Pflegegrad 3: Alle Informationen zu Pflegegeld und Pflegeleistungen
In diesem Beitrag klären wir, welche Leistungen im Rahmen des Pflegegrad 3 gewährt werden und beantworten alle Fragen zum Thema.
Was ist ein Pflegegrad? Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Wenn pflegebedürftige Menschen unterstützende Leistungen durch die Krankenversicherung nehmen wollen, müssen sie zunächst in sog. Pflegegrade eingestuft werden. Der Grad wird anhand des bestehenden Pflegebedarfs ermittelt und entscheidet über den Umfang der gewährten Leistungen.
Seit 2017 existiert infolge des Pflegestärkungsgesetzes ein neues System zur Berechnung der Mittel, die pflegebedürftigen Personen bewilligt werden. Bis 2017 wurden die Pflegestufen 0 bis 3 unterschieden, heute gibt es die Pflegegrade 1 bis 5. Das neue System berücksichtigt auch Personen, die vorher keinen Anspruch auf eine Pflegestufe hatten, zum Beispiel spielen nun psychische Erkrankungen sowie geistige Behinderungen eine größere Rolle.
Teil der Neuerung ist auch, dass der Zeitaufwand für die Pflege nicht mehr relevant ist. Jetzt steht die Selbstständigkeit bzw. Unselbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Pflegekasse je nach Betroffenem ganz individuell über den Pflegegrad entscheidet.
Dies geschieht, indem ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) – oder bei Privatversicherten von MEDICPROOF – nach Hause kommt und die Situation vor Ort beurteilt. Er führt mit Ihnen ein detailliertes Gespräch über die Fähigkeiten und Probleme der pflegebedürftigen Person. So kann er den passenden Pflegegrad ermitteln.
Wie berechnet sich der Pflegegrad?
Die zu bewertenden Module sind folgende:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Manche Module wiegen schwerer als andere. So macht zum Beispiel die Selbstversorgung (Körperpflege, Nahrungszubereitung und -aufnahme) den wichtigsten Teil aus. Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen folgt danach, hierzu zählen die Medikamenteneinnahme genauso wie regelmäßige Arztbesuche und Therapiestunden.
An dritter Stelle stehen die Gestaltung des Alltags sowie soziale Kontakte und Mobilität. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten stellen mit Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen (z.B. Aggressionen, Ängste, Depressionen oder Wahnvorstellungen) die Module mit der niedrigsten Gewichtung dar.
Der Gutachter des MDK oder von MEDICPROOF vergibt Punkte je Modul und addiert diese. Insgesamt können bis zu 100 Punkte erzielt werden. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher ist auch der Pflegegrad.
Was bedeutet Pflegegrad 3? Wer bekommt Pflegegrad 3?
Zu Pflegegrad 3 gehören Menschen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie erzielen zwischen 47,7 und 70 Punkten im neuen Bewertungssystem. Ehemalige Patienten der Pflegestufe 2 oder demenzkranke Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 sind nun in Pflegegrad 3 eingestuft.
Betroffene mit Pflegegrad 3 haben oft schwere motorische Beeinträchtigungen. Pflegegrad 3 greift unter anderem bei Teillähmungen, Multipler Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen, sowie bei Demenz und geistigen Behinderungen. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 benötigen in der Regel mehrmals täglich Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege wie zum Beispiel beim Ankleiden, Toilettengang, Waschen oder Essen.
Welche Leistungen beinhaltet Pflegegrad 3?
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen fragen sich häufig, welche Leistungen ihnen bei welchem Pflegegrad eigentlich zustehen.
Pflegegrad 3 – Geldleistungen/Sachleistungen sind wie folgt:
- Pflegegeld: 599 € monatlich
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
- Pflegesachleistungen: 1497 € monatlich
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich
- Tages- und Nachtpflege: 1.357 € monatlich
- Vollstationäre Pflege: 1.319 € monatlich
- Hausnotruf: 25,50 € monatlich
- Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 € jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 € jährlich
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: 4180 € (einmalig)
Stand 01.01.2025
Welche Vorteile hat Pflegegrad 3?
Beratung und Kurse
Ein großer Vorteil von Pflegegrad 3 ist, dass Sie eine umfangreiche Beratung sowie Beratungsbesuche durch die Pflegekasse erhalten. Außerdem sind kostenlose Pflegekurse und Schulungen für Angehörige sowie ehrenamtliche Pflegepersonen möglich.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Personen mit Pflegegrad 3 erhalten eine einmalige Geldleistung von 4180 € (Stand 01.01.2025), die sie zum Umbau des Wohnraums nutzen können. So können Sie beispielsweise ebenerdige Duschen, Treppenlifte oder Rampen installieren lassen. Sollte sich das Wohnumfeld nicht barrierefrei gestalten lassen, können Sie mit dem Geld der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder betreutes Wohnen finanzieren.
Sobald sich der Gesundheitszustand und somit auch der Pflegegrad verschlechtert, ist es möglich, erneut einen finanziellen Zuschuss für einen weiteren Umbau anfordern.
Achtung: Das Pflegegeld erhält immer die pflegebedürftige Person. Diese kann es aber an die Pflegeperson weitergeben, falls sie von Angehörigen unterstützt wird.
Den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € (Stand 01.01.2025) können Sie für Einkaufshilfen, Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter nutzen.
Wenn nicht nur Angehörige, sondern auch ein Pflegedienst Pflegebedürftige versorgen, können Sie eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen. Das bedeutet jedoch, dass Sie nur noch anteilig Pflegegeld erhalten statt im vollen Umfang.
Pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden an 2 oder mehr Tagen die Woche unterstützende Tätigkeiten ausüben, haben über die Pflegeversicherung Rentenansprüche. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden die Woche erwerbstätig sind.
Ja, eine Erhöhung des Pflegegrades bzw. eine Neueinstufung ist jederzeit möglich. Dafür geben Sie der Pflegekasse Bescheid und füllen anschließend einen Antrag auf Erhöhung aus. Sie erhalten erneut Besuch von einem Gutachter des MDK oder Medicproff, der Ihre neue Situation einschätzt und über eine Höherstufung entscheidet.
Gut zu wissen: Sollten Sie nach der anfänglichen Einstufung auf Pflegegrad 3 nicht damit einverstanden sein, oder sollte die Pflegekasse den Pflegegrad gänzlich abgelehnt haben, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Pflegegradrechner, um sich ein erstes Bild der potenziellen Einstufung zu machen. Außerdem bereiten Sie die dort gestellten Fragen auf das Gespräch mit Ihrem Gutachter vor.
Das Ergebnis des Pflegegradrechners dient allerdings nur zur Orientierung – ein individuelles Gespräch sowie eine Beurteilung der Gesamtsituation vor Ort ersetzt er nicht.