Vom Testsieger zum DIN-Gestalter
Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Geschäftsführer, Herr Markus Küffel, als ordentliches Mitglied des Konsortiums zur Erarbeitung der DIN SPEC 33454 vorgeschlagen und anschließend vom Plenum gewählt wurde.
Die zu erarbeitende DIN SPEC 33454 trägt den Titel: „Auswahl häuslicher Betreuungskräfte nach Kompetenzen und Persönlichkeit – Umsetzung und Sicherstellung der Qualität im Rekrutierungsprozess“
Die Pflege- und Betreuungssituation alter und kranker Menschen gewinnt immer mehr an Bedeutung auf dem politischen und medialen Bankett. In Deutschland werden laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2020 etwa 2,87 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein. Der VHBP – der branchengrößte Verband für häusliche Betreuung und Pflege – schätzt, dass über 300.000 Haushalte in Deutschland auf die Unterstützung von osteuropäischen Betreuungskräften zurückgreifen, um mit der 24-Stunden-Pflege die Betreuung im häuslichen Umfeld (BihU) gewährleisten zu können. Obgleich diese Form der Betreuung sehr beliebt ist, handelt es sich hierbei um einen grauen Markt. Dies liegt an der fehlenden Transparenz, mangelnden rechtlichen Grundlage und der Inkonsistenz der vorgeschriebenen Standards für die Vermittlung einer osteuropäischen Betreuungskraft durch Vermittlungsagenturen.
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) möchte mit der zukünftigen DIN SPEC (PAS) 33454 unter Mitwirkung von Experten aus der Wissenschaft, Forschung und Verbraucherschutz, sowie Juristen und Experten der BihG, wie unseren Geschäftsführer, Herrn Markus Küffel, gemeinsam einen ersten DIN-Standard für die 24-Stunden-Pflege entwickeln.
Projektbeschreibung:
„Bisher existiert weder eine gesetzliche Regelung noch eine Norm oder ein Standard, nach der sich Anbieter bei der Vermittlung richten können. Generell sind kaum Kriterien für Betreuungskräfte definiert? lediglich das Vorliegen einer A1–Bescheinigung, welches belegt, dass die Betreuungskraft bereits in einem anderen Staat sozialversichert ist, wird gesetzlich verlangt, von vielen Anbietern aber trotzdem nicht eingehalten.
Mit DIN SPEC (PAS) 77003 „Personen- und haushaltbezogene Dienstleistungen – Information, Beratung und Vermittlung“ und DIN SPEC (PAS) 77004 „Personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen – Dienstleistungserbringung“, bei denen der DIN-Verbraucherrat auch mitgearbeitet hat, werden zumindest maßgebliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Information, Beratung und Vermittlung und der Dienstleistungserbringung von personen- und haushaltsbezogener Dienstleistungen definiert.
Mit der zukünftigen DIN SPEC (PAS) 33454 sollen Anforderungen zur Auswahl häuslicher Betreuungskräfte festgelegt und Kriterien zur Sicherung der Qualität aufgestellt werden, damit den Angehörigen und der zu betreuenden Person mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei deren Suche nach ausländischen Betreuungskräften gegeben werden kann. Diese Spezifikation soll für alle Vermittlungsagenturen, die Betreuungskräfte insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – aus Osteuropa an Familien in Deutschland vermitteln, gelten.“1
Dieses Dokument (DIN SPEC 33454) legt Anforderungen zur Auswahl häuslicher Betreuungskräfte fest und stellt Kriterien zur Sicherung der Qualität im Rekrutierungsprozess auf, die Angehörigen insbesondere Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Suche nach Betreuungskräften ermöglichen sollen. Auch Mindeststandards an eine Vermittlungsagentur sollen beschrieben werden.
Die Kriterien gliedern sich in verschiedene Bereiche:
- rechtlicher Rahmen (inkl. Steuern und Versicherung)
- Prozessschritte in der Rekrutierung
- Sicherstellung von Informationssymmetrie
- Eignung und Auswahl der Betreuungskraft (Betreuungskompetenz, Deutschkenntnisse und charakterliche Eignung)
- Kosten und Leistung
- sonstiges
Dieser Standard ist anbieterübergreifend anwendbar bei der Auswahl von Betreuungskräften. Er gilt für alle Vermittlungsagenturen, die Betreuungskräfte insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – aus Osteuropa an Familien in Deutschland vermitteln. Weiterhin richtet sich dieser Standard an Familien, die sich auf der Suche nach einer Betreuungskraft für einen Angehörigen befinden.
Ziel:
Erarbeitung der DIN SPEC 33454
Wer soll von der neuen DIN SPEC 33454 profitieren?
Alle Marktteilnehmer profitieren in großem Maße von der Entwicklung eines Standards:
- Betreuungsbedürftige
- Betreuungskräfte
- Familien
- Unternehmungen
- weitere Interessierte
Mitglieder des Konsortiums:
Es handelt sich im Wesentlichen um Vertreter aus Wissenschaft, Forschung und Verbraucherschutz, Juristen und Experten der BihG.