Pflege zu Hause Küffel ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für eine einfühlsame Kurzzeit- und Verhinderungspflege durch qualifizierte Pflegekräfte.
Seit mehr als 15 Jahren agieren wir als Vermittlungsagentur für die häusliche Pflege in ganz Deutschland. Unsere hohen Qualitätsstandards und unsere ausgezeichnete Leistung in Vermittlung und Betreuung wurden mehrfach zertifiziert und prämiert.
- Schnelle Vermittlung (5 bis 7 Werktage)
- Kostenlose Beratung durch medizinisches Fachpersonal
- Langfristige Unterstützung während der gesamten Pflegezeit
- Transparente Kosten & Verträge
- An 356 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar
- Rechtssichere Zusammenarbeit mit seriösen Partnern
- Erfahrene, von uns geprüfte Pflegekräfte
Schritt für Schritt zur Pflege zu Hause
Ganz egal, ob Sie schnelle Hilfe brauchen oder sich erst von uns beraten lassen möchten: Wir unterstützen Sie dabei, eine optimale Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu gewährleisten. Unsere Fachberater stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen weiter. Durch unsere strengen Qualitätskriterien und die enge Kooperation mit unseren sorgfältig ausgewählten Partnern sind wir in der Lage, schnell und effizient erfahrene Pflegekräfte zu vermitteln, die eine liebevolle und individuell angepasste Kurzzeit- und Verhinderungspflege gewährleisten.
Bekannt aus:
24-Stunden-Pflege: Voraussetzungen und Anforderungen
Die Einrichtung einer 24-Stunden-Pflege für Ihre Angehörigen erfordert eine sorgfältige Planung und die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.
Diese gewährleisten, dass die Pflegekraft effektiv arbeiten kann und gleichzeitig die Würde und Komfort der gepflegten Person gewahrt bleiben.
Telefon & Internet
Eigenes Zimmer & Bett
40h Arbeitszeit/Woche
Bad & Küche
Was kostet eine 24h Pflege? Die Kosten für eine individuelle Ersatzpflege
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung als Ersatzpflege im eigenen Heim hängt von verschiedenen Aspekten ab und schwankt je nach Dienstleister und Umfang der Leistungen. Als Richtwert können Sie mit Kosten zwischen etwa 2.500 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.
Bei Pflege zu Hause Küffel legen wir großen Wert auf eine klare Preisstruktur. Sie erhalten im Voraus detaillierte Informationen über die anfallenden Kosten und unsere Mitarbeiter beraten Sie zu den verschiedenen Finanzierungsoptionen. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, eine möglichst wirtschaftliche und gleichzeitig umfassende Lösung zu finden.
Gern beraten wir Sie persönlich dazu, wie Sie mit uns eine Ersatzpflege organisieren und mit den Mitteln aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finanzieren können.
Finanzierung leicht gemacht
Das Finanzierungsbeispiel zeigt, welchen Geldbetrag Pflegebedürftige bei Pflegegrad 3 von der Pflegekasse erhalten und welche Kosten mit dem Einsatz einer Pflegekraft aus Osteuropa verbunden sind.
Pflegegrad 3 | |
Durchschnittliche Kosten der Verhinderungspflege | |
Betreuungskraft mit geringen Deutschkenntnissen | 2.600 € |
Haushaltspauschale | 400 € |
50 % Nachlass auf unsere Jahresgebühr (regulär 583,10 €) | 291,50 € |
Gesamtkosten mtl. | 3.000 € |
Verhinderungspflege | – 1.612 € |
Anteil aus Kurzzeitpflege | – 806 € |
Anteiliges Pflegegeld | – 286,50 € |
Verbleibender Eigenanteil | 587 € |
24h Pflege FAQ – Alle wichtigen Fragen kurz beantwortet
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Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Ersatzpflege für Pflegebedürftige, wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen kurzfristig ausfällt. Kurzzeitpflege hingegen ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangspflege benötigt wird.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Anspruch auf Verhinderungspflege habe?
Um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein und einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben. Außerdem muss die reguläre Pflegeperson nachweislich verhindert sein.
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Unter welchen Umständen kann ein Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt werden?
Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann abgelehnt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Darüber hinaus kann der Antrag auch abgelehnt werden, wenn die Pflegekasse Zweifel an der Notwendigkeit oder der Angemessenheit der beantragten Leistung hat.
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Wie oft pro Jahr kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Verhinderungspflege kann pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Die Kosten werden bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen.
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Kann man die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander kombinieren?
Ja, die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden. So kann beispielsweise ein Teil des Budgets für Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden und umgekehrt. Es ist jedoch wichtig, dies im Voraus mit der Pflegekasse zu klären.
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