Pflegegrad 2 – Alles, was Sie wissen müssen: Informieren, feststellen, beantragen
In Deutschland leben über 5 Millionen pflegebedürftige Personen – die meisten von ihnen mit Pflegegrad 2. Das bedeutet, dass all diese Menschen Hilfe der Pflegekassen in Anspruch nehmen, sei es durch Geldleistungen oder durch Pflegesachleistungen.
In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um den Pflegegrad 2 und informieren Sie darüber, was Sie bei der Beantragung beachten sollten.
Definition: Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad gibt Auskunft darüber, welche unterstützenden Leistungen pflegebedürftige Menschen von ihrer Krankenversicherung erhalten.
Vor 2017 gab es die Pflegestufen 0 bis 3, nach einer grundlegenden Reform gelten die Pflegegrade 1 bis 5. Die Neuerung hat zur Folge, dass auch Menschen, für die zuvor keine finanzielle Unterstützung infrage kam, nun dank Pflegegrad 1 kleine Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen dürfen.
Die Umstellung auf Pflegegrade ermöglicht einen größeren Fokus auf individuellen Fähigkeiten, sowohl auf physischen als auch auf psychischen. Das bedeutet auch, dass psychische Erkrankungen wie Demenz und geistige Behinderungen besser miteinberechnet werden können.
Um den passenden Pflegegrad zu ermitteln, schaut sich ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder – im Falle von Privatversicherten – von MEDICPROOF vor Ort die Situation an. Hier bewertet er nicht nur wie bei den Pflegestufen den Zeitaufwand, sondern vor allem die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Beantworten Sie verschiedene Fragen zum gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Person und Sie erhalten eine erste ungefähre Einschätzung des Pflegegrades.
Der Pflegegradrechner dient allerdings nur zur Orientierung – ein individuelles Gespräch mit einem Gutachter, der sich Ihre Situation vor Ort ansieht, ist dadurch nicht zu ersetzen.
Voraussetzungen: Wie berechnet sich der Pflegegrad?
In dem neuen Bewertungssystem können Punkte von 0 bis 100 in 6 verschiedenen Teilbereichen vergeben werden. Je höher die Punktzahl, desto höher ist auch der Pflegegrad.
Der MDK bewertet folgende 6 Module:
Was bedeutet Pflegegrad 2? Wer bekommt Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 ist der kleinste vollwertige Pflegegrad. Er ist das Äquivalent zu den bisherigen Pflegestufen 0 und 1. Wenn ein Gutachter zwischen 27 und 47,5 Punkte in den 6 Modulen des Bewertungssystems zuschreibt, stuft er die pflegebedürftige Person in Pflegegrad 2 ein.
Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus. In der Regel benötigen Personen mit Pflegegrad 2 Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Waschen, beim Toilettengang sowie bei Arztbesuchen und der Einnahme von Medikamenten. Pflegebedürftige Menschen mit Demenz im Anfangsstadium erhalten oft Pflegegrad 2.
Wie und wo beantrage ich Pflegegrad 2?
Antrag stellen
Damit ein Gutachter vor Ort den Pflegegrad bestimmt, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person anfordern. Füllen Sie diesen gemeinsam aus und ziehen Sie gegebenenfalls einen Experten zu Rate, der Ihnen mit dem Fachjargon hilft. Den Antrag senden Sie unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
Das Gutachten
Anschließend schickt die Pflegekasse einen Gutachter vorbei, der die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person den 6 Modulen entsprechend bewertet. Er leitet das Gutachten automatisch an die Pflegekasse weiter, sodass Sie sich nicht weiter kümmern müssen. Nach spätestens 5 Wochen teilt Ihnen die Pflegekasse den Pflegegrad mit.
Falls Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht zufrieden sind, können Sie bis zu 4 Wochen nach Ausstellen des Gutachtens Widerspruch einlegen.
Leistungen: Welche Leistungen beinhaltet Pflegegrad 2? Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Im Gegensatz zu Pflegegrad 1 haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf alle verfügbaren Leistungen.
Monatlich profitieren sie von folgenden Geldleistungen bei Pflegegrad 2:
Pflegegeld | 347 € |
Entlastungsbetrag | 131 € |
Pflegesachleistungen | 796 € |
Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) | 721 € |
Stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) | 805 € |
Wohngruppenzuschlag | 224 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 € |
Außerdem erhalten Sie jährlich:
- 1.854 € Kurzzeitpflege
- 1.685 € Verhinderungspflege
Sowie einmalig:
- 4180 € Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Pflegesachleistungen beziehen sich hier auf die Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes. Wer diese Leistung nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält hingegen Pflegegeld. Dies steht pflegebedürftigen Personen frei zur Verfügung und kann beispielsweise dazu genutzt werden, pflegende Angehörige zu entlohnen.1
Beträge Stand 01.01.2025
Beträge Stand 01.01.2025
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Pflegegrad 2
Die Pflegebedürftigkeit wird von einem Gutachter des MDK oder eines privaten Pflegedienstes festgestellt und erfolgt anhand eines standardisierten Verfahrens.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
- Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Angaben zur Pflegebedürftigkeit
- Angaben zur Person, die den Antrag stellt
- Die Pflegebedürftigkeit sollte genau dokumentiert werden (z.B. Angaben zu den Einschränkungen in den Bereichen Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung).
- Die pflegebedürftige Person sollte sich vorab umfassend informieren.
- Ein Angehöriger oder Pflegedienst sollte die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung unterstützen.
Sollten Sie konkrete Belege für Ihre Begründung haben (z.B. Arztberichte, Pflegetagebücher oder Zeugenaussagen), fügen Sie diese dem Widerspruchsschreiben bei. Die Pflegekasse wird Ihren Widerspruch prüfen und einen neuen Bescheid erlassen. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird der Pflegegrad entsprechend angepasst.