Pflegegrad 5 – Leistungen und Voraussetzungen auf einen Blick
Der Pflegegrad 5 ist für Pflegebedürftige bestimmt, deren Selbstständigkeit im Alltag erheblich eingeschränkt ist und die deswegen ein besonders hohes Maß an intensiver pflegerischer Versorgung benötigen.
In diesem Beitrag informieren wir Sie rundum zum Thema Pflegegrad 5.
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Beim Pflegegrad 5 liegen nach der Definition des §15 des 11. Sozialgesetzbuchs „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (§15 SGB XI) vor. Durch die besondere Schwere der Beeinträchtigung stehen dem Pflegebedürftigen entsprechend umfassende Leistungen von Seiten der Pflegekasse zu.
Die Feststellung, ob ein Pflegegrad 5 vorliegt, erfolgt bei gesetzlich Versicherten über eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Privatversicherten ist das Unternehmen Medicproof zuständig. Die Begutachtung erfolgt auf der Grundlage des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA), das ebenfalls mit der Pflegereform 2017 eingeführt wurde und sowohl körperliche als auch kognitive Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen für Pflegegrad 5?
Das Begutachtungsverfahren NBA basiert auf einer Punkteskala zwischen 0 – 100 Punkten. Je stärker die Pflegebedürftigkeit, desto höher der Wert. Voraussetzung für eine Einstufung in Pflegegrad 5 ist ein Wert zwischen 90 – 100 Punkten.
Bei einer Pflegebegutachtung werden die folgenden 6 Kriterien / Module untersucht:
Ergibt sich nach der Pflegebegutachtung und der Gewichtung der einzelnen Module ein Gesamtwert von 90 – 100 Punkten, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung in Pflegegrad 5 erfüllt. Liegt eine „besondere Bedarfskonstellation“ vor, etwa eine völlige Gebrauchsunfähigkeit von Armen bzw. Beinen, kann eine Einstufung in den Pflegegrad 5 auch bei einem Gesamtwert unterhalb von 90 Punkten erfolgen.
Wichtig: Diese Kriterien der Begutachtung gelten nicht, sofern die pflegebedürftige Person vor der Reform im Jahr 2017 bereits als Pflegestufe 3 mit Demenz oder als Härtefall mit Pflegestufe 3 eingestuft wurde. Diese wurden automatisch in den Pflegegrad 5 überführt.
Pflegegrad 5 - Was steht mir zu? Geld und Leistungen im Überblick
Pflegegrad 5 – Geld und Geldleistungen
- Pflegegeld: 990 € monatlich
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
- Pflegesachleistungen: 2299 € monatlich
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich
- Tages- und Nachtpflege: 2.085 € monatlich
- Vollstationäre Pflege: 2.096 € monatlich
- Hausnotruf: 25,50 € monatlich
- Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.854 € jährlich
- Verhinderungspflege: 1.685 € jährlich
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: 4180 € (einmalig)
Stand 01.01.2025
Wie viel Geld bei Pflegegrad 5 tatsächlich ausgezahlt bzw. von der Pflegekasse bereitgestellt wird, ist abhängig von Art, Ort und Professionalität der Betreuung. Abhängig von der Situation des Betroffenen fallen die Geld- und Sachleistungen noch einmal unterschiedlich aus.
Pflegegrad 5: Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Das Pflegegeld in Höhe von 990 € pro Monat wird dann ausgezahlt, wenn eine dauerhafte Pflege im eigenen Zuhause durch Angehörige erfolgt. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Pflegebedürftigen, erhält er dafür 2299 € pro Monat für die Aufwendungen an Pflegesachleistungen.
Zusätzlich steht der pflegebedürftigen Person ein Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld kann für kleinere Aufwendungen genutzt werden, etwa für die Teilnahme an Aktivitäten oder für die Vergütung einer Haushaltshilfe. Hier besteht außerdem die Möglichkeit, bis zu 40% der Pflegesachleistungen als Entlastungsbetrag zu nutzen, sofern die Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Beträge Stand 01.01.2025
Stand 01.01.2025
Sonstige Leistungen bei Pflegegrad 5
Bei einem anerkannten Pflegegrad 5 beteiligt sich die Pflegekasse außerdem an einer Reihe weiterer Maßnahmen und Zuwendungen. Dazu zählt etwa die Bereitstellung fixer Geldbeträge für die Anschaffung von Verbrauchsmitteln (Desinfektionsmittel, Betteinlagen etc.). Hierfür ist die Einstufung als Hilfsmittel erforderlich. Zusätzlich können auch bauliche Maßnahmen, etwa zur Barrierefreiheit im eigenen Zuhause, mit bis zu 4180 € bezuschusst werden.
Pflegegrad 5 – Betreuung in teilstationärer & vollstationärer Pflege
Eine teilstationäre Pflege, die also nicht dauerhaft ist, wird häufig auch als Tages- und Nachtpflege bezeichnet. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung belaufen sich hierbei auf 2.085 € pro Monat. Zusätzlich haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 weitere Ansprüche auf die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege, wenn sie daheim durch nicht-professionelle Kräfte gepflegt werden.
Bei einer vollstationären Pflege und einem anerkannten Pflegegrad 5 stehen den Betroffenen 2.096 € zu. Dabei ist zu beachten, dass bei der vollstationären Unterbringung und Versorgung in Heimen „einrichtungseinheitliche Eigenanteile“ (EEE) zu leisten sind, die in der Regel oberhalb der Zuschüsse durch die Pflegeversicherung liegen.
Stand 01.01.2025
Pflegegrad bestimmen – Mit unserem Pflegegrad-Rechner
Wenn Sie testen möchten, welcher Pflegegrad voraussichtlich für Ihre Angehörigen Gültigkeit hat, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegradrechner. Hier können Sie ganz einfach verschiedene Fragen zum aktuellen Zustand Ihrer Angehörigen beantworten und erhalten eine erste grobe Einschätzung, wie das Ergebnis einer Pflegebegutachtung ausfallen könnte.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben unseres Rechners nur Näherungswerte darstellen und keine Verbindlichkeit haben. Eine professionelle Einschätzung durch MDK / Medicproof ist für die rechtskräftige Bestätigung eines Pflegegrads zwingend erforderlich.