Kurzzeit- und Verhinderungspflege vom Spezialisten - Pflege zu Hause Küffel

Jetzt unkompliziert und unverbindlich Kurzzeit- und Verhinderungspflege anfragen – wir unterstützen Sie dabei, die passende Pflegelösung zu finden!

Pflege zu Hause Küffel ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für eine einfühlsame Kurzzeit- und Verhinderungspflege durch qualifizierte Pflegekräfte.

Seit mehr als 15 Jahren agieren wir als Vermittlungsagentur für die häusliche Pflege in ganz Deutschland. Unsere hohen Qualitätsstandards und unsere ausgezeichnete Leistung in Vermittlung und Betreuung wurden mehrfach zertifiziert und prämiert.

  • Schnelle Vermittlung (5 bis 7 Werktage)
  • Kostenlose Beratung durch medizinisches Fachpersonal
  • Langfristige Unterstützung während der gesamten Pflegezeit
  • Transparente Kosten & Verträge
  • An 356 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar
  • Rechtssichere Zusammenarbeit mit seriösen Partnern
  • Erfahrene, von uns geprüfte Pflegekräfte

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Schritt für Schritt zur Pflege zu Hause

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LP – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Kontaktaufnahme inkl. ausführlicher Beratung
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LP – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Bedarfsprofil & Angebot
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Ihre Auswahl
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Beginn der Betreuung
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Fortlaufende Betreuung
Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Schritt für Schritt zu einer zuverlässigen Betreuung

Ganz egal, ob Sie schnelle Hilfe brauchen oder sich erst von uns beraten lassen möchten: Wir unterstützen Sie dabei, eine optimale Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu gewährleisten. Unsere Fachberater stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen weiter. Durch unsere strengen Qualitätskriterien und die enge Kooperation mit unseren sorgfältig ausgewählten Partnern sind wir in der Lage, schnell und effizient erfahrene Pflegekräfte zu vermitteln, die eine liebevolle und individuell angepasste Kurzzeit- und Verhinderungspflege gewährleisten.

Pflege anfragen

Bekannt aus:

LP – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – Was Sie wissen müssen

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege: Konditionen und Leistungen 

Die Kurzzeitpflege ist dazu gedacht, die kurzzeitige stationäre Betreuung einer pflegebedürftigen Person zu ermöglichen, die sonst im eigenen Zuhause versorgt wird. 

Typische Situationen, in denen die Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann, sind: 

  • Die Hauptpflegeperson ist vorübergehend verhindert, etwa durch Krankheit oder Urlaub.
  • Es besteht eine akute Pflegebedürftigkeit, die eine vollstationäre Betreuung erfordert.
  • Der Zustand der pflegebedürftigen Person hat sich verschlechtert, wodurch ein erhöhter Pflegebedarf entstanden ist.

Wie lange kann Kurzzeitpflege beantragt werden und welche Kosten werden erstattet? 

Die Kurzzeitpflege kann in Deutschland für eine Dauer von bis zu acht Wochen, also 56 Tage pro Kalenderjahr, in Anspruch genommen werden.

Die Pflegekasse übernimmt für diese Zeit einen Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Sollten die Kosten für die Kurzzeitpflege diesen Betrag überschreiten, müssen die zusätzlichen Kosten von der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen getragen werden.

Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten im Rahmen der Kurzzeitpflege. Diese Kosten können jedoch über den sogenannten Entlastungsbetrag gedeckt werden.

Die spezifischen Kosten und Erstattungen können abhängig von der individuellen Situation und dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person variieren. 

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Konditionen und Leistungen 

Die Verhinderungspflege stellt eine temporäre Lösung dar, wenn die reguläre Pflegeperson aus bestimmten Gründen wie etwa Krankheit oder Urlaub nicht zur Verfügung steht. Die Pflege kann dann von anderen übernommen und entweder im eigenen Zuhause oder in einer Einrichtung fortgesetzt werden. 

Mögliche Szenarien für die Nutzung der Verhinderungspflege sind:

  • Ausfall der Hauptpflegekraft aufgrund von Erkrankung oder Urlaub.
  • Plötzlicher erhöhter Pflegebedarf, der eine temporäre Betreuung erforderlich macht.
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person, die einen zusätzlichen Pflegebedarf zur Folge hat.

Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und welche Kosten werden erstattet?

Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen beantragt werden, die mindestens Pflegegrad 2 haben und bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt werden

Die Höhe der Verhinderungspflege hängt davon ab, wer die Ersatzpflege durchführt. Wenn nahe Verwandte bis zum zweiten Grad oder Personen aus dem gleichen Haushalt die Pflege übernehmen, zahlt die Pflegekasse maximal den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 beträgt dieser beispielsweise 817,50 Euro. Bei nachgewiesenen Verdienstausfällen und/oder Fahrtkosten der Ersatzpflegeperson kann ein Gesamtbudget von bis zu 1.774 Euro beansprucht werden.

Die Verhinderungspflege ist auf sechs Wochen oder 42 Tage pro Jahr begrenzt und kann sowohl am Stück als auch stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Die Leistungen umfassen sowohl die Grund- und Behandlungspflege (wie Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang, Ernährung und Bewegung) als auch Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen und Reinigungsarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Konditionen und Leistungen je nach individueller Situation und Pflegegrad variieren können. Es wird daher empfohlen, sich für detaillierte Informationen direkt an die zuständige Pflegekasse zu wenden.

Pflege kombinieren

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren 

Es ist durchaus möglich, die Leistungen der Kurzzeitpflege mit denen der Verhinderungspflege zu kombinieren. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn höhere Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erwartet werden oder die für die Kurzzeitpflege veranschlagten vier Wochen überschritten werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Sowohl bei der Verhinderungspflege als auch bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um Ersatzpflegeleistungen. Während die Kurzzeitpflege immer in einer Einrichtung erfolgt, sind die Mittel der Verhinderungspflege ausschließlich für die Ersatzpflege im häuslichen Umfeld vorgesehen. Eine Kombination beider Leistungen ist in beide Richtungen möglich.

Wie lange kann die kombinierte Pflege in Anspruch genommen werden und welche Kosten werden erstattet?

Die Dauer der kombinierten Pflege hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Art der benötigten Pflege ab.

Für die Kurzzeitpflege sind jährlich 1.774 Euro vorgesehen. Durch eine Kombination mit der Verhinderungspflege kann das Budget jedoch auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden. Wie hoch der kombinierte Betrag genau ausfällt, hängt davon ab, ob bereits Mittel aus der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurden.

Wichtig zu beachten ist, dass eine Kombination der beiden Pflegeformen nur dann möglich ist, wenn mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.

24h Pflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege durch eine 24-Stunden-Betreuung organisieren

Eine 24-Stunden-Betreuung kann eine effektive Lösung sein, um die Pflegebedürftigen bei Abwesenheit der regulären Pflegeperson vollumfänglich zu versorgen. In diesem Szenario zieht eine Pflegekraft in das Zuhause der pflegebedürftigen Person ein und übernimmt alle wesentlichen Pflegeaufgaben.

24-Stunden-Betreuung als Verhinderungspflege

Die 24-Stunden-Pflege ist besonders geeignet für die Verhinderungspflege, wenn Ihre Angehörigen rund um die Uhr betreut werden müssen und Sie eine längere Abwesenheit planen. Wenn Sie normalerweise selbst mit im Haushalt leben und Ihre Angehörigen entsprechend umfassend betreuen, kann die 24-Stunden-Pflege einen adäquaten Ersatz bieten.

Kurzzeitpflege zu Hause durch 24-Stunden-Betreuung

Obwohl die Kurzzeitpflege laut Gesetzgeber eigentlich für eine stationäre Unterbringung vorgesehen ist, bedeutet dies nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt, für einen begrenzten Zeitraum eine professionelle Pflege im eigenen Zuhause zu organisieren. Insbesondere wenn eine umfangreiche Betreuung notwendig ist, bietet sich die 24-Stunden-Pflege im Rahmen der Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege an.

„Pflege zu Hause Küffel“ vermittelt erfahrene 24-Stunden-Pflegekräfte aus Osteuropa, die bei den Pflegebedürftigen einziehen und beim Kochen, im Haushalt, bei Arztbesuchen, bei der Körperpflege und vielen anderen alltäglichen Aufgaben helfen. Diese Dienstleistung kann eine zuverlässige und unkomplizierte Lösung sein, um kurzfristige Engpässe in der Betreuung zu überbrücken.

Letztlich bietet die 24-Stunden-Betreuung eine flexible und umfassende Lösung, um sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege effektiv zu organisieren. Dabei ist es wichtig, im Vorfeld die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der pflegebedürftigen Person zu berücksichtigen und eine passende Pflegekraft auszuwählen.

24-Stunden-Pflege: Voraussetzungen und Anforderungen

Die Einrichtung einer 24-Stunden-Pflege für Ihre Angehörigen erfordert eine sorgfältige Planung und die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

Diese gewährleisten, dass die Pflegekraft effektiv arbeiten kann und gleichzeitig die Würde und Komfort der gepflegten Person gewahrt bleiben.

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Telefon & Internet

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Eigenes Zimmer & Bett

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40h Arbeitszeit/Woche

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Bad & Küche

Was kostet eine 24h Pflege? Die Kosten für eine individuelle Ersatzpflege

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung als Ersatzpflege im eigenen Heim hängt von verschiedenen Aspekten ab und schwankt je nach Dienstleister und Umfang der Leistungen. Als Richtwert können Sie mit Kosten zwischen etwa 2.500 und 3.000 Euro pro Monat rechnen. 

Bei Pflege zu Hause Küffel legen wir großen Wert auf eine klare Preisstruktur. Sie erhalten im Voraus detaillierte Informationen über die anfallenden Kosten und unsere Mitarbeiter beraten Sie zu den verschiedenen Finanzierungsoptionen. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, eine möglichst wirtschaftliche und gleichzeitig umfassende Lösung zu finden.

Gern beraten wir Sie persönlich dazu, wie Sie mit uns eine Ersatzpflege organisieren und mit den Mitteln aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finanzieren können. 

Finanzierung leicht gemacht

Das Finanzierungsbeispiel zeigt, welchen Geldbetrag Pflegebedürftige bei Pflegegrad 3 von der Pflegekasse erhalten und welche Kosten mit dem Einsatz einer Pflegekraft aus Osteuropa verbunden sind.

Pflegegrad 3
Durchschnittliche Kosten der Verhinderungspflege
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen 2.600 €
Haushaltspauschale 400 €
50 % Nachlass auf unsere Jahresgebühr (regulär 583,10 €) 291,50 €
Gesamtkosten mtl. 3.000 €
Verhinderungspflege – 1.612 €
Anteil aus Kurzzeitpflege – 806 €
Anteiliges Pflegegeld – 286,50 €
Verbleibender Eigenanteil 587 €

24h Pflege FAQ – Alle wichtigen Fragen kurz beantwortet 

  • Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

    Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Ersatzpflege für Pflegebedürftige, wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen kurzfristig ausfällt. Kurzzeitpflege hingegen ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangspflege benötigt wird.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Anspruch auf Verhinderungspflege habe?

    Um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein und einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben. Außerdem muss die reguläre Pflegeperson nachweislich verhindert sein.

  • Unter welchen Umständen kann ein Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt werden?

    Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann abgelehnt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Darüber hinaus kann der Antrag auch abgelehnt werden, wenn die Pflegekasse Zweifel an der Notwendigkeit oder der Angemessenheit der beantragten Leistung hat.

  • Wie oft pro Jahr kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

    Verhinderungspflege kann pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen.

  • Kann man die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander kombinieren?

    Ja, die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden. So kann beispielsweise ein Teil des Budgets für Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden und umgekehrt. Es ist jedoch wichtig, dies im Voraus mit der Pflegekasse zu klären.

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Betreuerin mit einer älteren Frau