24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Über welche Qualifikationen verfügt eine Betreuerin aus Osteuropa?

    Laut offiziellen Schätzungen befinden sich derzeit ca. 200.000 Betreuerinnen aus Polen in Deutschland. Wären alle Betreuerinnen examinierte Krankenschwestern, so müssten wahrscheinlich viele polnische Krankenhäuser aufgrund von Personalmangel schließen. Die meisten Betreuerinnen sind Frauen aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen wie z.B. Lehrerinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergärtnerinnen. In der Regel gehen die Frauen der Arbeit als Seniorenbetreuerinnen seit vielen Jahren nach. Ihre Kenntnisse haben sie durch Erfahrungen oder Kurse in der Altenpflege erworben. Die allermeisten Krankheitsbilder lassen sich mit einer erfahrenen Seniorenbetreuerin gut abbilden. Im Bedarfsfall ist es auch möglich eine examinierte Krankenschwester aus Polen zu rekrutieren. Selbstverständlich stehen auch qualifizierte Männer für die Vermittlung zur Verfügung.

  • Spricht die von mir gewählte Betreuerin ausreichend deutsch?

    Sie bestimmen selbst die Deutschkenntnisse über die eine Betreuerin verfügen soll. Im Erhebungsbogen teilen Sie uns die gewünschten Deutschkenntnisse mit. Alle Betreuerinnen müssen sich einem umfangreichen Sprachtest unterziehen und werden anschließend mit Schulnoten von Note 1 bis Note 5 bewertet. Entscheiden Sie sich für eine Betreuerin mit der Note 1 oder 2 können wir Ihnen versichern, dass eine uneingeschränkte Kommunikation auf fast muttersprachlichem Niveau geführt werden kann. Auch die Note 3+ erscheint noch ausreichend für eine umfangreiche Kommunikation. Ab der Note 3 und darunter nehmen die Deutschkenntnisse deutlich ab. Bitte beachten Sie aber auch, dass bei manchen Krankheitsbildern die Sprache nicht mehr das wichtigste Kriterium für die Betroffenen darstellt, sondern Zuneigung und Körperkontakt.

  • Kann ich meine Betreuerin vorab persönlich kennenlernen?

    Leider ist eine persönliche Vorstellung der Betreuerin bei Ihnen zu Hause nicht möglich. Fast alle Betreuerinnen leben bei Ihren Familien in Polen. Eine Anreise für ein persönliches Kennenlernen wäre weder vom finanziellen noch vom logistischen Aufwand möglich.

  • Wie lerne ich dann meine Betreuerin vorab kennen?

    Nachdem wir von Ihnen den ausgefüllten Erhebungsbogen zurück bekommen haben, machen wir uns umgehend mit unseren Kooperationspartnern in Polen auf die Suche nach einer für Sie bestmöglich geeigneten Betreuerin. Sobald uns die ersten Betreuungsprofile vorliegen, erhalten Sie diese von uns per Post, Fax oder E-Mail. Durch das Betreuungsprofil erhalten Sie umfangreiche Informationen zu jeder einzelnen Betreuerin. Neben einer ersten Mitarbeiterbeurteilung und einem Bild erfahren Sie auf den ersten Seiten Geburtsdatum, Größe und Gewicht. Ebenfalls werden die Deutschkenntnisse deutlich mitgeteilt und ob die Betreuerin über einen gültigen Führerschein verfügt. Der Zeitraum, seitdem die Frau als Betreuerin tätig ist, wird ebenso beschrieben wie die Krankheitsbilder, die sie bereits betreut hat oder die sie gerne betreuen möchte. In der Regel finden Sie als Anlage zum Bewerbungsformular Referenzschreiben aus vorangegangenen Betreuungssituationen. Selbstverständlich ist es möglich, zusammen mit uns die Betreuerin vorab telefonisch zu kontaktieren, um einen weiteren Eindruck zu gewinnen.

  • Was passiert wenn die „Chemie“ zwischen mir und meiner Betreuerin nicht stimmt?

    Sollte wider Erwartung die „Chemie“ zwischen Ihnen und der ausgewählten Betreuerin nicht passen, nehmen wir einen sehr zeitnahen Wechsel vor. Die Betreuung zu Hause ist eine sehr intime und auf Vertrauen basierende Betreuungsform. Es ist absolut notwendig, dass sich sowohl die zu betreuende Person als auch die Betreuerin wohlfühlen. Aus Erfahrung möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass aber auch nicht voreilig agiert werden sollte. Es bedarf einer gewissen Zeit, bis sich beide Parteien aneinander und an die individuellen Eigenschaften des anderen gewöhnt haben.

  • Mit welchen Leistungen der Pflegekasse kann ich rechnen?

    Sofern ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse die Leistung „Pflegegeld“ je nach bestehendem Pflegegrad. Ebenfalls können Sie einmal jährlich die Geldleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sofern Sie den Betrag aus der Kurzzeitpflege noch nicht in Anspruch genommen haben, können Sie die Geldleistungen aus der Kurzzeitpflege anteilig auf die Verhinderungspflege übertragen lassen. Somit ergibt sich ein jährlicher Gesamtbetrag von bis zu 2.418 €, den Sie im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können. Weitere detaillierte Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie hier. Oder rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

  • Welche Formalien/Verträge sind abzuschließen?

    Wir von Pflege zu Hause Küffel bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr alleiniger Ansprechpartner und sind gerne jederzeit für Sie erreichbar. Wir übernehmen selbstverständlich alle notwendigen Formalitäten für Sie.

    Grundsätzlich sind bei Vertragsabschluss zwei unterschiedliche Verträge abzuschließen:

    • Dienstleistungsvertrag: Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden (Ihnen) und der jeweiligen Entsendefirma in Osteuropa (Arbeitgeber) geschlossen. Er beinhaltet sämtliche Einzelheiten, die das Arbeitsverhältnis der Betreuerin und die Entsendung betreffen.
    • Beratungs- und Vermittlungsvertrag: Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden und uns, der Firma Pflege zu Hause Küffel, geschlossen. Er regelt die Zuständigkeit sowie Art und Umfang der Vermittlungstätigkeit.
  • Wie lange dauert es bis man eine geeignete Betreuerin für mich gefunden hat?

    Sobald uns der von Ihnen ausgefüllte Erhebungsbogen vorliegt, beginnen wir mit der Suche nach einer geeigneten Betreuerin. In der Regel können wir Ihnen bereits innerhalb von 24 Stunden unsere ersten Betreuerinnen vorstellen. Sobald eine der vorgestellten Betreuerinnen Ihre Zustimmung findet, planen wir zusammen mit Ihnen die Anreise und bereits nach wenigen Tagen kann die Betreuung zu Hause beginnen. Da wir seit vielen Jahren professionell in der Vermittlung und Betreuung tätig sind und über viele Kooperationspartner verfügen, ist es auch in dringenden Fällen möglich, eine sehr kurzfristige Anreise (1 bis 3 Tage) durchzuführen.

  • In welchem Zeitraum kann ich die Betreuungsleistungen kündigen?

    Entscheidend ist, dass sich alle Beteiligten bei dieser Form der Betreuung wohlfühlen. Lange Kündigungsfristen passen nicht zu diesem flexiblen und praxisnahen Betreuungsmodell. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel maximal 14 Tage.

  • Ist eine Betreuung stundenweise möglich?

    Leider nein. Unser Betreuungssystem ist so angelegt, dass die Betreuerin mit in Ihrem Haushalt lebt. Leider ist es weder rechtlich noch logistisch möglich eine Betreuerin für den stundenweisen Einsatz zu beschäftigen. Gerne jedoch bieten wir Ihnen eine Betreuungsleistung für einen von vornherein festgelegten Zeitraum (Verhinderungspflege) an.

  • Mindestanforderung zur Unterkunft der Betreuungskraft

    Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ist obligatorisch und steht ihr zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Eine Unterbringung im Wohnzimmer (Schlafsofa) ist nicht zumutbar. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass das zur Verfügung gestellte Zimmer als Privatsphäre einer Betreuungskraft zu betrachten ist. Die Mitbenutzung des Badezimmers und der Küche sind ebenfalls obligatorisch. In der Regel eignen sich bereits 2-Raumwohnungen mit separater Küche und Badezimmer.

  • Ist meine Betreuerin wirklich 24 Stunden am Arbeiten?

    Die Bezeichnungen „24 Stunden Betreuung“ oder „24 Stunden Pflege“ sind branchenübliche Bezeichnungen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Dienstleistung etabliert haben. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die von uns vermittelten Betreuungskräfte nicht ohne Unterbrechung tätig sind. Pausen- und Ruhezeiten sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. dem Arbeitsschutzgesetz, einzuhalten. Entsprechend gesetzlicher Richtlinien ist eine verbindliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden mit der Betreuungskraft vereinbart. Darüber hinaus ist eine Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Den Grundlagen der Zumutbarkeit, Arbeitsschutzrichtlinien sowie sämtlichen Empfehlungen von Verbraucherschutzorganisationen zufolge sind jeder Betreuungskraft täglich 2 bis 3 Stunden Freizeit sowie möglichst einmal wöchentlich ein Tag Freizeit zu gewährleisten. Während der Freizeit kann sich die Betreuungskraft uneingeschränkt frei bewegen. Die Familie ist angehalten, rechtzeitig für einen notwendigen Ersatz zu sorgen und diesen dauerhaft sicherzustellen. Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen, bei einem vorliegenden Pflegegrad, zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Verhinderung der Betreuungskraft zu überbrücken. Gerne beraten Sie unsere Pflegefachberater hierzu ausführlich.

  • Benötige ich weiterhin einen Pflegedienst?

    Fast alle Verrichtungen, die im Zusammenhang mit der Grundpflege stehen, wie beispielsweise Waschen, Kleiden, Mobilisation, Nahrungsaufnahme etc. sowie die komplette Haushaltsführung, z.B. Kochen, Backen, Putzen, Bügeln, Einkaufen etc., können von einer Betreuungskraft übernommen werden.

    Selbstverständlich muss die Gesamtheit aller auszuführenden Tätigkeiten im Bereich der Zumutbarkeit und der lt. Vertrag geregelten Arbeitszeit (max. 40 Wochenstunden) liegen. Aus rechtlichen Gründen ist es einer Betreuungskraft (inkl. examinierter polnischer Krankenschwester) nicht erlaubt die Behandlungspflege durchzuführen. Unter Behandlungspflege versteht sich nach SGB V u.a. das Verabreichen von Injektionen, Stellen von Tabletten sowie das Versorgen von Wunden. Sollte im Bereich der Behandlungspflege eine medizinische Notwendigkeit erkennbar sein, so erhalten Sie durch den betreuenden Hausarzt eine entsprechende Verordnung. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und verursacht somit keine weiteren Kosten für Sie. Auch das gezahlte Pflegegeld wird durch einen Einsatz eines Pflegedienstes – bei medizinisch notwendiger Behandlungspflege – nicht gekürzt.

    Bei osteuropäischen Betreuungskräften handelt es sich in den meisten Fällen um sog. Laienpflegekräfte. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherstellung einer ausreichenden Betreuung und Pflege raten wir grundsätzlich zur Beibehaltung oder gar zu einer Hinzuziehung eines Pflegedienstes dringend an. Alle von uns angebotenen Betreuungsdienstleistungen verstehen sich als Teilaspekte einer ganzheitlichen Versorgung einer zu betreuenden Person.

  • Welche Aufgaben werden von meiner Betreuerin übernommen?

    Bitte entnehmen Sie die genauen Tätigkeitsbeschreibungen einer Betreuungskraft aus Osteuropa, im Rahmen einer Betreuung im häuslichen Umfeld, sog. 24 Stunden Pflege, der Rubrik Betreuungsleistungen auf dieser Homepage.

  • Was bedeutet „freie Kost und Logis“?

    Wie bereits beschrieben, benötigt die Betreuerin ein eigenes Zimmer und die Mitbenutzung des Badezimmers muss sichergestellt sein. Selbstverständlich ist die Unterkunft kostenlos für die Betreuerin. Ebenfalls müssen der Betreuerin kostenlos handelsübliche Getränke und Speisen zu Verfügung gestellt werden. Alkoholische Getränke sind der Betreuerin nicht gestattet. Ebenfalls sind Hygieneartikel von der Betreuerin selbst zu zahlen und gehen somit nicht zu Ihren Lasten.

  • Was passiert im Krankheitsfall der Betreuerin

    Selbstverständlich kann auch eine Betreuerin einmal akut erkranken. Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere starken Partnern in Osteuropa können wir unerwartete Engpässe stets kurzfristig schließen. Wir stellen sicher, dass die zu betreuende Person während unserer Vertragslaufzeit zu keiner Zeit allein gelassen und jederzeit professionell betreut wird.

  • Wer ist mein Ansprechpartner wenn ich Fragen zur Betreuerin, der Pflegeversicherung oder zu den Verträgen habe?

    Während der gesamten Vertragslaufzeit bleiben die Mitarbeiter von Pflege zu Hause Küffel Ihr alleiniger Ansprechpartner. Während unserer Büroöffnungszeiten erreichen Sie uns in der Zeit von 9 Uhr bis 17 Uhr. Darüber hinaus erreichen Sie uns jederzeit im Notfall an 365 Tagen im Rahmen unserer Rufbereitschaft. Somit stellen wir sicher, dass wir immer für Sie persönlich erreichbar sind.

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Betreuerin mit einer älteren Frau