich. Erfahren Sie hier alles über das Konzept der 24 Stunden Pflege* und finden Sie heraus, wie Sie eine liebevolle Betreuung zu Hause realisieren können.
24 Stunden Pflege Fakten auf einen Blick
Es gilt auch bei dieser Form der Versorgung die Einhaltung des deutschen Arbeitszeitgesetzes und die Gewährleistung des deutschen Mindestlohns.
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24h Pflege: Kosten im Überblick
Anstellungsmodell Kosten pro Monat Entsendemodell ab ca. 2.500 € – 3.000 € Anstellung einer selbstständigen Person ab ca. 2.500 € bis 3.500 € Anstellung als Arbeitgeber ab ca. 3.000 € Die Kosten für 24h Pflege liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang ca. zwischen 2.500 und 3.000 €.
Erfahren Sie mehr zu den 24 Stunden Pflege Kosten.
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Was zahlt die Pflegekasse für 24 Stunden Pflege?
Pflegegrad 3 Durchschnittliche Kosten der sog. 24h-Betreeung Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen 2.600 € Haushaltspauschale 400 € Gesamtkosten mtl. 3.000 € Anteil Pflegeversicherung – 573 € anteilige Verhinderungspflege – 201,50 € Mögliche Steuererleichterungen – 333,33 € Verbleibender Eigenanteil 1.892,17 € -
Welche Arbeiten übernimmt eine 24 Stunden Pflegekraft?
Eine 24 Stunden Betreuungskraft zieht ins Zuhause der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt die folgenden Aufgaben:
– Grundpflege
– Aktivierende Pflege
– Hauswirtschaftliche Versorgung
Mehr zum Leistungsumfang der 24h Pflege finden Sie hier (Link zu 2.2) -
Wie organisiert man eine 24 Stunden Betreuung zu Hause?
Um eine zuverlässige 24 Stunden Pflege zu Hause zu organisieren, nehmen Sie Kontakt zu einer seriösen Vermittlungsagentur auf. Achten Sie darauf, dass diese strikt nach den Vorgaben der DIN SPEC 33454 arbeiten. Nach der persönlichen Kontaktaufnahme, einer Evaluation des Pflegebedarfs und dem Vertragsabschluss werden Ihnen ausgewählte und gut geeignete Betreuungskräfte vorgeschlagen. Haben Sie eine Pflegekraft gewählt, kümmert sich Pflege zu Hause Küffel um ihre Anreise und begleitet die Einführung. Die 24 Stunden Pflege kann innerhalb von wenigen Tagen organisiert und umgesetzt werden.
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Wie finden Sie die richtige 24 Stunden Betreuung?
Auf der Suche nach einer zuverlässigen Vermittlungsagentur für 24h Betreuung sollten Sie auf die folgenden Qualitätsmerkmale achten:
- Einhaltung der Anforderungen der DIN SPEC 33454
- A1-Bescheinigung der Pflegekräfte
- Kundenrezensionen und Erfahrungen
- transparente, angemessene Preisgestaltung
- Beratungskompetenz und Erreichbarkeit
Mehr dazu in unserer Checkliste hier.
Erfahren Sie im Video mehr zur 24 Stunden Pflege von Pflege zu Hause Küffel
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- Transparente Kosten & Verträge
- Schnelle Vermittlung (5 – 7 Werktage)
- Erfahrene, von uns geprüfte Pflegekräfte
1. Anwendungsbereich – Wann ist die 24 Stunden Pflege zu hause sinnvoll?
Bevor Sie sich genau damit befassen, wie eine 24h Pflege zu hause aussieht, sollten Sie sich die folgende Frage stellen: Ist die 24 Stunden Betreuung zu hause für meine Situation geeignet? Wie steht es um den tatsächlichen Pflegebedarf und welche Faktoren sind bei der Organisation zu beachten? Zunächst möchten wir Ihnen diese Fragen beantworten.
Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit konnten wir feststellen, dass sich die Betreuung im eigenen Zuhause vor allem bei den folgenden Patienten anbietet:
bei Altersschwäche und allen anderen altersbedingten Krankheiten
Wenn Alltagstätigkeiten aufgrund von typischen Alterserscheinungen schwerer fallen, möchten die meisten Menschen deshalb noch nicht direkt in ein Heim umziehen. Die 24h Pflege zu hause bietet die Möglichkeit, auch im Alter nicht auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden verzichten zu müssen.
bei Demenz-Erkrankungen wie z. B. Alzheimer
Schon in den frühen Stadien der Demenz kann es sein, dass Betroffene nicht mehr sicher eigenständig in ihrem Zuhause leben können. Vergesslichkeit und eventuelle Verwirrung machen eine Betreuung notwendig. Die 24h Pflege zu hause bildet in diesem Fall eine gute Alternative zum Alten- oder Pflegeheim. Sie ermöglicht das individuelle Eingehen auf die erkrankte Person und erlaubt es, noch bestehende Fähigkeiten weiterhin zu fördern. Viele Kräfte der 24 Std Betreuung zu hause verfügen über umfangreiche Erfahrung, da sie bereits vielfach an Demenz erkrankte Personen betreut haben.
nach einem Schlaganfall
Ein Schlaganfall kann das Leben von einem Moment auf den anderen völlig verändern. Selbstverständliches wird auf einmal zur Herausforderung und Betroffene brauchen Hilfe dabei, den Alltag weiterhin möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Dabei sind die Folgen eines Schlaganfalls sehr unterschiedlich – eine Betreuung, die nicht nur unterstützt, sondern auch fördert, muss entsprechend individuell ausfallen. Genau diese persönliche Betreuung nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe macht eine 24h Pflege nach einem Schlaganfall zu einer guten Lösung.
bei Krebserkrankungen
Krebserkrankungen und die damit einhergehenden Behandlungen belasten den Körper enorm. Damit Betroffene in dieser Situation nicht ihr eigenes Zuhause und die damit verbundene Autonomie aufgeben müssen, ist eine unterstützende Betreuung notwendig. Die 24h Betreuung zu hause kann bei Krebserkrankungen eine essenzielle Begleitung durch den Verlauf der Krankheit darstellen.
bei Patienten mit Herzerkrankungen
Herzleiden können nicht nur das Risiko für akute Notfallsituationen erhöhen, sondern auch die Eigenständigkeit im Alltag beeinflussen. Wenn zu viel Anstrengung nicht mehr möglich ist und Hilfe im Haushalt, bei der Körperpflege und bei sonstigen Tätigkeiten gebraucht wird, ist die 24h Pflege bestens als Unterstützung geeignet. Gleichzeitig ist im Notfall immer jemand zur Stelle.
während und nach der Rehabilitation
Wieder fit für den Alltag im eigenen Zuhause werden – das ist während und nach der Rehabilitation das große Ziel. Mit einer 24h Pflege ist es möglich, dies zu erreichen, ohne auf die gewohnte und gewünschte Autonomie verzichten zu müssen.
zur Überbrückung von Krisensituation
Eine 24h Pflege muss nicht langfristig angelegt sein, sondern kann auch punktuell in konkreten Krisensituationen dabei helfen, einen Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen, ohne auf eine umfassende Betreuung zu verzichten.
Pflege zu Hause Küffel bietet zahleiche Vorteile
Pflege zu Hause Küffel ist Ihr starker und kompetenter Partner für eine liebevolle und fachgerechte 24h Pflege. Während der gesamten Vertragslaufzeit werden Sie rundum von uns betreut und profitieren von den folgenden Vorteilen:
- Überschaubare Kosten mit absoluter Transparenz
- Pflegefachliche Begleitung während der Vertragsdauer
- Individuelle Kundenbetreuung
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- 24-Stunden-Erreichbarkeit
- Über 90 % Kundenzufriedenheit
- 14-tägiges Kündigungsrecht
- Bundesweite Vermittlung
- Sicherstellung von schweren und Schwerst-Pflegefällen in der Betreuung zu Hause
- Wir bleiben Ihr alleiniger Ansprechpartner über die gesamte Betreuungszeit – an 365 Tagen rund um die Uhr
- Beratung für ein sicheres Betreuungsnetzwerk
Die 24h Pflege hat sich als dritte Säule in der Betreuung von alten und kranken Menschen etabliert. Sie bietet im Vergleich zu anderen Betreuungsformen ganz eigene Vorteile, die wir Ihnen kurz vorstellen wollen.
1. Erhalt des eigenen Zuhauses
Wenn es im Alter oder bedingt durch Krankheit schwieriger wird, ohne Hilfe den Alltag zu meistern, fürchten viele Betroffene sich vor einem Umzug ins Pflegeheim. Die komplette Aufgabe der gewohnten Umgebung – eines Zuhauses, das man sich über viele Jahre hinweg aufgebaut hat – belastet sie stark. Die 24 Stunden Betreuung zu hause bietet hier eine gute Alternative. Sie findet im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt und sorgt somit dafür, dass dieses möglichst lange erhalten bleiben kann.
2. Erhalt von Gewohnheiten
Ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet nicht nur die Aufgabe der eigenen vier Wände, sondern auch den Verlust von alten Gewohnheiten. Tagesabläufe und Tätigkeiten, die Sicherheit und Vertrautheit bedeuten, fallen auf einmal weg. Dies wirkt auf viele Betroffene destabilisierend, sowohl emotional als auch kognitiv. Um diese Belastung und den damit einhergehenden Stress zu vermeiden, ist die 24h Pflege bestens geeignet.
3. Erhalt der Selbstständigkeit& Selbstbestimmung
Wann stehe ich auf, was koche ich und wann esse ich, wann gehe ich einkaufen – diese und viele andere alltägliche Entscheidungen können nach einem Umzug ins Pflegeheim oft nicht mehr autonom getroffen werden. Stattdessen müssen sich die Betroffenen einem fremden Tagesplan anpassen und viele Alltagstätigkeiten vollständig aufgeben. Die 24h Pflege ermöglicht es, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung soweit wie möglich und so lange wie möglich zu erhalten. Pflegebedürftige Menschen werden weiterhin gefördert und gefordert, was langfristig mehr Lebensqualität bedeutet.
4. Individuelle 1 zu 1 Betreuung
Auch wenn eine Pflegeeinrichtung eine fachgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Personen gewährleisten kann, ist eine so intensive und individuelle Betreuung wie in der 24h Betreuung zu hause nicht möglich. Indem eine feste Betreuungskraft im Zuhause der pflegebedürftigen Person einzieht und hier ein festes Haushaltsmitglied wird, entsteht eine einzigartige Betreuungssituation, in der auf jede persönliche Eigenheit eingegangen werden kann.
5. Gesellschaft und Lebensfreude
Im Rahmen der 24 Stundenpflege zu hause entwickelt sich zwischen den betreuungsbedürftigen Personen und ihren Pflegekräften oft ein freundschaftliches Verhältnis. Gerade alleinlebende Menschen freuen sich über die Gesellschaft, die auch dabei hilft, die negativen psychischen Folgen von Einsamkeit im Alter abzuwenden. Auch gewinnen pflegebedürftige Menschen durch die 24h Pflege an Mobilität. Die 24h Pflegekraft kann bei Ausflügen unterstützen und Treffen mit Freunden und Verwandten organisieren. Insgesamt trägt das Zusammenleben in der häuslichen Gemeinschaft so zu mehr Gesellschaft und damit Lebensfreude bei.
Die 24h Pflege zu hause bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu erhalten und zu steigern. Wie genau die 24 Stunden Betreuung aussieht, ist dabei von Fall zu Fall unterschiedlich und orientiert sich immer an der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit.
Die 24h Pflege ist so individuell wie die Pflegesituation selbst. Sie kann in vielen verschiedenen Situationen in Anspruch genommen und die 24h Pflege Kosten können ggf. über die finanzielle Unterstützung der Kassen abgedeckt werden.
Um herauszufinden, in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und welche finanziellen Mittel von Seiten der Kassen zu erwarten sind, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und dann der Pflegegrad bestimmt werden.
Die Pflegebedürftigkeit gibt Auskunft darüber, ob eine Person tatsächlich der Pflege bedarf. Sie wird in § 14 Abs. 1 SGB XI fest definiert. Als pflegebedürftig gelten danach Menschen:
- deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen soweit beeinträchtigt sind, dass sie Hilfe von Dritten benötigen.
- die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen/Anforderungen nicht selbst bewältigen können.
- die dauerhaft bzw. mindestens für sechs Monate pflegebedürftig sind. Dies muss vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) im Rahmen einer Begutachtung offiziell festgestellt werden.
Besteht eine Pflegebedürftigkeit, so wird im nächsten Schritt der sogenannte Pflegegrad festgestellt. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade, die über die jeweiligen Ansprüche der pflegebedürftigen Person entscheiden. Der Pflegegrad wird im Rahmen einer Begutachtung ermittelt, bei der nicht nur körperliche, sondern auch kognitive, psychische und kommunikative Fähigkeiten mit einbezogen werden. Soziale Kontakte und die Gestaltung des Alltags werden ebenfalls beachtet und fließen mit in ein Punktesystem ein.
Die Begutachtung selbst wird für Kassenpatienten durch den MDK und für Privatversicherte durch MEDICPROOF durchgeführt und findet im Zuhause der pflegebedürftigen Person statt. Am Ende der Begutachtung steht ein individuelles Gutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad. Diese sind laut § 15 SGB XI folgendermaßen definiert:
- Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 besteht eine geringe Beeinträchtigung der Fähigkeiten und/oder Selbstständigkeit der Person.
Mehr zum Pflegegrad 1 - Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 ist die Person in Sachen Selbstständigkeit und/oder Fähigkeiten erheblich eingeschränkt.
Mehr zum Pflegegrad 2 - Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung von Fähigkeiten und/oder Selbstständigkeit vor.
Mehr zum Pflegegrad 3 - Pflegegrad 4
In Pflegegrad 4 werden Menschen eingestuft, bei denen eine schwerste Beeinträchtigung von Selbständigkeit und/oder Fähigkeiten vorliegt.
Mehr zum Pflegegrad 4 - Pflegegrad 5
Der Pflegegrad 5 wird dann angewandt, wenn neben einer schwersten Beeinträchtigung von Fähigkeiten und/oder Selbstständigkeit auch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen.
Mehr zum Pflegegrad 5
Wichtig: Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade bestimmt darüber, wie viel Pflegegeld für die Versorgung der pflegebedürftigen Person gewährt wird. Der Pflegegrad ist damit ausschlaggebend dafür, wie sich bei der 24 Stunden Betreuung Kosten refinanzieren lassen. Anhand des Gutachtens beantragen Sie die mit dem jeweiligen Pflegegrad einhergehenden Leistungen. Hier kann es dazu kommen, dass der Pflegegrad abgelehnt wird. Wie Sie dagegen vorgehen, erfahren Sie hier:
Die Bestimmung des Pflegegrads erfolgt über ein Punktesystem. In insgesamt 6 Modulen, die wiederum in einzelne Bereiche unterteilt sind, werden Punkte vergeben, deren Gesamtheit am Ende über den empfohlenen Pflegegrad Auskunft gibt.
Wie genau die Module aufgebaut sind und wie sich die Punktanzahl auswirkt, sehen Sie in der folgenden Grafik:
Der offiziell festgestellte Pflegegrad ist besonders für die Finanzierung einer 24h Pflege relevant. Für die individuelle Pflegesituation ist es jedoch auch notwendig, dass Sie selbst den konkreten Betreuungs- und Pflegebedarf einschätzen und angeben können. Diese Einschätzung gibt Aufschluss darüber, welche Tätigkeiten in welchem Umfang von der Pflegekraft zu hause übernommen werden sollen.
Zur Bestimmung des konkreten täglichen Pflege- und Betreuungsbedarfs eignet sich am besten die Dokumentation in Form eines Protokolls oder Tagebuchs. Darin halten Sie über eine Woche bis zwei Wochen hinweg folgende Aspekte fest:
- Zeitaufwand für die Betreuung und Pflege
Tragen Sie die genauen Zeiten ein, die Sie oder andere Beteiligte aktuell zur Unterstützung der pflegebedürftigen Person aufwenden. - Art der Betreuung und Pflege
Unterscheiden Sie zwischen Hilfestellungen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (zum Beispiel beim Einkauf, Kochen oder Reinigen der Wohnung), der allgemeinen Betreuung und Ansprache sowie der direkten Grund- und Körperpflege, (Unterstützung bei der täglichen Hygiene, beim An- und Auskleiden und/oder bei der Mobilisation).
Das Pflegetagebuch können Sie einfach in tabellarischer Form nach dem folgenden Muster führen:
Tag | Tätigkeit | Zeitaufwand |
Wichtig: Runden Sie bei der Zeiteinschätzung ruhig auf – schließlich geht es um eine geliebte Person, der Sie persönliche Nähe und gute Pflege gönnen wollen. Durch ein so geführtes Pflegetagebuch erhalten Sie ein konkretes Bild des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs einschließlich des nötigen Zeitaufwands.
Mit den folgenden Anträgen und Checklisten geben wir Ihnen alles an die Hand, was Sie zur Organisation der 24h Pflege benötigen.
Um die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen zu können, sind verschiedene Anträge notwendig. Auch wenn Sie eine Pflege- bzw. eine Familienpflegezeit nehmen möchten oder die Wohnung der pflegebedürftigen Person angepasst werden muss, sind entsprechende Ankündigungen und Anträge notwendig. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, die Sie brauchen:
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad
- Widerspruch gegen den Bescheid des Pflegegrades
- Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
- Ankündigung von Pflegezeit
- Ankündigung von Familienpflegezeit
- Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Ob bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs, bei der Auswahl der richtigen Vermittlungsagentur oder der Prüfung eines Pflegevertrags: Wenn Sie eine 24h Pflege organisieren, kommt viel Arbeit auf Sie zu. Mit unseren praktischen Checklisten möchten wir Sie dabei unterstützen:
- Checkliste 1 – Ermittlung des Betreuungsbedarfs
- Checkliste 2 – Beschäftigung einer Betreuungskraft
- Checkliste 3 – Wie finden Sie eine geeignete Vermittlungsagentur für Betreuungskräfte aus Osteuropa?
- Checkliste 4 – Stationäre Pflege: So finden Sie ein geeignetes Heim
- Checkliste 5 – Pflegevertrag
- Checkliste 6 – Netzwerke für den Alltag und im Notfall
Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne zu allen Inhalten rund um die 24 Stunden Betreuung. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 – 2800 854 0 oder per E-Mail.
2. Wie funktioniert die 24 Stunden Pflege? Unsere Betreuungsleistungen im Überblick
Sie haben herausgefunden, dass eine 24h Pflege für Sie und Ihre Angehörigen sinnvoll ist, ob ein Pflegegrad besteht und wie der individuelle Betreuungsaufwand ausfällt. Nun ist es an der Zeit, sich den konkreten Betreuungsleistungen zu widmen, die eine professionelle Vermittlungsagentur für 24 Std Betreuung Ihnen bietet.
Seit mehr als 15 Jahren ist Pflege zu Hause Küffel ein erfahrener Partner für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Wir bieten durch die Vermittlung von Betreuungskräften aus Osteuropa für eine liebevolle Betreuung im eigenen Zuhause eine starke Alternative zur Heimunterbringung und eine perfekte Ergänzung bei Nutzung eines Pflegedienstes.
Im folgenden Abschnitt unseres Guides zur 24h Pflege zu Hause informieren wir Sie ausführlich zu unseren Betreuungsleistungen.
Der Begriff 24 Stunden Pflege beschreibt eine Pflegesituation, in der eine Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person einzieht und dort die individuelle Betreuung übernimmt. Auch wenn die Betreuungskraft im Laufe der Pflegesituation feste Arbeits- und Freizeiten hat, spricht man aufgrund des Zusammenlebens im häuslichen Umfeld von der sog. 24 Stunden Pflege. In der Regel werden zwei Betreuungskräfte ausgewählt, die sich in regelmäßigen Intervallen in der Betreuung abwechseln und eine feste, persönliche Bindung zur pflegebedürftigen Person aufbauen.
Die sog. 24 Stunden-Pflege hat sich heute als dritte Säule in der Pflege etabliert. Sie steht neben der Unterbringung in einem Pflegeheim und der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes als eine besonders attraktive Möglichkeit zur 1 zu 1 Betreuung im eigenen Zuhause. Im Unterschied zu den anderen Pflegeformen bietet sie neben der umfangreichen Versorgung noch weitere Vorteile und Möglichkeiten. So kann eine Betreuungskraft auch primär engagiert werden, um Gesellschaft zu leisten oder eine aktive Teilnahme am öffentlichen Leben zu unterstützen. Auch die umfassende Haushaltsführung ist Teil der Dienstleistung. Die Hilfe bei der täglichen Körperpflege und Grundpflege kann auf liebevolle, einfühlsame Art gewährleistet werden und im Falle einer Demenz sorgt die Betreuungskraft für mehr Sicherheit.
Ganz egal, wie der individuelle Betreuungsbedarf ausfällt: Eine sog. 24h Pflege ist optimal dazu geeignet, auf die Situation einzugehen und kann dabei stets an eventuelle gesundheitliche Veränderungen angepasst werden. Damit ist diese Betreuungsform sehr flexibel und dabei besonders individuell.
Mit der sog. 24h Pflege ist es möglich, fast alle wichtigen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abzudecken. Welche Aufgaben am Ende in welchem Maße übernommen werden, hängt dabei immer von der individuellen Betreuungssituation ab. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der grundlegenden Leistungen einer 24h Betreuung mit Pflege zu Hause Küffel.
- Grundpflege
Die sogenannte Grundpflege umfasst alle alltäglichen Grundverrichtungen, die zum Alltag eines Menschen gehören. Körperpflege, Mundhygiene, Ankleiden, Speisen zubereiten und essen, Toilettengänge – das alles sind Tätigkeiten, die im Rahmen der Pflegebedürftigkeit vielleicht nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können.
In der 24h Pflege können Betreuungskräfte bei all diesen Tätigkeiten ganz nach Bedarf unterstützen oder diese auch ganz übernehmen. Damit deckt die Betreuung die wichtigsten täglichen Bedürfnisse ab. - Aktivierende Pflege
Bei der aktivierenden Pflege geht es vor allem darum, die bestehenden Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu fördern. Ziel der aktivierenden Pflege ist es, Selbstständigkeit und Autonomie so weit wie möglich zu erhalten und damit einen lebenswerten Alltag zu gestalten. Diese Form der Betreuung erfordert liebevolles, individuelles Eingehen auf die pflegebedürftige Person. Alltagstätigkeiten werden begleitet und angeleitet, anstatt alle Aufgaben einfach zu übernehmen und so noch vorhandene Kompetenzen einschlafen zu lassen. Mit der richtigen Balance aus Motivation und Unterstützung sorgen unsere Betreuungskräfte dafür, dass alle Grundbedürfnisse abgedeckt werden und dabei die Selbstständigkeit erhalten bleibt, ohne zu überfordern. - Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen und auch die Versorgung von Tieren: Wenn übliche Haushaltsverrichtungen immer schwerer fallen, ist die 24h Pflege ideal dazu geeignet, Abhilfe zu schaffen. Betreuungskräfte kümmern sich so nicht nur um die Pflegeperson selbst, sondern auch um ihren Haushalt. Mehr zu unseren Leistungen speziell in der Hauswirtschaft erfahren Sie hier:
Zum Leistungsumfang Hauswirtschaft
- Individuelle Betreuung & Begleitung
Neben der Abdeckung aller Grundbedürfnisse, der täglichen Aktivierung und der Versorgung des Haushalts ist ein wichtiger Bestandteil der 24h Pflege zu hause auch die individuelle Betreuung und Begleitung im Alltag. Der zwischenmenschliche Austausch und das gemeinsame Zusammenleben sind fester Bestandteil der 1 zu 1 Pflege. Tägliche Gespräche, Gesellschaftsspiele, Ausflüge und mehr: All das wird durch eine 24h Pflegekraft geleistet, sodass in der Regel ein freundschaftliches Verhältnis entsteht.
Auch übernimmt die Betreuungsperson die Organisation des sozialen Umfelds. Besuche von und bei Familie und Freunden können gemeinsam geplant und durch die Unterstützung der 24h Pflegekraft auch dann noch durchgeführt werden, wenn die pflegebedürftige Person allein vielleicht keine Kraft mehr dazu hätte. Arztbesuche und andere offizielle Termine sind hier ebenfalls inbegriffen. - Ansprache
Auch Sie als Angehörige profitieren von den Leistungen der 24h Pflege, denn die Betreuungskraft fungiert auch für Sie als fester Ansprechpartner. Sie gibt Auskunft über den aktuellen Gesundheitszustand, unterstützt in den o.g. Bereichen und schafft so mehr Freiräume für Sie als Angehörige. Sie schützt Sie damit vor einer drohenden Überlastung und nimmt Ihnen meist die Sorgen um das Wohlergehen Ihrer Liebsten.
Die 24 Stunden Pflege deckt mit diesem Leistungsspektrum alle Bereiche des täglichen Lebens ab und ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen so, ihren gewohnten Alltag so weit wie möglich weiterhin zu genießen.
Zahlreiche Haushaltstätigkeiten fallen im Alter oder bei Krankheit immer schwerer. Viele Menschen sind jedoch nicht bereit, deshalb das selbstbestimmte Leben im eigenen Zuhause aufzugeben – und mit einer 24h Pflege speziell für die Unterstützung in der Hauswirtschaft ist das auch nicht notwendig. Darum ist ein Pflegebett eine unverzichtbare Unterstützung für 24-Stunden-Pflege und bietet maximalen Komfort.
Mit unseren Leistungen rund um die Hauswirtschaft sorgen Sie dafür, dass Ihre unterstützungsbedürftigen Angehörigen weiterhin im eigenen Heim wohnen und dabei von einem gepflegten, sauberen Umfeld profitieren können. Dies trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei und verringert alltägliche Belastungen, sodass mehr Energie für die schönen Seiten des Lebens bleibt – auch für Sie als Angehörige.
Zu unserem Leistungsspektrum Hauswirtschaft gehören je nach individueller Situation und Absprache die folgenden Tätigkeiten:
- Regelmäßiges Putzen und Reinigung der Wohnung / des Hauses
- Wäsche (Waschen und Bügeln)
- Nahrungsversorgung (Einkauf und tägliches Kochen)
- Pflege/Versorgung von Tieren und Pflanzen
Der Umfang der Unterstützung richtet sich immer nach dem tatsächlichen Bedarf und den Wünschen bzw. Vorgaben der unterstützungsbedürftigen Person.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist immer dann eine gute Lösung, wenn Personen primär in diesem Lebensbereich Unterstützung benötigen, darüber hinaus jedoch kein bzw. nur ein geringer Pflegebedarf besteht. Erfahrungsgemäß wird unsere Leistung zur Hauswirtschaft in den folgenden Fällen eingesetzt:
- Es wurde kein Pflegegrad bzw. der Pflegegrad 0 festgestellt, die Haushaltsführung wird jedoch trotzdem als anstrengend oder überfordernd empfunden.
- Die betreuungsbedürftige Person ist nur eingeschränkt kommunikationsfähig und braucht jemanden, der individuell auf sie eingeht und den Haushalt führt.
- Die betreuungsbedürftige Person hat leichte Orientierungsschwierigkeiten und benötigt daher Hilfe bei typischen Haushaltstätigkeiten.
- Mobilitätsprobleme hindern die betreuungsbedürftige Person daran, alle Haushaltstätigkeiten wie gewohnt und im gewünschten Maße durchzuführen.
- Die betreuungsbedürftige Person leidet an einer Depression. Dies kann dazu führen, dass alltägliche Haushaltsverrichtungen vernachlässigt werden und von Dritten übernommen werden müssen.
- Auch bei einer altersbedingten Vergesslichkeit oder bei beginnender Demenz ist es sinnvoll, mit professioneller Hauswirtschaft für ein weiterhin sauberes und schönes Umfeld zu sorgen.
Mehr zu unseren Leistungen rund um die Hauswirtschaft erfahren Sie hier:
Wenn Sie eine 24h Pflege beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an uns, wir vermitteln Ihnen kurzfristig qualifizierte Betreuungskräfte. Je nach Anbieter kann sich das Verfahren der Beantragung unterscheiden. Bei Pflege zu Hause Küffel haben wir einen für Sie besonders einfachen Ablauf etabliert.
Achten Sie bei der Wahl einer Vermittlungsagentur bitte unbedingt darauf, dass sie strikt nach dem DIN SPEC Standard 33454 arbeitet. Das gewährleistet Ihnen als Kunde rechtlichen Schutz und sichert Ihnen besonders gute Rahmenbedingungen zu.
Ziel der Vermittlung ist es immer, eine Betreuungskraft zu finden, die perfekt zu Ihren Vorstellungen und zu den Anforderungen der individuellen Pflegesituation passt. Um dies zu gewährleisten, nutzen wir unseren Erhebungsbogen. Mit einem anschließenden persönlichen Gespräch ermitteln wir den vorliegenden Betreuungsbedarf.
Der Pflege zu Hause Erhebungsbogen
Mit dem Erhebungsbogen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle relevanten Informationen einfach an uns zu übermitteln. Folgende Angaben können Sie hier festhalten:
- Angaben zur Person (sowohl zu Ihnen als auch zur pflegebedürftigen Person).
- Detaillierte Angaben zum Gesundheitszustand, eventuelle Diagnosen, mentale Verfassung und mehr.
- Detaillierte Angaben zum Betreuungsaufwand. Hier ist es hilfreich, wenn Sie diesen anhand unserer Tipps aus dem Kapitel 1.3 Pflegebedürftigkeit & Pflegegrad ermittelt haben.
- Informationen zur Wohnsituation und den herrschenden Voraussetzungen.
- Wünsche und Anforderungen an die 24h Pflegekraft, z.B. falls diese einen Führerschein haben sollte, Nichtraucherin sein sollte oder andere spezifische Qualifikationen mitbringen soll.
Die hier von Ihnen gemachten Angaben umfassen alle Informationen, die wir benötigen, um eine passende Betreuungskraft für Sie zu ermitteln. Es ist daher sehr wichtig, dass der Bogen komplett ausgefüllt wird. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, sind wir natürlich für Sie da.
Nachdem wir den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen erhalten haben, machen wir uns ein Bild von der Situation und Ihren Anforderungen. Anschließend freut sich ein Kundenberater auf ein individuelles Gespräch mit Ihnen. Basierend darauf startet direkt die Suche nach der passenden 24h Pflegekraft.
Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Erhebungsbogens benötigen, melden Sie sich gern bei unseren Mitarbeitern unter 040-2800854 0.
Gerne können Sie uns auch eine Rückrufbitte einstellen. Verwenden Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.
Nachdem Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, erhalten Sie von uns Vorschläge für eine passende Betreuungskraft. Pflege zu Hause Küffel setzt hierbei auf polnische Pflegekräfte, die von vertrauenswürdigen Partnern in Osteuropa anhand geltender Gesetze nach Deutschland entsendet werden.
Damit Sie sich am Ende für den richtigen Anbieter sowie eine passende Kandidatin entscheiden können und genau wissen, wie die Betreuungssituation im Fortgang organisiert wird, haben wir hier wichtige Hinweise für Sie zusammengefasst:
- Betreuung durch die Vermittlungsagentur
Bei Ihrer Wahl der Vermittlungsagentur sollten Sie nicht nur einen genauen Blick auf die in der angebotenen Pflege enthaltenen Leistungen werfen, sondern auch auf die fortlaufende Betreuung durch die Agentur. Wie werden Sie im Verlauf der Pflege und Betreuung begleitet? Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiter der Agentur bei der Organisation der Betreuungssituation? Wir von Pflege zu Hause Küffel sind auch nach Vertragsabschluss und nachdem Sie die passende Kraft für die 24 Stunden Betreuung gefunden haben weiterhin für Sie da. Wir haben feste Standards geschaffen, die Sie während der gesamten Vertragslaufzeit begleiten. Wir stehen im ständigen Kontakt mit dem Arbeitgeber der polnischen Pflegekraft und agieren bei Herausforderungen sofort. Wir beraten Sie zu allen Fragen und können bei einer Veränderung der Pflegesituation – z.B. wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, weitere Pflegemaßnahmen notwendig sind oder Finanzierungsmöglichkeiten geklärt werden müssen – kompetent unterstützen. Das gilt übrigens auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten – wir sind rund um die Uhr und an 365 Tagen für Sie da. - Qualitätssicherung durch die Vermittlungsagentur
Ein weiterer entscheidender Faktor für eine optimale Betreuung ist die Qualitätssicherung durch die Agentur. Eigene interne Standards sollten vorhanden und für Sie als Kunden transparent sein. Zudem existiert seit 2021 die DIN SPEC 33454, der DIN-Standard für die 24h Pflege, der die Anforderungen festlegt, nach denen eine Agentur zwingend arbeiten sollte. Wie gut eine Vermittlungsagentur etabliert ist, hat ebenfalls Einfluss darauf, wie gut die Betreuungssituation verlaufen wird. So können erfahrene Vermittler z.B. im Falle eines Urlaubs oder eines Krankheitsausfalls schneller für eine Ersatz-Pflegekraft sorgen.
Erfragen Sie gezielt, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Betreuung und Pflege ergriffen werden und wie eine umfassende, durchgängige Betreuung garantiert wird. - Die Auswahl der richtigen Pflegekraft
Sobald Sie von der Vermittlungsagentur konkrete Vorschläge für eine polnische Pflegekraft erhalten, liegt die Wahl bei Ihnen. Im Idealfall passen die Vorschläge schon zu den von Ihnen gemachten Angaben. Hierbei sollten Sie einige wichtige Punkte berücksichtigen.Damit die Betreuungssituation für alle Beteiligten sicher und angenehm ist, sollten sich die pflegebedürftige Person und die Pflegekraft natürlich miteinander verstehen. Das gilt nicht nur in Sachen Persönlichkeit, sondern vor allem auch für die Sprache. Überlegen Sie also im Vorfeld, welche Deutschkenntnisse die polnische Pflegekraft mitbringen sollte. Manchmal reichen schon geringe Sprachkenntnisse aus, wenn Kommunikation jedoch sehr wichtig für Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen ist, sollten gute Sprachkenntnisse gegeben sein. Überzeugen Sie sich bei Pflege zu Hause Küffel vorab in einem Telefonat mit der 24h Pflegekraft selbst von ihren Sprachkenntnissen und treffen Sie Ihre Entscheidung erst anschließend.Ist es notwendig, dass die polnische Pflegekraft über einen gültigen Führerschein verfügt? Falls ein Auto zur Verfügung steht und dieses für Einkäufe, Termine und Unternehmungen außer Haus genutzt werden soll, ist dies relevant. Auch die Frage danach, ob die polnische Pflegekraft eine Raucherin sein darf, können Sie selbstverständlich frei entscheiden.Schließlich sollten Sie auch überlegen, ob Sie spezifische individuelle Wünsche haben, die bei der Suche nach der passenden polnischen Pflegekraft berücksichtigt werden müssen. Sofern möglich sollten Sie auch die pflegebedürftige Person in diese Überlegung mit einbeziehen, schließlich müssen sich die beiden verstehen. - Der Verlauf der Pflegesituation
Im Laufe der Pflegesituation kann es immer auch Probleme geben. Wichtig ist dann, wie die Vermittlungsagentur reagiert bzw. wie diese Sie unterstützt. Gerade in der Anfangszeit kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, da sich alle Beteiligten an die neue Situation gewöhnen müssen. Sollte es schwer sein, einen Kompromiss zu finden, kann die Agentur vermitteln. Unserer Erfahrung nach sind ernste Konflikte jedoch sehr selten und in der Regel entwickelt sich nach den ersten Wochen der 24 Stunden Betreuung ein gutes, freundschaftliches Verhältnis. Dennoch sollte klar sein: Wenn es unüberbrückbare Differenzen gibt und das Zusammenleben sich nicht friedlich und angenehm gestalten lässt, muss die Vermittlungsagentur selbstverständlich bereit sein, Sie bei der Suche nach einer neuen Betreuungskraft zu unterstützen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer 24h Pflege sind, wird Ihnen schnell auffallen, dass in diesem Bereich vor allem Betreuungskräfte aus Osteuropa – speziell aus Polen – vermittelt werden. Die Frage, warum das der Fall ist, stellt sich für viele unserer Kunden. Darum möchten wir hier eine Antwort darauf geben.
Die 24h Pflege zu hause ist eine sehr fordernde Arbeit. Um sie auszuführen, müssen Pflegekräfte bereit dazu sein, ihr eigenes Zuhause für einen längeren Zeiträume zu verlassen und sich auf eine komplett neue Wohnsituation einzustellen. Zwar gilt für die 24 Stunden Pflege zu hause das deutsche Arbeitszeitgesetz und somit müssen reguläre Arbeitszeiten eingehalten werden, dennoch befinden sich die Betreuungskräfte anders als bei der Arbeit im Pflegeheim ständig am Wohnort der pflegebedürftigen Person. Sie leben mit im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Freunde und Familie befinden sich in der Heimat der Pflegekraft.
Führt man sich diese Herausforderungen vor Augen, so wird vielleicht schneller ersichtlich, warum es für Pflegekräfte aus Deutschland kaum attraktiv ist, in der 24 Stunden Betreuung zu arbeiten. Der notwendige Anreiz ist nicht gegeben.
Anders sieht es für polnische Pflegekräfte aus. Sie verdienen in Deutschland meist doppelt oder dreifach so viel wie in ihrem Herkunftsland. Damit ist die Arbeit für viele Frauen, teilweise auch Männer, sehr attraktiv. Auch der Gedanke daran, ein anderes Land besser kennenzulernen und für einige Zeit dort zu leben, ist oft mit im Spiel.
Polnische Pflegekräfte profitieren von ihrer Arbeit in Deutschland deutlich mehr als deutsche Betreuungskräfte, sodass sich die 24h Pflege durch Pflegekräfte aus Polen für beide Seiten lohnt.
Kosten – Was kostet 24 Stunden Pflege?
Je nachdem, welche Anforderungen die Betreuungssituation mit sich bringt, können die Kosten für die 24 Stunden Betreuung zwischen circa 2.500€ und 3.000€ mtl. betragen. Gerne erstellen wir Ihnen anhand der durch den Erhebungsbogen erfassten Bedürfnisse im Rahmen eines persönlichen Gespräches ein Angebot. Dabei berücksichtigen wir auf Wunsch auch die Möglichkeiten einer Refinanzierung.
Die konkreten Kosten variieren je nach Anforderungen und den individuellen Wünschen der pflegebedürftigen Person sowie den gewünschten Sprachkenntnissen und notwendigen Qualifikationen/Erfahrungen der Betreuungskraft. Die Kosten für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft betragen ab 85 €/Tag*. In diesem Betrag sind bereits sämtliche Lohnnebenkosten, Reisekosten** und die vollumfängliche Betreuungsdienstleistung enthalten.
Unsere Preise verstehen sich als Inklusivpreise und sind unabhängig vom bestehenden Pflegegrad.
Leistungen der Pflegekasse verringern die Kosten selbstverständlich entsprechend.
Der Zuschlag für bundeseinheitliche Feiertage ist auf den doppelten Tagessatz begrenzt.
*Die Vermittlung von Betreuungspersonal erfolgt bei Pflege zu Hause Küffel über 30 verschiedene Dienstleister im EU-Ausland. Alle Dienstleister werden fortlaufend entsprechend den Vorgaben der DIN SPEC 33454 auditiert. Die Preise können je nach Dienstleister auch innerhalb der Sprachkenntnisse variieren. Gerne beraten wir Sie auch zum jeweiligen Leistungsspektrum und der individuellen Preisgestaltung der einzelnen Dienstleister.
**Die Fahrtkosten beinhalten den internationalen Linienbustransfer nach / von Deutschland.
Kostenvergleich Pflegeheim versus „24-Stunden-Pflege“
Wussten Sie, dass im Bundesdurchschnitt die persönliche Zuzahlung für eine Heimunterbringung zwischen 3.200 € und 3.500 € monatlich beträgt? Die Leistungen der Pflegeversicherung sind bei diesem Betrag bereits in Abzug gebracht. Folgerichtig bedeutet dies, dass die Kosten für einen Heimplatz im Bundesdurchschnitt regelhaft ca. 5.000€ im Monat betragen.
Die „24-Stunden-Pflege” bietet somit nicht nur die Möglichkeit die stationäre Unterbringung zu vermeiden, sondern ist stets auch kostengünstiger als im Vergleich die Beschäftigung von deutschem Personal – sofern dieses überhaupt für diese Form der Pflege und Betreuung zur Verfügung steht. Die Kosten für die Weiterführung des bestehenden Haushalts variieren je nach Größe stark und bleiben aus diesem Grund in unserem direkten Vergleich hier unberücksichtigt.
Günstig ist nicht immer legal
Bitte beachten Sie, dass Kostenangebote, die von den hier genannten Preisen deutlich abweichen oft nicht seriös sein können. Auch offizielle Stellen raten diesbezüglich dringend zur Vorsicht und zu einem kritischen Hinterfragen des günstigen Preises.
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Warum sollten Sie kostengünstige Preise stets hinterfragen?
- Um Interessenten einen kostengünstigen Preis anbieten zu können werden in vielen Dienstleistungsverträgen häufig nur noch 20 bis max. 30 Stunden statt der üblichen 40 Wochenstunden vereinbart.
- Der gesetzlich vorgeschriebene deutsche Mindestlohn wird nicht eingehalten.
- Die Betreuungskraft wurde gar nicht oder nur unzureichend zur Sozialversicherung gemeldet.
Pflege zu Hause Küffel steht für Transparenz und zeichnet sich durch einen hohen Verbraucherschutz aus. Aus diesem Grund ist es für uns obligatorisch im Vorfeld ausreichend über die zu erwartenden Kosten aufzuklären und Interessenten und Kunden nur Rahmenbedingungen anzubieten, die gesetzlich zulässig sind. Auch zu möglichen Zuschlägen für zum Beispiel Feiertage, Mehrpersonenhaushalt etc. informieren wir Sie umfangreich vor Vertragsabschluss, so dass Sie sich im Nachhinein nicht mit versteckten Kosten konfrontiert sehen müssen.
Pflege zu Hause Küffel
Ein Angebot – Alles InklusiveGerne erhalten Sie nach Ermittlung Ihres Betreuungsbedarfes Ihr persönliches und unverbindliches Angebot. In dem genannten Gesamtpreis sind bereits sämtliche Kosten wie Gehalt der Betreuungskraft, Steuern, Sozialabgaben für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Reisekosten (ab/bis nächstgelegenen Busbahnhof) sowie die Agenturgebühren fix beinhaltet.
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Was verdient eigentlich die Betreuungskraft?
Der monatliche Nettolohn für eine Betreuungskraft beträgt je nach Qualifikation zwischen 1.500 € und 2.200 €. Durch unsere transparente Aufstellung der Kosten und der Einhaltung bestehender Vorschriften und Gesetze halten wir juristische Folgen von Ihnen fern und sorgen damit gleichzeitig für Fairness unter allen Beteiligten.
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Wie können die Kosten für die 24 Stunden Pflege refinanziert werden?
332 € bis 947 € Pflegegeld
Sofern bei der betreuungsbedürftigen Person ein Pflegegrad vorliegt kann zur Refinanzierung der 24-Stunden-Pflege das von der Pflegekasse bezahlte Pflegegeld eingesetzt werden. Die monatlichen Kosten können mit diesem Geldbetrag reduziert werden. Sofern der Pflegedienst zusätzlich zur Betreuungskraft aus Osteuropa beauftrag wird, steht der Differenzbetrag der Sachleistungen als sog. Kombinationsleistung zur Verfügung. Somit können durch das Pflegegeld – entsprechend des bestehenden Pflegegrades – die monatlichen Kosten für die 24 Stunden Pflege reduziert werden.
##kurzzeit_verhinderungspflege_umwidmung jährlich für Verhinderungspflege
Zusätzlich können Angehörige jährlich die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – in Anspruch nehmen, sofern auch hier mindestens der Pflegegrad 2 besteht und die Leistungen noch nicht verbraucht wurden. Der kumulierte Gesamtbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt jährlich bis zu ##kurzzeit_verhinderungspflege_umwidmung.
Steuerersparnis
Auch die Erklärung von haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu maximal 4.000 € kann jährlich im Rahmen der Steuererklärung gemäß § 35a EstG die Steuerlast deutlich reduzieren, sofern ein zu versteuerndes Einkommen beim Finanzamt erklärt wird. Eine detaillierte Beratung hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Auch das Gesundheitsministerium informiert über weitere Möglichkeiten der Finanzierung. Erfahren Sie hier mehr.
Einige Beispiele zur Refinanzierung haben wir Ihnen anschaulich im unverbindlichen Refinanzierungsbeispiel zusammengestellt.
Unverbindliches Refinanzierungsbeispiel
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen1 | 2.600 € |
Haushaltspauschale inkl. Verpflegung der Betreuungskraft | 400 € |
Fahrtkoten für An- und Abreise2 | inklusive |
Anteil Pflegeversicherung (Pflegegeldleistungen)3 | 0 € |
anteilige Verhinderungspflege (inkl. anteilige Umwidmung der Kurzzeitpflege)4 | 0 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | – 333,33 € |
Verbleibender mtl. Eigenanteil | 2.666,67 € |
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen1 | 2.600 € |
Haushaltspauschale inkl. Verpflegung der Betreuungskraft | 400 € |
Fahrtkoten für An- und Abreise2 | inklusive |
Anteil Pflegeversicherung (Pflegegeldleistungen)3 | 0 € |
anteilige Verhinderungspflege (inkl. anteilige Umwidmung der Kurzzeitpflege)4 | 0 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | – 333,33 € |
Verbleibender mtl. Eigenanteil | 2.666,67 € |
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen1 | 2.600 € |
Haushaltspauschale inkl. Verpflegung der Betreuungskraft | 400 € |
Fahrtkoten für An- und Abreise2 | inklusive |
Anteil Pflegeversicherung (Pflegegeldleistungen)3 | – 332 € |
anteilige Verhinderungspflege (inkl. anteilige Umwidmung der Kurzzeitpflege)4 | – 201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | – 333,33 € |
Verbleibender mtl. Eigenanteil | 2.133,17 € |
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen1 | 2.600 € |
Haushaltspauschale inkl. Verpflegung der Betreuungskraft | 400 € |
Fahrtkoten für An- und Abreise2 | inklusive |
Anteil Pflegeversicherung (Pflegegeldleistungen)3 | – 573 € |
anteilige Verhinderungspflege (inkl. anteilige Umwidmung der Kurzzeitpflege)4 | – 201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | – 333,33 € |
Verbleibender mtl. Eigenanteil | 1.892,17 € |
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen1 | 2.600 € |
Haushaltspauschale inkl. Verpflegung der Betreuungskraft | 400 € |
Fahrtkoten für An- und Abreise2 | inklusive |
Anteil Pflegeversicherung (Pflegegeldleistungen)3 | – 764 € |
anteilige Verhinderungspflege (inkl. anteilige Umwidmung der Kurzzeitpflege)4 | – 201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | – 333,33 € |
Verbleibender mtl. Eigenanteil | 1.701,17 € |
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen1 | 2.600 € |
Haushaltspauschale inkl. Verpflegung der Betreuungskraft | 400 € |
Fahrtkoten für An- und Abreise2 | inklusive |
Anteil Pflegeversicherung (Pflegegeldleistungen)3 | – 946 € |
anteilige Verhinderungspflege (inkl. anteilige Umwidmung der Kurzzeitpflege)4 | – 201,50 € |
Mögliche Steuererleichterung5 | – 333,33 € |
Verbleibender mtl. Eigenanteil | 1.519,17 € |
Die Pflegekasse bezuschusst in Höhe des gezahlten Pflegegeldes, sofern ein Pflegegrade besteht. Auch das Verhinderungspflegegeld kann zur Bezahlung der 24 Stunden Pflege genutzt werden. Hier steht ein Betrag in Höhe von jährlich 1.612 € zu Verfügung. Weitere 806 € können jährlich aus der Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege umgewidmet werden und stehen somit ebenfalls zur Bezahlung der 24-Stunden-Pflege zur Verfügung. Mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt die Pflegekasse vorab den vorliegenden Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto höher ist auch die Bezuschussung. Weitere Informationen zum Thema Pflegegrad finden Sie im Kapitel 1. Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung einer Refinanzierung.
Sie haben direkt eine Frage zu Refinanzierungsmöglichkeiten oder möchten sich über die 24 Stunden Pflege Kosten informieren? Dann erreichen Sie unsere Mitarbeiter telefonisch unter 040 – 2800 854 0 oder per E-Mail unter kontakt@pflegezuhause.info.
3. Unsere Anforderungen – Voraussetzungen für Sie & die 24h Pflegekraft
Damit eine professionelle und für alle Beteiligten angenehme Betreuungssituation entstehen kann, stellen wir einige Anforderungen an unsere Pflegekräfte, aber auch an Sie als Verbraucher. Nur so können wir eine hohe Qualität der Pflege und Betreuung garantieren. Im folgenden Teil unseres großen Guides zum Thema 24h Pflege möchten wir Sie darüber aufklären, welche Voraussetzungen für eine Pflege, die unseren Standards entspricht, gegeben sein müssen.
Als Vermittlungsagentur übernehmen wir Verantwortung für die Qualität unserer Leistung. Dementsprechend stellen wir klare Anforderungen an die von uns vermittelten Pflegekräfte. Völlig selbstverständlich ist dabei, dass diese bei zuverlässigen Partner-Unternehmen angestellt sind und alle für die Entsendung nach Deutschland wichtigen rechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
Qualifikation – über welche Qualifikationen müssen Betreuungskräfte für die 24h Pflege zu hause verfügen?
Wenn Sie sich unseren Erhebungsbogen schon einmal angesehen haben, finden Sie dort im Bereich „Aufgaben und Wünsche an die Betreuungskraft“ im Abschnitt zur Qualifikation die folgende Unterscheidung:
- Betreuungskraft/Hauswirtschaftskraft
- dipl. Krankenschwester/Krankenpfleger
Tatsächlich muss es sich bei einer polnischen Pflegekraft nicht zwingend um eine examinierte Krankenschwester handeln. Bei dem hohen Bedarf, der in Deutschland besteht – aktuell sind ca. 300.000 Seniorenbetreuerinnen aus Polen hier aktiv -, wäre dies auch unmöglich zu bewerkstelligen. Aus welchen Berufsgruppen stammen die von uns vermittelten Betreuungskräfte also?
Tatsächlich verfügen sie meist über eine Berufsausbildung im sozialen Bereich. Erzieherinnen, Physiotherapeutinnen oder Lehrerinnen steigen nicht selten auf den Beruf der 24h Pflegekraft um. Die von uns vermittelten Pflegekräfte sind in der Regel keine Berufseinsteigerinnen, sondern arbeiten schon seit vielen Jahren im Rahmen von Betreuung und Pflege mit Senioren zusammen.
Neben der konkreten Berufserfahrung achten wir auch auf weitere Qualifikationen, die zum Beispiel in Form von Weiterbildungskursen rund um das Thema Altenpflege erworben worden sind. Auch spezifische Erfahrung mit Krankheitsbildern – z.B. der Demenz – sind wichtige Faktoren für die Vermittlung.
Wie der Erhebungsbogen vermuten lässt, ist es uns jedoch auch möglich, im Bedarfsfall eine examinierte Krankenschwester aus Polen zu vermitteln. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn betreuungsintensive Krankheitsbilder vorliegen.
Zum Schluss ein Wort zum Geschlechterverhältnis: Tatsächlich ist auch in Polen die Seniorenbetreuung von Frauen dominiert. Sie können mit uns selbstverständlich auch eine geeignete männliche Pflegekraft engagieren.
In unserem Erhebungsbogen haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Wünsche bezüglich der Sprachkenntnisse Ihrer polnischen Pflegekraft zu vermerken. Wir unterscheiden dabei wie folgt:
- Geringe Sprachkenntnisse
- Mittlere Sprachkenntnisse
- Gute Sprachkenntnisse
- Sehr gute Sprachkenntnisse
Die Beurteilung der tatsächlichen Sprachkompetenz findet in Form eines internen Sprachtests statt. Die Pflegekräfte werden dabei anhand eines typischen Noten-Systems von 1 bis 5 bewertet. So können wir Ihnen immer eine Betreuungskraft vermitteln, die zu Ihren Vorstellungen passt.
Noten und korrespondierende Sprachkenntnisse zur Orientierung:
- Note 1 bis 2: Die polnische Pflegekraft kann ohne Einschränkungen auf Deutsch kommunizieren und Gespräche sind nahezu auf muttersprachlichem Niveau möglich.
- Note 2 bis 3+: Erfahrungsgemäß ist eine klare Kommunikation gewährleistet.
- Note 3 und darunter: Deutschkenntnisse sind zwar vorhanden, die Kommunikation gestaltet sich jedoch mit absteigender Note zunehmend schwieriger. Pflegekräfte mit geringerer Sprachqualifikation sind jedoch fachlich ebenso qualifiziert wie ihre Kolleginnen mit besseren Deutschkenntnissen. Sie können auch dann sehr liebevoll und zugewandt unterstützen, wenn Kommunikation für die pflegebedürftigen Personen z.B. aufgrund von bestimmten Krankheitsbildern kein so großes Thema mehr ist. Wir empfehlen, zu Beginn eine Betreuungskraft mit mittleren Sprachkenntnissen auszuwählen. Sollten diese nicht ausreichend sein, so kann beim nächsten Wechsel entsprechend nachgesteuert werden.
Damit Sie sicher sein können, dass die von uns vorgeschlagenen Betreuungskräfte auch wirklich für Ihre individuelle Situation geeignet sind, prüfen wir die Qualifikation sehr genau. Wichtige Bestandteile unserer Eignungsbeurteilung sind dabei:
- Telefoninterview & Eignungsbeurteilung
In einem ausführlichen Telefoninterview bespricht der Arbeitgeber der Betreuungskraft Ihre individuelle Betreuungssituation anhand der von uns aufbereiteten Unterlagen und Einschätzungen. Wir machen uns ebenfalls ein Bild davon, wie es um die individuelle Eignung und die sonstige Qualifikation der vorgeschlagenen Betreuungskraft bestellt ist. Auch der Erhebungsbogen mit den von Ihnen gemachten Angaben wird der Betreuungskraft in einer anonymisierten Form vorgelegt. - Sprachtest
Wie oben bereits geschildert, müssen alle Betreuungskräfte einen Sprachtest absolvieren. Dieser gibt eine klare Auskunft über die Kenntnisse der deutschen Sprache. Anschließend können Sie selbst mit der Betreuungskraft telefonieren, um sich Ihr eigenes Bild zu machen. - Qualifikationen
Um sicherzustellen, dass die von uns vorgeschlagenen Betreuungskräfte die nötige Erfahrung und Qualifikation für Ihre individuelle Pflegesituation mitbringen, prüfen wir den beruflichen Lebenslauf sowie zusätzliche Zertifikate, Referenzen und ähnliche Dokumente auf inhaltliche Richtigkeit.
Leider ist es nicht möglich, die von uns vorgeschlagenen Betreuungskräfte im Vorfeld bei Ihnen zu Hause persönlich kennenzulernen. In der Regel leben die Pflegekräfte in Polen und reisen erst dann an, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist.
Im Rahmen eines Telefongespräches können Sie sich jedoch von den vorgeschlagenen Kandidatinnen gern ein genaueres Bild machen. Das Telefongespräch zwischen Ihnen und der vorgeschlagenen Betreuungskraft ist bei Pflege zu Hause Küffel obligatorisch.
Damit Sie die vorgeschlagenen Pflegekräfte im Vorfeld ein wenig kennenlernen können und einen guten ersten Eindruck erhalten, senden wir Ihnen per E-Mail entsprechende Betreuungsprofile zu. Das standardisierte Betreuungsformular von Pflege zu Hause Küffel enthält folgende Informationen:
- Bild
- Personenbezogene Daten (Größe, Alter usw.)
- Deutschkenntnisse
- Mitarbeiterbeurteilung
- Führerschein ja/nein
- Berufserfahrung (wie lange ist die Betreuungskraft tätig, welche Krankheitsbilder hat sie bereits betreut bzw. möchte sie betreuen)
- Referenzschreiben mit Auskunft über vorherige Betreuungssituationen
Wichtig: Alle von uns für Ihre Betreuung vorgeschlagenen Kandidatinnen sind für Sie fest reserviert, bis Sie sich abschließend für eine Betreuungskraft entschieden haben.
Nicht nur an die Betreuungskraft, sondern auch an Sie als Verbraucher werden für diese Form der Betreuung einige Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen ergeben sich maßgeblich auf der Grundlage der DIN SPEC 33454. Für Verbraucher entscheidend ist vor allem die Eignung für dieses Betreuungsmodell – und die Ausstattung des Einsatzortes an dem die Dienstleistung zu erbringen ist.
- Das eigene Zimmer
Dass für die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, ist für die 24h Pflege unabdingbar. Jeder Mensch braucht einen persönlichen Rückzugsort, an dem man sich wohlfühlen und Privatsphäre genießen kann. Es ist auf keinen Fall möglich, eine Pflegekraft zu hause in einem von anderen Bewohnern mitbenutzen Raum unterzubringen (z.B. im Wohnzimmer auf einer Schlafcouch oder in einem täglich benötigten Büro-Raum). Das Zimmer muss abschließbar sein und allein für die Betreuungskraft zur Verfügung stehen. Es muss über ein Fenster mit Tageslichteinfall verfügen, beheizbar und hygienisch einwandfrei sein. Ebenfalls muss es mit einem Bett inkl. Bettzeug, Schrank und Tisch eingerichtet sein. Es sollte ein Ort sein, an dem man sich auch in einer fremden Umgebung wohlfühlen kann. - Badezimmer und Küche
Die unabhängige und zeitlich uneingeschränkte Mitbenutzung von Badezimmer und Küche ist zu gewährleisten. Die sanitären Einrichtungen müssen ebenfalls abschließbar und hygienisch einwandfrei sein. Die Betreuungskraft muss jederzeit die Möglichkeit haben, die eigene Wäsche zu waschen und zu trocknen. - Kost und Logis
Die Mehrkosten für Wohnung und Nahrungsmittel, die durch den Einzug der polnischen Pflegekraft entstehen, müssen vom Haushalt gedeckt werden, für die Betreuungskraft also frei sein. Dies ist auch im Dienstleistungsvertrag festgehalten und sollte bei der Kalkulation der für die anfallenden 24 Stunden Pflege Kosten mit einbezogen werden. Wir geben Ihnen gern auf Basis unserer langjährigen Erfahrung Auskunft über die Kosten. Wichtig ist auch, dass die Betreuungskraft als vollwertiges Haushaltsmitglied alle Freiheiten genießt, die damit einhergehen, d.h. sie kann selbst entscheiden, was, wann und wieviel sie isst. Weiterhin müssen finanzielle Mittel für gemeinsame Freizeitaktivitäten oder für die Fortbewegung zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Betreuungskraft im Rahmen ihres Einsatzes finanzielle Auslagen bereitstellen, so sind diese innerhalb kürzester Zeit zurückzuzahlen. - Technische Ausstattung
Telefonie und Internetanschluss: Diese Voraussetzungen müssen ebenfalls für eine 24h Pflege gegeben sein. Vor allem der Zugang zum Internet ist für Betreuungskräfte sehr wichtig, da hierüber nicht nur organisatorische Tätigkeiten wie Online-Banking erledigt werden, sondern auch die Freizeit gestaltet und Kontakt zur Familie im Heimatland gehalten wird. Um dies zu ermöglichen, müssen Sie also einen Internetanschluss einrichten lassen (sofern dieser noch nicht besteht). Das W-Lan muss auch im Zimmer der Betreuungskraft zur Verfügung stehen. Gern beraten wir Sie hierzu auch persönlich. Ein eigener Fernseher ist für die 24h Pflege zu hause nicht obligatorisch, allerdings freuen sich die Betreuungskräfte sicherlich darüber. - Arbeitsmittel
Damit die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen von der Betreuungskraft durchgeführt werden können, müssen entsprechende Arbeitsmittel bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielweise ein Staubsauger, Reinigungsmittel sowie ein Wischmopp. Auch Pflegehilfsmittel, die notwendig sind, um eine optimale Betreuung gewährleisten zu können, sind von Ihnen zur Verfügung zu stellen. - Transportmittel
Für die Besorgung von benötigten Lebensmitteln, das Begleiten zu den unterschiedlichsten Anlässen oder auch für die Freizeitaktivitäten der Betreuungskraft ist dieser ein geeignetes Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört bspw. der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr oder eine planbare Mitfahrgelegenheit. Sollten Sie über einen PKW verfügen, beachten Sie bitte die Hinweise im folgenden Abschnitt 7. - PKW-Nutzung
Wenn Sie der polnischen Pflegekraft Ihren privaten PKW zur Verfügung stellen wollen – z.B. damit sie auch als Fahrer fungieren oder selbstständig Einkäufe erledigen kann – müssen Sie Ihre Kasko-Versicherung anpassen. Ohne diese Anpassung besteht immer das Risiko, dass im Zuge der Nutzung durch die Betreuungskraft auftretende Schäden nicht erstattet werden. - Haushaltskasse
Wenn eine Betreuungskraft in den Haushalt einzieht, übernimmt sie oft auch die Führung der Haushaltskasse. Um hier für alle Beteiligten Sicherheit zu gewährleisten, haben wir einen eigenen Standard entwickelt, an den die Betreuungskraft gebunden ist. Demnach ist sie verpflichtet, über den im Namen der Familie verwalteten Betrag an Haushaltsgeld ein Haushaltsbuch zu führen. Darin werden alle Ausgaben genau festgehalten. Kann eine Ausgabe nicht belegt werden, muss die Betreuungskraft diese selbst übernehmen. Um einen Überblick über die Ausgaben zu behalten, sollten Sie das Haushaltsbuch regelmäßig gemeinsam durchgehen. Sollten dabei Unstimmigkeiten auftauchen, sind wir gern für Sie da! - Kontaktperson & Schutz
Im Falle eines Notfalles ist es wichtig, dass sowohl Sie als auch die Betreuungskraft eine Kontaktperson nennen, die in Ausnahmesituationen erreichbar ist und zeitnah Hilfe leisten kann. Dieser Notfallkontakt wird von uns standardisiert im Rahmen der Bedarfserfassung in unserem Erhebungsbogen abgefragt. Weiterhin ist zum gegenseitigen Schutz anzugeben, ob bei der betreuungsbedürftigen Person und/oder bei einer im Haushalt lebenden Person eine der folgenden Krankheiten vorliegt: Suchterkrankung, schwere psychische Erkrankungen und/oder Infektionskrankheiten. Auch diese Information können Sie in unserem Erhebungsbogen direkt eintragen.
Damit eine 24h Pflege zu hause möglich ist, sollten die hier aufgeführten Voraussetzungen gegeben sein. Zu weiteren rechtlichen Aspekten rund um die Betreuung finden Sie in Kapitel 5 unseres großen Guides zur 24h Pflege oder in unserem Ratgeber umfangreiche Informationen.
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Möglichkeit der Aufrechterhaltung der familiären und sonstigen sozialen Kontakte im Heimatland Ihrer Betreuungskraft
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die in Ihrem Haushalt lebende Betreuungskraft regelmäßig Kontakt zu Ihrer Familie bzw. ihren Freunden aufrechterhalten möchte. Mittlerweile sind auch Ferngespräche in das EU Ausland sehr günstig. Hierzu raten wir allen unseren Kunden den Abschluss einer sogenannten Flatrate an. Die Kosten liegen z. B. beim Anbieter Telekom unter 4,- € monatlich. Diese Flatrate kann für Telekomkunden kostenlos unter der Telefonnummer 0800-33 01000 bestellt werden. Bitte halten Sie zur Beauftragung Ihre letzte Telefonrechnung bereit. Andere Telefonanbieter bieten eine solche Flatrate zu sehr ähnlichen Konditionen an. Der Abschluss einer solchen Flatrate lässt sowohl Sie als Kunde als auch die Betreuungskraft entspannter mit dem Thema der Telefonie umgehen. Achten Sie jedoch darauf, dass in der Regel nur Anrufe in das polnische Festnetz, nicht aber Gespräche ins Mobilnetz, kostenfrei sind.
Auch wenn man von der 24h Pflege spricht, muss klar sein: Eine Betreuungskraft kann schon allein aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht 24 Stunden im Einsatz sein. Wie auch in anderen Berufen gelten für unsere polnischen Pflegekräfte feste Bereitschaftszeiten und Ruhephasen, über die wir Sie hier informieren möchten.
Die maximal zulässige und somit reguläre Arbeitszeit für eine Pflegekraft beträgt 40 bis 48 Stunden. Sollten zusätzlich zu den vertraglich festgehaltenen Arbeitszeiten noch anwesenheitspflichtige Bereitschaftszeiten vereinbart werden, müssen auch diese entlohnt werden. Hier wird mindestens der deutsche Mindestlohn angesetzt. Bereitschaftszeit heißt in diesem Zusammenhang: Die Pflegekraft soll an einem bestimmten Ort zur Verfügung stehen und in der Lage sein, kurzfristig die Arbeit wieder aufzunehmen. Eine Rufbereitschaft, bei der die Betreuungskraft ihren Aufenthaltsort frei bestimmen kann, muss nicht bezahlt werden.
Wie schon erwähnt sind Freizeit und Ruhezeiten auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben fester Bestandteil der 24h Pflege. Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz, das die maximal zulässige Arbeitszeit und die notwendige Freizeit regelt. In der Freizeit muss es der Pflegekraft möglich sein, sich an einem frei gewählten Ort aufzuhalten, ohne für die pflegebedürftige Person und deren Familie auf Abruf zur Verfügung zu stehen.
Was tun, wenn eine Betreuung tatsächlich rund um die Uhr notwendig ist?
Um eine Betreuung zu gewährleisten, die vom Umfang her die Arbeitszeit der Betreuungskraft deutlich übersteigt oder um Freizeiten der polnischen Pflegekraft zu überbrücken, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Von der Pflegekasse können dabei die folgenden Optionen unterstützt werden:
- Tagespflege: Eine Tagespflege kann über externe Dienstleister flexibel für einzelne Tage organisiert werden. Sie bietet sich an, wenn die Pflegekraft ihren freien Tag hat oder mehrere Urlaubstage geplant sind. Die Tagespflege findet in der Regel in einer Einrichtung in der Nähe des Wohnortes statt.
- Nachtpflege: Analog zur Tagespflege gewährleistet die Nachtpflege eine Betreuung während der Nacht. Auch diese Form der Betreuung findet in einer speziellen Einrichtung statt und kann für einzelne Nächte sowie längere Zeiträume vereinbart werden.
Hinweis – 24 Stunden Pflege Rechtslage: Sofern Bereitschaftszeiten über die vereinbarte max. zulässige Arbeitszeit (40 bis 48 Stunden/Woche) notwendig werden, sind diese entsprechend geltender Rechtslage mindestens mit dem deutschen Mindestlohn zusätzlich zu vergüten. Ruhezeit und Arbeitszeit (Bereitschaftszeit) schließen sich gegenseitig aus. Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit. Muss sich der Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen, um ggf. sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können, handelt es sich um Bereitschaftszeit und somit um Arbeitszeit.
Mehr Informationen zur Tages- und Nachtpflege finden Sie hier:
4. Schritt für Schritt zu Ihrer Betreuung – Ihre 24 Stunden Pflege mit Pflege zu Hause Küffel
Sie wissen nun, wie die 24h Pflege funktioniert und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Im Folgenden möchten wir Ihnen nun Schritt für Schritt zeigen, wie Sie mit Pflege zu Hause Küffel eine professionelle und liebevolle Betreuungssituation schaffen. Diesem Ablauf folgend ist es möglich, in nur wenigen Tagen eine qualifizierte Betreuungskraft für Ihre Lieben zu finden.
Wir sind für unsere Kunden und für Interessenten stets persönlich erreichbar. Vor allem dann, wenn Sie sich zum Thema 24h Pflege informieren möchten, ist ein persönliches Gespräch mit unseren Experten dazu optimal geeignet.
Hierzu kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, per Telefon oder über unseren Direktkontakt auf unserer Website. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für eine ausführliche, kostenlose Erstberatung. Diese soll sicherstellen, dass Sie rundum über unser Angebot informiert sind und erfahren, wie wir Sie in Ihrem konkreten Fall unterstützen können. Natürlich können Sie erste Fragen auch schon direkt am Telefon mit unserem Serviceteam klären.
Wir beraten Sie und klären den Betreuungsbedarf
Im persönlichen Beratungstermin soll nun geklärt werden, wie der aktuelle Betreuungsbedarf vor Ort aussieht. Im Idealfall wird die Beratung daher in Ihrem Zuhause bzw. am zukünftigen Einsatzort der Pflegekraft durchgeführt. Auch eine telefonische Beratung ist möglich.
Im Rahmen des Gesprächs gehen wir mit Ihnen den von Ihnen ausgefüllten Erhebungsbogen sowie evtl. auch den ausgefüllten Demenzfragebogen durch. Dieser ist sehr detailliert und zeichnet am Ende ein sehr genaues Bild der aktuellen Situation bzw. der damit verbundenen Anforderungen an die Pflegekraft. Es ist daher wichtig, dass Sie den Erhebungsbogen komplett ausfüllen, um unseren Mitarbeitern alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für eine erfolgreiche Vermittlung brauchen.
Tipp: Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Erhebungsbogens? Dann kontaktieren Sie gern unsere Zentrale unter der 040-2800854 0.
Sie erhalten ein Angebot
Nachdem wir im Beratungsgespräch alle wichtigen Fragen geklärt und ein genaues Bild von der Situation erhalten haben, können wir Ihnen ein passendes Angebot für die 24h Pflege machen. Dabei achten wir immer darauf, das Angebot möglichst kostengünstig für Sie zu gestalten und alle für Sie verfügbaren finanziellen Hilfsmittel mit einzubeziehen. Maßgeblich für das Angebot sind natürlich immer der individuelle Betreuungsbedarf sowie Ihre eigenen Wünsche. Das Angebot präsentieren wir Ihnen transparent aufgeschlüsselt, sodass Sie einen genauen Überblick über alle aufgeführten 24 Stunden Pflege Kosten haben.
Wir begeben uns auf die Suche nach geeigneten Pflegekräften
Damit wir für Sie auf die Suche nach der passenden Pflegekraft gehen können, ist der Abschluss eines Vermittlungsvertrages notwendig. Der Vermittlungsvertrag von Pflege zu Hause Küffel sichert Sie und uns ab, da die Weitergabe der Anforderungen an die Betreuungssituation ein sensibles Thema darstellt. Die von uns vermittelten Betreuungskräfte werden in ausführlichen Telefoninterviews von uns geprüft, führen einen Sprachtest durch und werden auch auf Basis von eventuell vorliegenden Referenzen und Zusatzqualifikationen evaluiert. So stellen wir sicher, dass die von uns gemachten Vorschläge genau zu Ihrer individuellen Situation passen und eine fachgerechte Betreuung gewährleistet werden kann.
Die Betreuungskräfte selbst werden durch ihren Arbeitgeber, welcher von uns im Vorfeld über die Pflegesituation aufgeklärt wird, informiert. Damit sorgen wir dafür, dass zu Beginn der Betreuung die wichtigsten Punkte bereits geklärt sind und alle Beteiligten die Betreuungssituation überblicken. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Information der Pflegekräfte über den aktuellen Gesundheitszustand, damit hier die Pflege bedarfsgerecht ansetzen kann.
Durch diese Vorbereitung der Betreuungssituation stellen wir sicher, dass diese von Anfang an möglichst reibungslos verläuft. Natürlich gibt es gerade zu Beginn noch Gesprächs- und Kompromissbedarf, unserer Erfahrung nach entsteht jedoch sehr schnell eine freundschaftliche Beziehung, mit der sich pflegebedürftige Personen und Betreuungskräfte wohlfühlen. Indem wir die Einführung engmaschig begleiten und auch darüber hinaus als Ansprechpartner präsent bleiben, bieten wir eine fachlich fundierte und ganzheitliche Beratungs- und Vermittlungsleistung.
Anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen und auf Basis unserer internen Standards machen wir Ihnen mehrere geeignete Vorschläge für eine Betreuungskraft. In der Regel legen wir Ihnen zwei bis drei Vorschläge vor. Sollte hier noch keine für Sie passende Pflegekraft für die 24h Pflege dabei sein, erhalten Sie weitere Vorschläge. Unser Ziel ist es immer, dass Sie genau die Betreuungssituation schaffen können, die Sie sich wünschen.
Alle entsprechenden Unterlagen (darunter auch die Verträge mit der Entsendefirma) erhalten Sie von uns im Vorfeld. So können Sie alle für Sie relevanten Informationen in Ruhe prüfen, bevor Sie den Betreuungsvertrag mit uns unterschreiben.
Wichtig zum Vertrag
Pflege zu Hause Küffel vermittelt ausschließlich Betreuungskräfte im Entsendeverfahren. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ebenso wie eine steuerliche Erfassung unter Berücksichtigung des seit Januar 2015 geltenden deutschen Mindestlohns. Selbstverständlich ist jede vermittelte Betreuungskraft für die 24h Pflege im Besitz einer gültigen A1-Bescheinigung (Sozialversicherungsnachweis).
Sollten Sie Ihren ersten Eindruck noch zusätzlich mit einem persönlichen Gespräch mit der Betreuungskraft stärken wollen, so bieten wir Ihnen hierzu die Möglichkeit eines Telefoninterviews an.
Nachdem Sie sich für eine passende Betreuungskraft entschieden haben, erfolgt die Planung der Anreise. In Zusammenarbeit mit unseren osteuropäischen Kooperationspartnern und Ihnen stimmen wir eine unkomplizierte Anreise ab. In den meisten Fällen kommt Ihre Pflegekraft am nächstgelegenen Bahnhof an und wir von Ihnen abgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, halten Sie hierzu vorab Rücksprache mit Ihrem Kundenbetreuer, damit der erste Tag in neuer Umgebung für beide Parteien reibungslos abläuft.
Nachdem die Betreuungskraft Ihren Haushalt und die zu pflegende Person kennengelernt hat, übernimmt sie Schritt für Schritt die vereinbarten Dienstleistungen. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Betreuungskraft als Teil einer ganzheitlichen Betreuungssituation im Setting eines „Pflegemix“ zu verstehen. Sie agiert gemeinsam mit anderen Netzwerkakteuren, wie dem Pflegedienst oder der Familie/den Nachbarn, und begleitet den Alltag der betreuungsbedürftigen Person.
Wir lassen Sie von Beginn der 24h Pflege an nicht alleine. Wenn wir in Ihrer Nähe einen Standort haben oder ein kooperierender Pflegedienst tätig ist, übernehmen wir selbstverständlich die Einweisung der ersten Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause. Dabei wird auch der Betreuungsordner mit Ihnen besprochen: Er begleitet die gesamte Pflegesituation und wird nach der ersten obligatorischen Erarbeitung fortlaufend geführt, um alles zu dokumentieren.
Der Betreuungsordner
Der Betreuungsordner nimmt Schritt für Schritt alle Beteiligten mit in die bestehende Situation. Ganzheitlich und konzeptionell kann so die Planung und Umsetzung der 24h Pflege und Betreuung erfolgen. Er enthält neben einer praktischen Betreuungs- und Haushaltsplanung viele weitere wertvolle Informationen rund um die 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause für Sie bereit. Zusätzlich bleiben wir während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr Ansprechpartner und sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Der von uns kostenlos zur Verfügung gestellte Betreuungsordner ist derzeit einzigartig und stellt ein zentrales Qualitätsmerkmal von Pflege zu Hause Küffel dar. Die Nutzung dieses Standards ist verpflichtend für alle Kunden von Pflege zu Hause Küffel.
Die Qualitätsvisite
Mindestens einmal mtl. ist im Rahmen unserer Qualitätsvisite, ein Austausch aller Beteiligten obligatorisch. Die Qualitätsvisite betrachtet die bestehende Gesamtsituation und den Verlauf der Betreuung ganzheitlich. Änderungen werden so zeitnah erfasst und mögliche Anpassungen können zielgerichtet vorgenommen werden. Durch unsere vollumfängliche Stammkundenbetreuung bleiben wir in engem Kontakt mit Ihnen und Ihrer Betreuerin und sorgen dadurch zusätzlich für eine qualitativ hochwertige und langfristig angelegte Betreuung im eigenen Zuhause.
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Betreuungsvisite
Im Rahmen unserer ständigen Qualitätssicherung bitten wir unsere Kunden darum, monatlich schriftlich eine „Betreuungsvisite“ durchzuführen und anschließend an uns weiterzuleiten. Die Betreuungsvisite erfolgt anhand eines Formblattes und nimmt nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. Die Betreuungsvisite soll sicherstellen, dass die zu betreuende Person umfangreich versorgt ist und Veränderungen im Gesundheitszustand der betreuten Person erfasst werden. Sofern Sie über einen unserer ortsansässigen Standortpartner betreut werden, übernimmt dieser die mtl. Betreuungsvisiten für Sie. Das benötigte Formblatt zur Durchführung der Betreuungsvisite finden Sie im hinteren Teil unseres Betreuungsordners, der Ihnen nach Vertragsabschluss von uns oder unseren Standortpartnern zugesandt bzw. übergeben wird. Bei Kunden die von der Zentrale betreut werden, erfolgt die Betreuungsvisite mindestens einmal monatlich durch den persönlichen Kundenbetreuer.
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Ersteinführung und Aktualisierung des Betreuungsordners
Sicher können Sie sich gut vorstellen, dass sich die Betreuungssituation eines Menschen immer wieder verändert und somit an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen ist. Aus diesem Grund ist neben der Ersteinführung des Betreuungsordners eine jährliche Aktualisierung des Ordners, insbesondere der Betreuungs- und Haushaltsplanung, Ihrerseits notwendig.
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Ihre Zusammenarbeit und Kooperation ist notwendig
Bitte beachten Sie, dass die Erarbeitung des Betreuungsordners nicht wahlweise möglich ist, sondern einen elementareren Grundsatz unserer Zusammenarbeit darstellt. Der Ordner nimmt alle Beteiligten Schritt für Schritt mit in die beginnende Zusammenarbeit und garantiert eine vollumfängliche Besprechung der individuellen Betreuungssituation. Anforderungen und Wünsche werden erkannt, besprochen und fortlaufend berücksichtigt. Defizite, die sich im Rahmen der häuslichen Versorgung ergeben, werden ebenfalls gleich zu Beginn der Betreuung erkannt und können ggf. umgehend besprochen und gelöst werden. Sofern Sie selbst die Erarbeitung und Besprechung unseres Betreuungsordners nicht vornehmen können, dürfen Sie selbstverständlich hierfür einen ortsansässigen Pflegedienst oder eine/n Pflegeberater/in beauftragen.
Im Hintergrund übernehmen wir den gesamten organisatorischen Aufwand für Sie, beraten Sie fachlich kompetent zu allen pflegerelevanten Themen wie z.B. Beantragung von Pflegeleistungen, Widerspruchsverfahren nach Begutachtung durch den MDK und vieles weitere mehr. Lassen auch Sie sich überzeugen von einem 1000-fach erprobten Betreuungsmodell und von den hohen Standards von Pflege zu Hause Küffel.
Wenn Sie die Betreuung Ihrer Lieben in die Hände einer 24 Stunden Pflegekraft geben, dann wollen Sie sicher gehen, für eine bestmögliche Betreuungssituation gesorgt zu haben. Mit unserer Checkliste haben Sie den Überblick über alle Punkte, die Sie bei der Organisation einer 24 Stunden Betreuung beachten sollten.
1. Bescheinigung & legale Beschäftigung der 24h Pflegekraft
Wenn Sie nach einer 24 Stunden Betreuungskraft suchen, sollten Sie vor allem auf eine legale Beschäftigung achten. Prüfen Sie daher, ob die Pflegekraft über eine A1-Bescheinigung verfügt. Diese Bescheinigung gibt Auskunft darüber, dass die Betreuungskraft bzw. ihre Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben im Heimatland rechtskonform abführen. Durch die A1 Bescheinigung stellen Sie sicher, dass Ihre Betreuungskraft tatsächlich legal beschäftigt wird.
2. Zertifizierung der Vermittlungsagentur
Auf der Suche nach einer 24h Pflege finden Sie viele Angebote – aber nicht alle sind auch seriös. Wenn Sie sich an eine Vermittlungsagentur wenden, sollten Sie daher prüfen, ob diese nach den Anforderungen der Zertifikate arbeitet.
Zertifikate, die wichtige Anforderungen für Vermittlungsagenturen enthalten:
- Dekra Zertifizierung nach DIN SPEC 33454
Die DIN SPEC 33454 enthält hohe Qualitätsanforderungen, nach denen eine Vermittlungsagentur zwingend arbeiten sollte. - ZHB Zertifikat
Eine Zertifizierung für häusliche Betreuung, die ebenfalls Verlässlichkeit, Fairness und Rechtssicherheit prüft. - Gütesiegel Deutscher Seniorenlotse
Das Siegel des Deutschen Seniorenportals gibt Auskunft darüber, ob angebotene Leistungen/Produkte für Menschen über 50 geeignet und empfehlenswert sind.
3. Transparenz bei Verträgen und rechtlichen Fragen
Eine zuverlässige Vermittlungsagentur für 24 Stunden Pflege wird Sie mit voller Transparenz überzeugen. Bei Fragen rund um die Arbeitsverträge der Pflegekräfte und eine rechtssichere Beschäftigung wird man Sie rundum informieren und Ihnen alle Fragen beantworten.
4. Erfahrungen von Bekannten & anderen Kunden Erfahrungsberichte geben Ihnen Aufschluss darüber, wie die Vermittlungsagentur arbeitet und mit welcher Qualität Sie bei der Betreuung selbst rechnen können. Ideal sind Erfahrungsberichte aus dem Bekanntenkreis oder der Familie, allerdings können Sie auch Bewertungsportale und von der Agentur selbst gelieferte Referenzen heranziehen.
5. Ausführliche Informationen zu all Ihren Fragen
Grundlegend gilt: Eine seriöse Vermittlungsagentur für 24 Stunden Pflege wird Sie immer ausführlich informieren und Ihnen bei Fragen stets weiterhelfen. Vor allem beim initialen Kontakt und in den ersten Gesprächen zur Bedarfsermittlung können Sie feststellen, wie gut die Mitarbeiter*innen auf Sie und Ihre Wünsche eingehen. Überlegen Sie sich schon vor der Kontaktaufnahme, welche Informationen für Sie wichtig sind und sprechen Sie diese gezielt an, sofern die Berater nicht von selbst darauf eingehen.
6. Ihr eigener Eindruck
Nicht nur Fakten, Zertifikate und Erfahrungsberichte sind wichtig für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur für 24 Stunden Betreuung. Auch Ihr eigener, subjektiver Eindruck zählt. Haben Sie in den ersten Beratungsgesprächen ein gutes Gefühl und fühlen sich gut aufgehoben? Da Sie mit der Agentur länger zusammenarbeiten werden, zählt Ihr erster Eindruck.
7. Preisgestaltung: nachvollziehbar und angemessen?
Anhand der von Ihnen gemachten Angaben zum konkreten Pflegebedarf und auf Basis Ihrer Wünsche für die Qualifikation der 24h Betreuungskraft macht Ihnen die Vermittlungsagentur ein Angebot. Dieses sollte für Sie transparent die einzelnen Kostenpunkte aufführen und angemessen gestaltet sein. Zu günstige Angebote (unter 2.000 € monatlich) sind ein Anzeichen für mangelnde Seriosität.
8. Wie gestaltet sich die Betreuung nach der initialen Vermittlung?
Seriöse Vermittlungsagenturen sind langfristig für Sie da. Sie bleiben bei allen Fragen oder Problemen feste Ansprechpartner und unterstützen Sie über die gesamte Dauer der 24h Betreuung zu Hause hinweg. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss genau, welche laufenden Betreuungsleistungen darin abgedeckt werden.
9. Erreichbarkeit
Schon vor Beginn der Betreuungssituation sollten Sie sicherstellen, dass die Vermittlungsagentur für 24 Stunden Betreuung zu Hause für Sie stets gut erreichbar ist. Werden persönliche Ansprechpartner für Sie bereitgestellt? Gibt es eine Hotline für Notfälle? Wie erfolgt die laufende Betreuung generell? Erfragen Sie dies schon vor Vertragsabschluss.
Die 24h Pflege in den eigenen vier Wänden hat für Pflegebedürftige und ihre Familien zahlreiche Vorteile. Mit der richtigen Vermittlungsagentur profitieren Sie dazu noch von vielen weiteren Vorzügen. Im Folgenden möchten wir genauer darauf eingehen, wie Pflege zu Hause Küffel Sie unterstützen kann.
Unsere Betreuungsleistungen beginnen dort, wo die der meisten Mitbewerber enden. Fachliche Kompetenz, die eigene familiäre Geschichte sowie die jahrelange Erfahrung machen uns zu einem unverzichtbaren Dienstleister im Bereich 24h-Pflege.
- Vermittlung & Leistung
Wir vermitteln einen Dienstleistungsvertrag für die Erbringung von Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld. Die Vertragspartner sind dabei ausländische Dienstleister mit Sitz in der EU. Wir wählen unsere Vertragspartner dabei nach hohen Qualitätsstandards, um für Sie nicht nur eine Betreuung auf höchstem Niveau, sondern auch Rechtssicherheit zu ermöglichen. Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung haben wir ein großes Netzwerk an vertrauenswürdigen Partnern aufgebaut, sodass wir Ihnen schnell einen geeigneten Dienstleistungsvertrag vermitteln können.
Die im Rahmen der Betreuung inbegriffenen Leistungen umfassen die folgenden Gebiete:- Hauswirtschaftliche Aufgaben
- Grundpflege
- Betreuung und Begleitung
- Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit
Während viele Vermittlungsagenturen nach der initialen Vertragsvermittlung von der Bildfläche verschwinden, bleiben wir an Ihrer Seite. Wir sind über die gesamte Dauer der Betreuung hinweg Ihr persönlicher Ansprechpartner bei allen Fragen, Problemen und Veränderungen.Für uns ist es essenzieller Bestandteil unserer Leistung, unsere Kunden fachkompetent und einfühlsam auf dem Weg durch die Betreuungssituation zu begleiten. Ganz egal, ob es um die Finanzierung der Pflege geht oder Sie z.B. aufgrund einer Veränderung im Gesundheitszustand die Betreuungssituation anpassen wollen: Wir sind rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr für Sie da. - Kostenlose Pflegeberatungsgespräche
Wir beschäftigen examinierte Pflegefachkräfte, die Sie bei allen Fragen rund um Pflege und Betreuung umfangreich beraten. Die Pflegeberatungsgespräche sind dabei für Sie kostenlos und können je nach Bedarf fortlaufend genutzt werden. So können wir Sie nicht nur in allen Anliegen rund um vertragliche Aspekte, sondern auch ganz sachlich in Bezug auf die fachgerechte Pflege beraten. - Erhebung & Analyse des Pflege- und Betreuungsbedarfs
Wir sind nicht nur Experten für die Vermittlung von Betreuungskräften, sondern auch Experten in Sachen Pflege. Uns ist es wichtig, vor Beginn der Betreuungssituation den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf genau festzustellen und zu analysieren. Dies gewährleisten wir durch das bei uns beschäftigte Fachpersonal, z.B. exam. Pflegefachkräfte oder Pflegeberater nach § 7a SGB XI, das eine detaillierte Anamnese zusätzlich zu den Angaben im Erhebungsbogen vornimmt. So erhalten nicht nur wir für die Vermittlung, sondern auch Sie einen fachlich abgesicherten Überblick über die Situation. - Vorstellung von ausländischen Dienstleistern
Da wir über ein großes Netzwerk an ausländischen Dienstleistungserbringern für die Betreuung im häuslichen Umfeld verfügen, können wir Ihnen auch mehrere mögliche Partner vorstellen. Sie haben damit einen besseren Überblick über das Angebot und Ihre Möglichkeiten. - Koordination bei der Vertragsschließung
Wir übernehmen die gesamte Koordination bei der Vertragsschließung zwischen dem Dienstleistungserbringer und Ihnen als Auftraggeber. Dabei achten wir auf alle relevanten Aspekte und gestalten den Prozess für Sie transparent und sicher. - Vorauswahl von geeignetem Betreuungspersonal
Wir übernehmen für Sie die Suche nach Betreuungskräften, die genau zu Ihrer Situation sowie zu Ihren individuellen Anforderungen passen. Dabei greifen wir auf die mit Ihnen erarbeiteten Ergebnisse zum Betreuungsbedarf sowie auf unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung zurück. Durch unser großes Partner-Netzwerk können wir Ihnen in sehr kurzer Zeit gut geeignete Vorschläge machen. Alle Betreuungskräfte werden anhand unserer Qualitätsstandards evaluiert, um eine optimale Betreuung sicherzustellen. - Gewährleistung über den Nachweis einer bestehenden Sozialversicherung
Damit Sie sich nicht nur auf eine fachgerechte, sondern auch auf eine rechtssichere 24h Pflege verlassen können, gewährleisten wir für Sie, dass alle von uns vermittelten Betreuungskräfte sozialversichert sind. Der Nachweis zur Sozialversicherung wird Ihnen fortlaufend in Form einer A1-Bescheinigung vom Arbeitgeber der Betreuungskraft zur Verfügung gestellt. - Schneller Ersatz im Bedarfsfall
Sollte es zu einem unvorhergesehenen Notfall oder zu einer Veränderung in der Betreuungssituation kommen, stellen wir Ihnen innerhalb von meist wenigen Stunden eine Ersatzkraft vor und beginnen direkt mit der Planung sowie der schnellstmöglichen Anreise der neuen Betreuungskraft. Außerdem halten wir für besonders dringende Situationen immer eine Ersatzkraft, die bereits in Deutschland ist, für Sie bereit. - Fortlaufende Vertragsberatung
Bei allen Fragen rund um die vorliegenden Vertragsgegenstände sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Betreuung durch polnische Pflegekräfte sind wir Ihr fachkompetenter Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie mit fundiertem Wissen und Erfahrung in allen Belangen. So helfen wir dabei, eine für alle Beteiligten sichere und rechtskonforme 24h Pflege zu gewährleisten. - Dokumentation des Betreuungsverlaufs
Über den Betreuungsordner stellen wir Ihnen stets aktuelle und detaillierte Informationen zum gesamten Betreuungsverlauf bereit. Sie können damit auf eine fachgerechte und ausführliche Dokumentation zurückgreifen, die nicht nur für Sie selbst als Angehörige, sondern auch im Austausch mit Ärzten und Behörden relevante Informationen liefert. - Monatlich Qualitätsvisite und fortlaufende Betreuung
Im Verlauf der Betreuung kann sich immer einmal etwas ändern, z.B. wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessert oder verschlechtert. Um zu gewährleisten, dass Ihre 24h Pflege immer zum tatsächlichen Betreuungsbedarf passt, überprüfen wir diesen fortlaufend. Einmal im Monat kommen wir im Rahmen unserer Qualitätsvisite auf Sie zu und überprüfen, ob sich die Situation verändert oder stabil geblieben ist. Notwendige Maßnahmen und / oder Anpassungen leiten wir daraus ab und handeln sofort. So haben Sie stets die Gewissheit, dass Ihre Angehörigen fachkompetent und ihren Anforderungen gerecht betreut werden. - 24/7 rund ums Jahr erreichbar
Sie brauchen Hilfe? Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da – nicht nur zu den üblichen Geschäftszeiten, sondern rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Kontaktieren Sie uns jederzeit und lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern beraten. - Vor-Ort-Betreuung
Pflege zu Hause Küffel ist an zahlreichen Standorten in ganz Deutschland vertreten. Unsere Standortpartner fungieren dabei als individuelle Ansprechpartner für Sie vor Ort. So können Sie sich auch persönlich immer auf unsere Unterstützung verlassen. - Ansprechpartner in der Muttersprache
Wenn im Notfall schnell klare Kommunikation gefragt ist, brauchen Betreuungskräfte manchmal einen Ansprechpartner, der ihre Muttersprache spricht. Auch das leisten wir. Unsere Mitarbeiter sprechen sowohl Polnisch als auch andere osteuropäische Sprachen und fungieren somit im Notfall auch als Kontaktperson für das Betreuungspersonal. - Unser umfangreiches Leistungsspektrum hat ein Ziel: Die Gewährleistung einer für alle Beteiligten sicheren und fachgerechten Betreuungssituation. Darum stellen wir hohe Ansprüche an unsere Arbeit und sind immer für unsere Kunden da. Gern informieren wir Sie persönlich dazu, wie wir Sie unterstützen können!
5. Rechtliche Hinweise – Was müssen Sie wissen?
Im Bereich der 24h Pflege gibt es leider nach wie vor „Schwarze Schafe“, die unter nicht rechtskonformen Bedingungen Betreuungskräfte vermitteln und arbeiten lassen. Für Sie als Verbraucher ist es daher besonders wichtig, einige essenzielle rechtliche Hinweise zu beachten.
Entsendung von Mitarbeitern
Die 24h Pflege erfolgt auf Basis des sogenannten Entsendungsmodells. Hierbei ist es im Rahmen der EU-Entsendungsrichtlinie erlaubt, Mitarbeiter oder auch freie Mitarbeiter in ein anderes EU-Land zu entsenden, um dort eine Leistung zu erbringen. Für die 24h Pflege in Deutschland ist dabei wichtig, dass die hier geleistete Arbeit anhand der geltenden Gesetze und Vorschriften erfolgt. Es gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz und der deutsche Mindestlohn muss eingehalten werden. Quelle
Da die 24h Pflege zu hause in ihrem Umfang und ihrer Art jedoch eine rechtliche Besonderheit darstellt, müssen die entsprechenden Dienstleistungsverträge genau unter die Lupe genommen werden. Wichtig ist vor allem die Einhaltung von Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Bereitschaften, Wahl der Unterkunft sowie andere Arbeitsschutz-rechtliche Aspekte.
Pflege zu Hause Küffel setzt sich für rechtlich sichere 24h Pflege zu hause ein
Seit wir auf dem Markt aktiv sind, engagieren wir uns für eine 24h Pflege, die rechtskonform und sicher für alle Beteiligten ist. Als Mitglied in entsprechenden Gremien und Verbänden verfolgen wir dieses Ziel aktiv. Wir setzen uns dafür ein, dass die Pflege in häuslicher Gemeinschaft als wichtige Säule in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen weiter etabliert und für alle Beteiligten rechtssicher gestaltet wird.
Ziel unseres Engagements ist es darum auch, die Ausarbeitung von klareren gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen rund um die Beschäftigung von Pflegekräften aus Osteuropa in Deutschland zu unterstützen. So waren wir ganz maßgeblich auch an der Erstellung und Erarbeitung der seit 2021 gültigen DIN SPEC 33454 beteiligt. Hierbei handelt es sich um den ersten spezifischen Standard für die gesamte Branche der Vermittler für Pflegekräfte aus Osteuropa.
Alle Fragen rund um die rechtlichen Rahmenbedingungen der 24h Pflege beantworten wir Ihnen sehr ausführlich in unserem Rechtsratgeber. Oder sprechen sie uns gern persönlich an und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
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Die Entsendung von Pflege- und Betreuungskräften – allgemeiner Hinweis
Das Vertragsverhältnis zwischen einer Betreuungskraft aus Osteuropa und ihrer Entsendefirma unter Berücksichtigung des geltenden EU-Rechts
Im Regelfall handelt es sich bei den von uns vermittelten Betreuungskräften, um nach polnischem Recht „freie Mitarbeiter“, die im Rahmen eines vereinbarten Auftragsverhältnisses durch das in Polen ansässige Entsendeunternehmen in den jeweiligen deutschen Privathaushalt entsendet werden. Wir leiten diesen Absatz mit den Worten „Im Regelfall“ ein, was bedeutet, dass fast alle polnischen Betreuungskräfte im Rahmen des genannten Auftragsverhältnisses entsendet werden. Der Vollständigkeit halber möchten wir aber auch die Betreuungskräfte mit einbeziehen, die im Rahmen eines gängigen Arbeitsvertrages aus anderen EU-Ländern entsendet werden. Unsere Kooperationspartner im EU-Ausland nutzen derzeit beide Varianten zur Entsendung der von uns vermittelten Betreuungskräfte.
Grundsätzlich gilt: Alle von Pflege zu Hause Küffel vermittelten Betreuungskräfte sind in ihrem Heimatland sozialversichert (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) und verfügen über die zwingend erforderliche A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung ist der wichtigste Parameter in Bezug auf die Entsendung. Auch sämtliche Verbraucherschutzorganisationen (Stiftung Warentest, Verbraucherschutzzentralen etc.) weisen deutlich darauf hin. Die A1-Bescheinigung dient als wichtigster Nachweis der Sozialversicherung für den Kunden und dessen Betreuungskraft.
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Die Entsendung und Ihre rechtliche Bedeutung
Um eine Betreuungskraft über einen osteuropäischen Arbeitgeber/Auftraggeber in einem deutschen Privathaushalt zu beschäftigen, sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen und einzuhalten. Generell kann im Rahmen der Freizügigkeit jeder Bürger der Staatengemeinschaft in einem beliebigen anderen Land innerhalb der Staatengemeinschaft ein Arbeitsverhältnis aufnehmen oder begründen. Ebenfalls ist es möglich, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für einen gewissenZeitraum für eine zu erbringende Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat entsendet. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen für eine solche Entsendung sind in der Richtlinie 96/71/EG festgelegt.
Richtlinie 96/71/EG – Auszug aus der Richtlinie
Die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (kurz Entsenderichtlinie) ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996.
Zielsetzung der Richtlinie ist die Herstellung eines rechtlichen Rahmens für den Europäischen Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen.
Durch die Richtlinie soll gewährleistet werden, dass in einem Mitgliedstaat nicht über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmer tätig sind, deren Arbeitsverhältnisse nicht dem Recht dieses Mitgliedstaates unterworfen sind. Es soll ein „Lohn-Dumping“ und ein Dumping der Arbeitsbedingungen verhindert werden, indem die Mindeststandards des Orts, an dem die Arbeit erbracht wird, eingehalten werden.Die zentrale Bestimmung der Entsenderichtlinie ist die arbeitsrechtliche Gleichstellung der in einen Staat entsandten Arbeitskräfte mit den dort normal beschäftigten Arbeitnehmern hinsichtlich bestimmter Aspekte der Arbeitsbedingungen, soweit sie im Zielland Gegenstand von Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder von allgemeinverbindlicherklärten Tarifverträgen sind.
Art. 3 (1) der Richtlinie 96/71/EG listet die Schutzbereiche auf, in denen auch auf entsandte Arbeitnehmer das Recht des Bestimmungslandes anzuwenden ist.
Diese sind:
a) Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten;
b) bezahlter Mindestjahresurlaub;
c) Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze; dies gilt nicht für die zusätzlichen betrieblichen Altersversorgungssysteme;
d) Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen;
e) Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz;
f) Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen;
g) Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen.Die Anpassung der zeitlichen Begrenzung der Entsenderichtlinie
Bis zum 30.07.2020 war die Entsendung von Mitarbeitern/Auftragnehmern lt. der Richtlinie 96/71 zeitlich nicht begrenzt. Die zeitliche Begrenzung ergab sich bis zu diesem Zeitpunkt aus der VO 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Die Möglichkeit zur Sozialversicherung im Herkunftsland ist in dieser Verordnung zeitlich auf max. 2 Jahre begrenzt. Die Entsendung von Mitarbeitern/Auftragnehmern wurde jetzt erstmals auf 12 Monate begrenzt mit der Option um eine 6 monatige Verlängerung auf somit max. 18 Monate. Anschließend gelten für die Mitarbeiter/Auftragnehmer des ausländischen Arbeitgeber/Auftraggeber sämtliche arbeitsrechtlichen Bedingungen des Empfängerlandes.
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Regelung der Sozialversicherung bei Entsendung und Mehrfachbeschäftigungsverhältnissen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
In welchem Land eine im Ausland tätige Kraft sozialversichert ist, ist in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt. Die Verordnung Nr. 883/2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der betroffenen Mitgliedstaaten, wenn Personen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit ihr Heimatland verlassen, um in einem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden. Grundsätzlich sieht das europäische Recht vor, dass die Personen am Ort ihrer Tätigkeit sozialversichert bleiben, hat aber – gerade für kurze Tätigkeiten im Ausland oder bei Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten – zwei bedeutsame Ausnahmen geschaffen:
1. Regelung der Sozialversicherung bei Entsendung nach Artikel 12 VO 883/04
Nach Art. 12 Abs. 1 VO 883/04 unterliegen ins Ausland (so auch nach Deutschland) entsandte Mitarbeiter eines Unternehmens weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Herkunftsstaates, wenn das Unternehmen im Herkunftsland gewöhnlich tätig ist, der entsandte Mitarbeiter im Ausland für Rechnung des Arbeitgebers Arbeit ausführt und die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit 24 Monate nicht überschreitet und diese Person nicht eine andere Person ablöst. Als Nachweis zur Sozialversicherung im Herkunftsland dient die A1-Bescheinigung. Die Sonderregelung des Art. 12 Abs. 1 VO 883/04 ist nicht anwendbar, wenn der entsandte Mitarbeiter eine andere Person ablöst. Dann bleibt es bei der Geltung des Sozialversicherungsrechts des Staates, in dem die Arbeit verrichtet wird. Aus diesem Grund ist dieser Artikel bei der Betreuung im häuslichen Umfeld weniger geeignet oder wird oftmals nur für die erste Entsendung einer Betreuungskraft genutzt.
2. Regelung der Sozialversicherung bei bestehenden Mehrfachbeschäftigungsverhältnissen in zwei oder mehr EU-Staaten gleichzeitig
Artikel 13: Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
(1) Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt:a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt, oder
b) wenn sie im Wohnmitgliedstaat keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt,- den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber seinen Sitz oder Wohnsitz hat, sofern sie bei einem Unternehmen bzw. einem Arbeitgeber beschäftigt ist, oder
- den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Unternehmen oder Arbeitgeber ihren Sitz oder Wohnsitz haben, wenn sie bei zwei oder mehr Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihren Sitz oder Wohnsitz in nur einem Mitgliedstaat haben, oder
- den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen oder der Arbeitgeber außerhalb des Wohnmitgliedstaats seinen Sitz oder Wohnsitz hat, sofern sie bei zwei oder mehr Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, die ihre Sitze oder Wohnsitze in zwei Mitgliedstaaten haben, von denen einer der Wohnmitgliedstaat ist, oder
- den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, sofern sie bei zwei oder mehr Unternehmen oder Arbeitgebern beschäftigt ist, von denen mindestens zwei ihren Sitz oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaatenaußerhalb des Wohnmitgliedstaats haben.
Erklärung
Im Rahmen des Artikel 13 soll geregelt werden, welches Sozialversicherungssystem anzuwenden ist, sofern der Arbeitnehmer (Betreuungskraft) in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Beschäftigung ausübt. Dieser Artikel dient dazu, eine mehrfache Sozialversicherung zu vermeiden. Er beschreibt, unter welchen Umständen welches Sozialversicherungssystem anzuwenden ist. Die meisten Entsendefirmen agieren unter dem Schirm des Artikel 13. Damit der Artikel 13 entsprechend angewendet werden kann, verfügen fast alle Betreuungskräfte über 2 Arbeits-/Auftragsverträge. Ein Arbeitsvertrag beinhaltet eine Tätigkeit, die im Herkunftsland (beispielsweise Polen) ausgeführt werden muss, und der 2. Arbeitsvertrag regelt die Betreuungsdienstleistung im Seniorenhaushalt in Deutschland. Aufgrund dieser vertraglichen Gestaltung ist es für den osteuropäischen Arbeitgeber – bzw. Auftraggeber – möglich, auch weiterhin Sozialabgaben im Herkunftsland abzuführen. Das entspricht in der Regel auch dem Interesse der Betreuungskräfte, die ja nur vorübergehend zum Arbeiten nach Deutschland gehen und im Heimatland ihre Rente beziehen wollen. Der Vorteil, der sich weiterhin hieraus ergibt, besteht darin, dass der Anteil an zu leistenden Sozialabgaben in Osteuropa deutlich geringer ausfällt als die Sozialabgaben, die beispielsweise in Deutschland anfallen würden. Das hat zur Folge, dass der Einsatz einer osteuropäischen Betreuungskraft für den deutschen Privathaushalt finanzierbar bleibt. -
Ein Auftragsverhältnis statt eines Arbeitsvertrages
Ein Auftragsverhältnis (Zivilvertrag) statt Arbeitsvertrag: eine Besonderheit im polnischen Vertragsrecht
Häufig werden Betreuungskräfte aus Polen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses (Zivilvertrag) in einem deutschen Privathaushalt eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine besondere Rechtsform zur Beschäftigung von Menschen in Polen. Eine solche Rechtsform kennen wir in Deutschland nicht. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im polnischen Bürgerlichen Gesetzbuch. Es handelt sich um ein gängiges polnisches Vertragsmodell, bei dem die Betreuungskraft als Auftragnehmerin für ihren polnischen Auftraggeber (Entsendeunternehmen) tätig wird, also um ein Rechtsgeschäft zwischen Auftraggeber (Entsendefirma) und Auftragnehmer (Betreuungskraft).
Die auszuführende Tätigkeit ist an einen festgelegten Auftrag geknüpft und endet meistens mit der Fertigstellung des Auftrages. Das Auftragsverhältnis kann beispielsweise im Rahmen der klassischen Entsendung und als Mehrfachbeschäftigungsverhältnis umgesetzt werden. Das Auftragsverhältnis wird von einigen Juristen eher als eine selbstständige Tätigkeit mit einer anschließenden Entsendung gedeutet. Vertragsgegenstand ist ein freies Dienstverhältnis und somit kein Arbeitsvertrag. Das Auftragsverhältnis (Zivilvertrag) schließt Weisungsbefugnis und Organisation der Arbeit (was, wann und wo) durch die Familie und die Vermittlungsagentur aus. Das Arbeitnehmerentsendegesetz behält selbstverständlich auch für diese Art der Beschäftigung weithin seine Gültigkeit. Das heißt, die deutschen Mindestarbeitsbedingungen, wie insbesondere Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz, müssen weiterhin beachtet und eingehalten werden. Selbst Experten sind sich derzeit uneinig darüber, ob ein/e Beschäftigte/r im Auftragsverhältnis eher als ein/e Arbeitnehmer/in oder als arbeitnehmerähnliche Selbstständige nach deutschen juristischen Grundsätzen zu betrachten ist.
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Kostenüberblick für eine entsandte Betreuungskraft
Damit Sie einen Eindruck von der Kostenzusammensetzung erhalten, haben wir für Sie die 24 Stunden Pflege Kosten transparent abgebildet.
Die prozentuale Verteilung kann je nach gewähltem Beschäftigungsmodell von der u.g. Grafik abweichen.
Bei Gesamtkosten von beispielsweise mtl. 2.500 € entfallen ca.:
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Weitere mögliche rechtliche Modelle der Betreuung in häuslicher Umgebung
1. Selbstständigkeit von Betreuungspersonen mit Gewerbesitz in Deutschland
2. Selbstständigkeit von Betreuungspersonen mit Gewerbe im EU-Ausland bei Selbstentsendung nach Deutschland mit einem A1-Formular des Entsendestaates
3. Anstellung von Arbeitnehmern durch Verbraucher
Gerne stellen wir Ihnen auf Nachfrage umfangreiche weiterführende Informationen zu allen o. g. Modellen zur Verfügung oder beraten Sie hierzu ausführlich.
Die 24h Pflege bietet viele Vorteile und kann in zahlreichen Situationen eingesetzt werden. Die Betreuung im häuslichen Umfeld hat jedoch auch Grenzen. Wann ist eine 24 Stunden Pflege zu hause nicht mehr möglich und wann sollten Sie nach Alternativen suchen?
Die 24h Pflege zu hause stößt an ihre Grenzen, wenn dauerhaft eine lückenlose Rund-um-die-Uhr Betreuung benötigt wird.
Wenn es für die pflegebedürftige Person unmöglich ist, unbeaufsichtigt über einen längeren Zeitraum allein zu bleiben, stößt die 24h Pflege zu hause an ihre Grenzen. Da die Betreuungskräfte wie in jedem anderen Beruf feste Arbeits- und Ruhezeiten haben, können sie sich außerhalb der zulässigen Arbeitszeit nicht um die pflegebedürftige Person kümmern. Sofern beispielsweise zusätzlich eine nächtliche Betreuung notwendig ist oder die Arbeitszeiten der Pflegekraft aus Polen über die vereinbarten 40 bis 48 Stunden hinausgehen, kann dies über das Modell der Betreuung im häuslichen Umfeld nur dann gewährleistet werden, wenn weitere Personen oder Einrichtungen (Pflegedienst, Tag-, Nachtpflege etc.) mit involviert werden.
Welche Alternativen gibt es?
Wenn z.B. in Folge einer Operation eine Tag-Nacht-Betreuung für einen absehbaren Zeitraum notwendig wird, kann die sogenannte Nachtpflege Abhilfe schaffen. Auch können Familienmitglieder und Angehörige aushelfen, um die Zeit zu überbrücken. Generell können Angebote wie Tagespflege, Demenz-Café und mehr punktuell immer dann eingesetzt werden, wenn eine Betreuung außerhalb der Arbeitszeiten der Pflegekraft notwendig ist.
Sofern eine dauerhafte Tag-Nacht-Betreuung notwendig ist, bieten Pflege-Einrichtungen die passende Lösung.
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Maximaler Zeitraum der Entsendung
Die Entsenderichtline 96/71/EG erhielt mit dem Inkrafttreten der Novelle zum 30.07.2020 erstmals eine zeitliche Begrenzung von 12 Monaten. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate auf insgesamt 18 Monate ist möglich und kann beantragt werden. Die Verordnung über die Koordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit (EG Nr. 883/2004) gestattet unter gewissen Voraussetzungen – bei der Entsendung von Mitarbeitern – max. 24 Monate lang das Abführen von Sozialabgaben im Herkunftsland. Im Rahmen einer auf Dauer angelegten Betreuung im häuslichen Umfeld wird dies von Pflege zu Hause Küffel entsprechend berücksichtigt und gemeinsam mit den Kunden geplant.
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Grenzen einer Betreuung in häuslicher Umgebung
Insbesondere Menschen mit einem hohen Betreuungsaufwand können meist nicht über einen längeren Zeitraum allein bleiben. Aus diesem Grund greifen Betroffene und deren Angehörige gerne auf eine osteuropäische Betreuungskraft zurück. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch dieses Modell alleine eine 24-Stunden-Betreuung nicht leisten kann! Wie in unserem Einführungstext „Begriff der 24 Stunden-Pflege“ ausführlich beschrieben wurde, handelt es sich hierbei um Begrifflichkeiten, die sich gesellschaftlich und journalistisch etabliert haben, aber mit der Realität nicht zu vereinbaren sind. Das geltende Arbeitsrecht lässt keine ununterbrochene Tag- und Nacht-Betreuung durch eine einzelne Person zu. In allen Dienstleistungsverträgen ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Ebenfalls sind feste Zeiten als Erholungszeiten für die Betreuungskraft zu berücksichtigen. Sofern die bestehende Betreuungssituation durchschnittlich einen größeren Zeitkorridor erfordert, ist es notwendig, über ein entsprechendes Netzwerk (Familie, Freunde, Nachbarn, Pflegedienst, Tag- oder Nachtpflege, Demenz-Café, etc.) zu verfügen oder dieses aufzubauen. Gegebenenfalls stellt auch unsere Betreuungsleistung „Begriff der 24 Stunden-Pflege“ eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Alternative bei besonders umfangreichen Betreuungssituationen dar. Um eine ganzheitliche Betreuung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten, ist die Mithilfe von Familie und Angehörigen ebenfalls notwendig.
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Verbot von Behandlungspflege & Hinzuziehung eines Pflegedienstes
Fast alle Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen wie beispielsweise Waschen, Kleiden, Mobilisation, Nahrungsaufnahme etc. sowie die komplette Haushaltsführung, z. B. Kochen, Backen, Putzen, Bügeln, Einkaufen etc., können von einer Betreuungskraft übernommen werden. Selbstverständlich muss die Gesamtheit aller auszuführenden Tätigkeiten im Bereich der Zumutbarkeit und der lt. Vertrag geregelten Arbeitszeit (max. 40 Wochenstunden) liegen.
Aus rechtlichen Gründen ist es einer Betreuungskraft (inkl. examinierter polnischer Krankenschwester) nicht erlaubt, Behandlungspflege durchzuführen. Unter Behandlungspflege versteht sich nach SGB V u. a. das Verabreichen von Injektionen, Stellen von Tabletten sowie das Versorgen von Wunden. Sollte im Bereich der Behandlungspflege eine medizinische Notwendigkeit erkennbar sein, so erhalten Sie durch den betreuenden Hausarzt eine entsprechende Verordnung. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und verursacht somit keine weiteren Kosten für Sie. Auch das gezahlte Pflegegeld wird durch einen Einsatz eines Pflegedienstes – bei medizinisch notwendiger Behandlungspflege – nicht gekürzt.
Bei osteuropäischen Betreuungskräften handelt es sich in den meisten Fällen um sog. Laienpflegekräfte. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherstellung einer ausreichenden Betreuung & Pflege raten wir grundsätzlich zur Beibehaltung oder gar zu einer Hinzuziehung eines Pflegedienstes dringend an. Alle von uns angebotenen Betreuungsdienstleistungen verstehen sich als Teilaspekte einer ganzheitlichen Versorgung einer zu betreuenden Person.
Die ordnungsgemäße Beschäftigung einer 24h Pflegekraft aus Polen unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Werden diese nicht eingehalten, so handelt es sich um Schwarzarbeit. Die Familie, die eine Betreuungskraft unter nicht legalen Umständen einstellt, gilt im Nachgang als Arbeitgeber und wird als solcher belangt. Die Risiken sind dabei vielfältig und haben oft weitreichende Folgen:
- Hohe Strafzahlungen
Wird die Schwarzarbeit als solche entdeckt, sind hohe Strafen von bis zu 10.000 € keine Seltenheit. - Sozialversicherungsbeiträge
Da im Rahmen der Schwarzarbeit keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, werden diese nachträglich eingefordert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuungssituation schon beendet oder die pflegebedürftige Person in der Zwischenzeit verstorben ist. - Arbeitsunfälle
Noch problematischer wird es, wenn sich die Betreuungskraft im Rahmen ihrer Arbeit verletzt: In diesem Fall sind die Kosten nicht von der Versicherung gedeckt, sondern die Familie haftet dafür in vollem Umfang. Was schon bei kleinen Verletzungen zum finanziellen Problem wird, kann im Falle von dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkungen in Folge des Unfalls enorme Dimensionen annehmen.
24h Pflege als Schwarzarbeit ist für alle Beteiligten gefährlich. Ohne die zwingend vorgeschriebene A1-Bescheinigung und ohne die Einhaltung arbeits- und arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben setzen Sie sich, Ihre Familie und die Betreuungskraft großen Risiken aus.
Sie möchten sich bei Ihrer 24h Pflege zu 100% darauf verlassen können, dass diese rechtssicher und legal erfolgt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir können auch dabei helfen, eine bestehende Betreuung im häuslichen Umfeld zu prüfen und ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis herzustellen.
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Legalität vers. Rechtssicherheit – ein juristischer Hinweis
Aufgrund der bestehenden Rechtsnormen ist die Entsendung von „Mitarbeitern oder freien Mitarbeitern“ formaljuristisch ohne Probleme möglich. Nach der EU-Entsenderichtlinie und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitsschutzrechts, insbesondere Mindestlohn und Arbeitszeit, entsprechend einzuhalten. Diese Regelungen tragen nicht in vollem Umfang der ganz besonderen Arbeitssituation bei Betreuung im häuslichen Umfeld, wie beispielsweise dem gemeinsamen Zusammenleben und dem daraus resultierenden Für-einander-da-sein. Hieraus resultieren auch die von Stiftung Warentest beschriebenen Mängel innerhalb der Dienstleistungsverträge, da diese aus Sicht einer jeden Betreuungskraft nur unzureichend mit dem Arbeitsschutz – zum Wohl – der Betreuungskräfte zu vereinbaren seien. Insbesondere sind hier Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Bereitschaften, Wahl der Unterkunft etc. zu nennen.
Pflege zu Hause Küffel ist als aktives Mitglied in mehreren Verbänden und Gremien tätig. Ziel unserer gemeinsamen Arbeit ist es, gesellschaftspolitisch und sozialpolitisch für noch mehr Akzeptanz und Anerkennung zu werben. Die Betreuung im häuslichen Umfeld gilt seit langem als etablierte, tragfähige und unverzichtbare Säule in der Versorgung von alten und kranken Menschen. Ein weiteres gemeinsames Ziel unserer Verbandsarbeit ist die Behebung der unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften in deutschen Privathaushalten. Hier sind die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen noch unzureichend und dringend weiter regelungsbedürftig, um dem Verbraucher eine absolute Rechtssicherheit garantieren zu können.
Mit dieser Verbraucherinformation möchten wir zu mehr Transparenz und Kundeninformation beitragen. Sie haben Fragen zu diesem Themenkomplex? Dann zögern Sie nicht. Gerne stehen Ihnen unsere Fachberater Rede und Antwort.
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Nicht alles was sich gut anhört ist auch legal
Pflege zu Hause Küffel vermittelt weder Kontakte zu sog. „privaten Betreuungskräften“ noch vermittelt Pflege zu Hause Küffel selbstständig tätige Betreuungskräfte, da die Rechtsvorschriften für selbstständig tätige Betreuungskräfte derzeit nicht ausreichend geklärt sind. Von Mitbewerbern, die ihre Betreuungsleistungen zu Discountpreis anbieten, distanzieren wir uns in aller Form. Wir von Pflege zu Hause Küffel sehen uns in gleicher Weise dem Kunden wie auch der Betreuungskraft verpflichtet. Auch sämtliche Verbraucherschutzorganisationen weisen darauf hin, dass es sich bei Angebotspreisen unter 2.000€ monatlich um nicht seriöse Angebote handelt.
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Ihre Betreuungskraft ist Ihnen nicht egal? Dann machen Sie sie legal!
Wenn Sie bisher eine osteuropäische Betreuungskraft beschäftigt haben und nicht selbst zum Arbeitgeber werden wollen, können wir Ihnen gerne behilflich sein und die Betreuerin in ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis einbinden. Dies birgt viele Vorteile für Sie und Ihre Betreuerin, und meistens ist das günstiger als Sie denken. Rufen Sie uns einfach an und wir kümmern uns darum.
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Verträge
Dienstleistungsvertrag
Der Dienstleistungsvertrag regelt alle Angelegenheiten, die den Einsatz einer Betreuungskraft im deutschen Privathaushalt umfassen. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen der Familie und der ausländischen Entsendefirma geschlossen. Er regelt u. a. Unterbringung, Verpflegung, Vergütung, Arbeitszeit (40 Stunden wöchentlich), Freizeit der Betreuungskraft, Aufgabenbereich, Unterbrechung, Kündigung etc. Angebote, bei denen eine Arbeitszeit von 30 Stunden je Woche oder weniger vereinbart werden, sind als nicht seriös zu betrachten.Beratungs- und Vermittlungsvertrag
Der Beratungs- und Vermittlungsvertrag regelt sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf unsere Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden und Pflege zu Hause Küffel geschlossen.Auf Wunsch senden wir Ihnen die o. g. Verträge zu Ihrer Kenntnisnahme und Überprüfung zu.
Bitte beachten Sie, dass Pflege zu Hause Küffel mit mehreren Kooperationspartnern in Osteuropa zusammenarbeitet. Jeder Partner verfügt über einen eigenen Dienstleistungsvertrag. Somit kann der tatsächlich zustande kommende Vertrag von dem von uns übersandten Beispielvertrag geringfügig abweichen.
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Wer sind unsere Kooperationspartner im EU Ausland?
Wie bereits unter dem Punkt „Verträge“ erörtert, wird der Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und der ausländischen Entsendefirma geschlossen. Ein Beispiel für einen Dienstleistungsvertrag finden Sie hier im Downloadbereich. Selbstverständlich erhalten Sie zusammen mit dem Dienstleistungsvertrag umfangreich zusammengestellte Informationen zum jeweiligen Kooperationspartner inkl. eines aussagefähigen Firmenprofils. Gerne stellen wir Ihnen neben unserem Beispiel-Dienstleistungsvertrag auch den zum Entsendeunternehmen zugehörige Dienstleistungsvertrag vorab zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. Gut informiert zu sein, erleichtert Ihnen zusätzlich die Entscheidung bei der Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft und stärkt Ihr Vertrauen in das Entsendeunternehmen Ihrer Wahl.
Hier können Sie sich exemplarisch ein Vorstellungsprofil eines unserer Kooperationspartner ansehen.
Pflege zu Hause Küffel erhält 583,10 € für 12 laufende Kalendermonate als Beratung- und Vermittlungshonorar.
Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis des Beratungs- und Vermittlungsvertrages von Pflege zu Hause Küffel:
- Eingehende Erhebung und Analyse des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs
- Erstellen einer detaillierten Anamnese durch Fachpersonal
- Eignungsbeurteilung der Betreuungssituation durch examinierte Pflegefachkraft
- Ganzheitliche und umfassende Beratung zu den Rahmenbedingungen des Haushaltes und den pflegerischen Voraussetzungen
- Vorauswahl von geeignetem Betreuungspersonal unter Berücksichtigung der bestehenden Anforderungen an die Betreuungssituation
- Gewährleistung einer fachlich umfassenden und qualitätsorientierten Kundenbetreuung während der gesamten Vertragslaufzeit
- Fortlaufende Überprüfung der bestehenden Anforderungen an die Betreuungssituation (mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf), ggf. Einleiten erforderlicher Maßnahmen
- Monatliche Qualitätsvisite
- Möglichkeit fortlaufend kostenlose Pflegeberatungsgespräche durch examinierte Pflegefachkräfte in Anspruch zu nehmen
- Fortlaufende fachliche Beratung zu den vorliegenden Vertragsgegenständen und Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Betreuung im häuslichen Umfeld
- Vorstellung einer oder mehrerer ausländischer Dienstleistungserbringer aus der EU – zur Erbringung von Haushalts- und Betreuungsdienstleistungen im häuslichen Umfeld
- Unterstützung und Koordination bei der Vertragsschließung zwischen Dienstleistungserbringer und Auftraggeber
- Gewährleistung über den Nachweis einer bestehenden Sozialversicherung für die Dauer des Betreuungseinsatzes (z.B. A1/S1-Bescheinigung)
- Im Bedarfsfall: Vorstellung von Ersatzpersonal innerhalb von 96 Stunden sowie die Planung einer schnellstmöglichen Anreise der neuen Betreuungskraft
- Bereitstellung von Vorlagen zur Dokumentation des Betreuungsverlaufs
- Durchgehende Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
- Individuelle und persönliche Vor-Ort-Betreuung durch zahlreiche Standortpartner
- In Notfallsituationen auch Ansprechpartner des Betreuungspersonals des Dienstleistungserbringers in Muttersprache
6. Vertragliche Hinweise
Pflege zu Hause Küffel ist für Sie während der gesamten Betreuungssituation ein fester Ansprechpartner. Wir informieren Sie rundum zu allen für Ihre 24h Pflege relevanten Punkten. Das gilt natürlich auch für alle Fragen zu den zu unterzeichnenden Verträgen. Insgesamt sind für die 24h Pflege zu hause zwei Vertragsdokumente obligatorisch:
- Der Dienstleistungsvertrag
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Ihnen und dem Dienstleistungserbringer in Osteuropa geschlossen, der die Betreuungskraft entsendet. In diesem Vertrag sind alle wichtigen Informationen zum Arbeitsverhältnis selbst festgehalten. Auch alle Formalitäten zur Entsendung sind hier aufgeführt und für Sie einsehbar. - Der Beratungs- und Vermittlungsvertrag
Der Beratungs- und Vermittlungsvertrag wird zwischen Ihnen als Kunde und Pflege zu Hause Küffel als Vermittlungsagentur geschlossen. In diesem Vertrag ist genau festgehalten, welche Leistungen wir im Rahmen der Vermittlung für Sie übernehmen.
Wir möchten, dass Ihre 24h Pflege von Anfang an optimal organisiert und für alle Beteiligten sicher gestaltet ist. Bei Fragen zu den Verträgen im Allgemeinen oder zu einzelnen Unterpunkten sind wir für Sie da. Melden Sie sich gern bei uns!
Markus Küffel
Dipl. Gesundheitswissenschaftler &
Examinierte Pflegefachkraft
Geschäftsführer und Gründer
8. Experteninterview mit Markus Küffel
- Warum arbeiten Sie in der Pflege?
- Was läuft aktuell in der Pflege schief und wem sind diese Probleme zuzuschreiben?
- Wie lässt sich der Pflegemangel beheben?
- Was muss sich rechtlich ändern in Bezug auf den Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa?
- Was sind die Vorteile einer 24 Stunden Betreuung?
- Welchen Beitrag kann der Bundesgesundheitsminister leisten?
Warum arbeiten Sie in der Pflege?
Zum einen bin ich beruflich im Bereich Pflege verwurzelt. Ich habe nach der Schule die Ausbildung zum examinierten Krankenpfleger absolviert und habe danach Medizin- und Gesundheitswissenschaften in München und Hamburg studiert. Zum anderen habe ich aber durch den Schlaganfall meiner Mutter selbst erlebt, wie schwer es sein kann, eine fachgerechte Betreuung im eigenen Zuhause zu organisieren. Genau hier setzt meine Arbeit heute an.
Was läuft aktuell in der Pflege schief und wem sind diese Probleme zuzuschreiben?
Die Probleme sind allen bekannt: Wir haben viel zu wenig Pflegefachkräfte in Deutschland. Die Ursache liegt aus meiner Sicht in den 80er und 90er Jahren. In dieser Zeit hätte man den Beruf stärker etablieren und fördern müssen. Jetzt haben wir eine geringe Zahl an Pflegefachkräften, die einer exponentiell steigenden Zahl an Pflegebedürftigen gegenüberstehen und müssen diesen Mangel ausgleichen.
Wie lässt sich der Pflegemangel beheben?
Aktuell müssen wir vor allem kurzfristige Lösungen finden. Hier ist es wichtig, dass wirklich alle Ressourcen genutzt werden, also ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige, stationäre Einrichtungen und natürlich auch die große Gruppe der osteuropäischen Betreuungskräfte. Diese Gruppen müssen wir in einem Netzwerk zusammenbringen, denn sie alle werden gebraucht.
Was muss sich rechtlich ändern in Bezug auf den Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa?
Das Rahmenkonstrukt des Entsendemodells – bei dem osteuropäische Pflegekräfte beim Arbeitgeber in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt sind – kollidiert in Deutschland mit der deutschen Arbeitszeitvorschrift. Bei der Pflege in häuslicher Gemeinschaft ist naturgemäß nicht immer klar abzugrenzen, was Arbeits-, Bereitschafts- und Freizeit ist. Der Gesetzgeber muss hier für klare Vorgaben sorgen, die der besonderen Pflegesituation Rechnung tragen.
Was sind die Vorteile einer 24 Stunden Betreuung?
Der größte Vorteil der 24 Stunden Pflege ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben kann. Darüber hinaus ergibt sich aus der Pflegesituation der Vorteil, dass eine Pflege 1 zu 1 möglich ist. Wir sprechen in der Pflege vom Goldstandard, bei dem man ein Höchstmaß an individueller Betreuung, Begleitung und Ansprache erfährt. Dabei können sowohl Grundpflege als auch Haushaltsführung von der osteuropäischen Betreuungskraft übernommen werden.
Welchen Beitrag kann der Bundesgesundheitsminister leisten?
Während Gesundheitsminister Jens Spahn in der Vergangenheit schon im direkten Austausch mit uns sein Bestreben demonstriert hat, im Bereich der Pflege Veränderungen herbeizuführen, muss auch das Ministerium für Arbeit und Soziales einen Beitrag dazu liefern. Wir haben leider den Konfliktpunkt rund um das Arbeitszeitgesetz und nur dieses Ministerium kann dafür sorgen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen hergestellt werden, die mit dem Konzept der 24h Pflege vereinbar sind.
Ganz egal, ob Sie sich zum ersten Mal über die 24h Pflege zu hause informieren oder sich zu Ihrer bestehenden Betreuungssituation beraten lassen möchten: Wir sind für Sie da. Unsere Mitarbeiter sind für Sie über die folgenden Wege direkt erreichbar:
- Per E-Mail & telefonisch zu unseren Büroöffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr in unserer Zentrale. Auch per E-Mail können wir Ihnen Antwort auf Ihre Fragen geben, in der Regel ist ein persönliches Telefonat jedoch der einfachere Weg. - Telefonisch über unsere Bereitschaft
Unser Bereitschaftsdienst ist für Sie 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Dieses Angebot ermöglicht es Ihnen, im Bedarfsfall oder bei einem bestehenden Notfall sofort mit uns in Kontakt zu treten.
Pflege zu Hause Küffel ist deutschlandweit für Sie da
Pflege zu Hause Küffel ist in ganz Deutschland Ihr Ansprechpartner für eine fachgerechte 24h Stunden Pflege durch Pflegekräfte aus Osteuropa. In unserer Zentrale in Hamburg, an unseren zahlreichen Standorten in der gesamten Bundesrepublik und darüber hinaus unterstützen wir Sie mit unseren Dienstleistungen. Nicht nur unsere eigenen Standorte, sondern auch unsere zahlreichen Pflegedienstpartner sind gerne für Sie da.
Einen Überblick über unsere Standorte und Pflegedienstpartner finden Sie hier:
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