Ankündigung Pflegezeit
So können sich pflegende Arbeitnehmer freistellen lassen
Tritt in der Familie ein plötzlicher Pflegefall auf, lassen sich für Angehörige Pflege und Beruf oft nur schwer vereinbaren. Um Arbeitnehmern die Pflege zu ermöglichen, räumt ihnen der Gesetzgeber mit dem Pflegegesetz einen Anspruch auf Pflegezeit ein. Pflege zu Hause Küffel stellt Ihnen ein Musterformular zu Ankündigung von Pflegezeit zur Verfügung und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegezeit.
Unser Musterformular für die Ankündigung der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz steht für Sie hier zum Download bereit:
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Welche Formen der Pflegezeit gibt es? Was ist bei der Ankündigung der Pflegezeit zu beachten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Pflege zu Hause Küffel liefert Ihnen hier die wichtigsten Informationen.
Welche Formen der Pflegezeit gibt es?
Der Gesetzgeber sieht drei Varianten der Pflegezeit vor:
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Besteht ein kurzfristiger Pflegebedarf naher Angehöriger, kann sich ein Arbeitnehmer unabhängig von der Unternehmensgröße bis zu 10 Tage freistellen lassen. Der Verhinderungsgrund sowie die voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt und auf Verlangen ärztlich bescheinigt werden.
- Pflegezeit: Für die längerfristige Pflege können sich Arbeitnehmer bis zu 6 Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die Ankündigung der Pflegezeit muss schriftlich erfolgen. Bei der pflegebedürftigen Person sollte dabei bereits ein Pflegegrad anerkannt worden sein oder umgehend bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Begleitung in der letzten Lebensphase: Zur Begleitung in der letzten Lebensphase können sich Mitarbeiter in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten bis zu 3 Monate freistellen lassen. Ein Pflegegrad muss nicht vorliegen, die Versorgung des Angehörigen kann auch im Krankenhaus oder Hospiz stattfinden.
Was muss bei der Ankündigung der Pflegezeit beachtet werden?
Die kurzfristige Arbeitsverhinderung können Sie ohne gesonderte Ankündigungsfrist, also sofort, in Anspruch nehmen. Die längerfristige Freistellung muss dem Arbeitgeber mit einem Formular zur Ankündigung der Pflegezeit bekanntgegeben werden.
- Das Formular muss mindestens 10 Tage vor Pflegebeginn beim Arbeitnehmer vorgelegt werden.
- Der Nachweis über den Pflegegrad muss beigelegt werden, sofern dieser nicht bereits eingereicht wurde (beispielsweise nach einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung).
- Die Dauer der Pflegezeit muss angegeben werden (maximal 6 Monate).
- Bei Teilzeit müssen die gewünschte Wochenarbeitszeit sowie die Verteilung genannt werden.
- Nach Ankündigung der Pflegezeit und während der Pflegezeit besteht für den Arbeitnehmer ein gesonderter Kündigungsschutz.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Pflegezeit?
Bei einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung sind Arbeitnehmer durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert, welches bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden muss. Bei längerfristiger Pflege besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um finanzielle Einbußen zu kompensieren, kann jedoch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragt werden.
Unabhängig davon können natürlich auch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden, beispielsweise Zeitarbeitskonten.
Sie haben noch Fragen zur Ankündigung der Pflegezeit oder möchten sich über andere Formen der Betreuung informieren? Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!
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