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Pflegereform 2021 – ein Überblick über den Gesetzesentwurf

Der neue Gesetzesentwurf für die Pflegereform 2021 sieht einige Änderungen und Abhilfen für Pflegebedürftige und Fachkräfte vor.

„Wir entlasten Pflegebedürftige und ihre Familien um etwa 3 Mrd. Euro. Um besonders denjenigen zu helfen, die lange pflegebedürftig sind, steigt die Entlastung, je länger man auf Pflege angewiesen ist.“
Gesundheitsminister Jens Spahn

Das Kabinett hat am 2. Juni 2021 die neue Pflegereform (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)) beschlossen. Die neue Reform soll zur Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen beitragen, zugleich die Bezahlung und Arbeitsbedingungen von Fachkräften verbessern. Am 11. Juni 2021 wurde die Pflegereform verabschiedet. Leider ist die neue Pflegereform sehr enttäuschend für unsere Branche („24-Stunden-Pflege“), da das Entlastungbudget zugunsten der sog. 24-Stunden-Betreuung entfallen ist. Demnach hätten die Versicherten bis zu 40% der Sachleistungen für solche Betreuungsdienstleistungen über die Versicherung abrechnen können.

Entfallen ist zudem die Dynamisierung der Leistungsansprüche. Stattdessen werden nun die Leistungsansprüche bis 2025 „eingefroren“ werden. D. h. keine Erhöhung von:

Bei den nun verabschiedeten Neuerungen handelt es sich um:

  • § 7b SGB XI Beratungsgutscheine
  • § 35 SGB XI Erlöschen der Leistungsansprüche – Kostenerstattungsansprüche nach Tod des Pflegebedürftigen
  • § 36 SGB XI Anhebung der Leistungsbeträge der Sachleistung
  • § 42 SGB XI Anhebung der Leistungsbeträge für die Kurzzeitpflege
  • § 39e Übergangspflege im Krankenhaus

Die Pflegereform wirkt sich positiv auf die stationäre Pflege, Pflegedienste und vor allem Pflegeheime aus.

Ab dem 1. September 2022 ist vorgesehen, dass lediglich Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel für Heime vorgeben, sodass die Beschäftigung von zusätzlichen Pflegekräften ermöglicht werden kann. Zudem sollen Pflegekräfte mehr Verantwortung übertragen bekommen. Sie sollen künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständig Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. Des Weiteren ermöglicht die neue Pflegereform Kurzzeitpflege im Krankenhaus.

Die Pflegeversicherung soll ab 2022 einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Des Weiteren erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozent, sodass die Pflegeversicherung jährlich zusätzlich 400 Mio. Euro mehr erhält.

Hier können Sie weitere Informationen zur Pflegerefrm 2021 entnehmen.

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