Fallbeispiel 1
Häusliche Pflege durch den Partner und einen Pflegedienst
Jürgen (75 Jahre) und Edith Müller (72 Jahre) wohnen in einem Eigenheim in Dortmund. Ihr Sohn Thomas lebt in Berlin und kann seine Familie daher nicht pflegen. Herr Müller bezieht eine Rente von 1.710 Euro im Monat und Frau Müller erhält 250€ aus der Rentenkasse. Vor 1 Jahr wurde bei Herrn Müller eine Demenz diagnostiziert, seine Frau leidet unter Gelenkrheuma.
Da sich Frau Müller die immer aufwendiger werdende Pflege ihres Mannes nicht gänzlich allein zutraut, reift in ihr immer mehr der Wunsch, sich eine Betreuungskraft ins Haus zu holen – vor allem, da Herr Müller durch die Demenz zunehmend Probleme hat, sich im Alltag zurechtzufinden und sich zu orientieren.
Herr Müller lehnt dieses Vorhaben jedoch vehement ab, sodass die Pflege, die Frau Müller psychisch stark belastet, trotz allem vorerst bei ihr verbleibt.
Durch die zeitintensive Pflege ihres Mannes fehlt Frau Müller auch der körperliche Ausgleich. Sie findet kaum noch Zeit, an ihren Senioren-Gymnastik-Kursen teilzunehmen, die ihr Rheuma-Leiden etwas lindern. Deshalb beantragt Frau Müller Pflegeleistungen bei der Pflegekasse.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse besucht das Ehepaar Müller und stuft Herrn Müller in den Pflegegrad 2 ein. Ihnen stehen damit entweder
689€ für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zur Verfügung oder aber 316€ Pflegegeld, sollte Frau Müller weiterhin die Pflege selbst übernehmen.
Da Frau Müller jedoch nach Entlastung sucht, beauftragt sie einen ambulanten Pflegedienst, der nun mehrmals in der Woche Herrn Müller bei der Morgentoilette und Körperpflege unterstützt sowie den Wocheneinkauf übernimmt. Dafür stellt der Pflegedienst 482 Euro in Rechnung. Dieser Betrag entspricht 70 Prozent des zur Verfügung stehenden Budgets für ambulante Sachleistungen. Das heißt, die verbleibenden 30 Prozent können noch abgerufen werden. Frau Müller entscheidet sich dafür, diesen Prozentsatz anteilig vom Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Sie erhält folglich 94 Euro (= 30 Prozent von 316 Euro des Pflegegelds). Zusätzlich erhält Herr Müller einen sogenannten Entlastungsbeitrag über 125 Euro. Insgesamt erhält das Ehepaar Müller also einen Betrag von 219 Euro. Damit beauftragt Frau Müller einen Betreuungsdienst, der einmal wöchentlich mit Herrn Müller spazieren geht und Gedächtnisübungen mit ihm macht. So bleibt für Frau Müller Zeit, die sie nutzen kann, um wieder an ihren Senioren-Gymnastik-Kursen teilzunehmen.
Nach einigen Monaten steht jedoch bei Edith Müller eine Operation an. Da sie dafür einige Tage im Krankenhaus verbringen muss, kann sie in dieser Zeit nicht mehr ihren Mann versorgen. Deshalb beantragt sie für die Zeit ihres Krankenhausaufenthalts Kurzzeitpflege für ihren Mann. Hierfür stehen ihr 1.612€ zur Verfügung sowie eine Umwidmung der Verhinderungspflege in gleicher Höhe.
Die täglichen Kosten für einen Kurzzeitpflegeplatz hängen von dem jeweiligen Pflegegrad und der gewählten Einrichtung ab. Familie Müller zahlt für den Aufenthalt von Herrn Müller 93 Euro pro Tag. Davon übernimmt die Pflegekasse 55€, denn diese zahlt nur die Kosten, die rein für die Pflege anfallen. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft – auch als Hotelkosten bezeichnet – muss Familie Müller selbst tragen. Um diese möglichst zu umgehen, setzt Frau Müller für die Hotelkosten den Entlastungsbetrag von 125€ ein. Zudem erhält sie während der Kurzzeitpflege zusätzlich noch die Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes, also 47€.
Nach ihrem Krankenhausaufenthalt widmet sich Frau Müller wieder mit voller Kraft der Pflege ihres Mannes. Dafür besucht sie nun auch einen Pflegekurs, der ihr kostenlos von der Pflegekasse angeboten wird. Hier eignet sie sich nicht nur Hintergrundwissen zum Thema Demenz an, sondern nimmt auch viele praktische Tipps mit nach Hause für den Alltag mit ihrem demenzkranken Mann. Hier erhalten Sie Informationen über die 24 Stunden Pflege.