Im Alter wohnen: Überblick über die Betreuungsformen
Im Alter haben wir uns ein Leben aufgebaut und uns an einen Alltag gewöhnt. Ein fester Tagesablauf, bekannte Gewohnheiten – diese Sicherheit möchten wir nicht aufgeben müssen. Mit zunehmendem Alter und den damit verbundenen Beschwerden wird es jedoch immer schwieriger, die gewohnte Normalität zu erhalten. Wohnen wie bisher – das ist nicht mehr möglich.
In unserem Ratgeber möchten wir uns mit dem Thema Wohnen im Alter genauer befassen und einen Überblick zu den möglichen Wohn- und Betreuungsformen geben.
Welche Wohnmöglichkeiten gibt es im Alter?
Grundlegend unterscheidet man zwischen drei Betreuungs- bzw. Wohnmodellen:
- Häusliche Betreuungsformen: Hierunter fallen alle Betreuungs- und Wohnmodelle, die im eigenen Zuhause realisiert werden können.
- Stationäre Betreuungsformen: Hiermit sind alle Wohn- und Betreuungsmodelle gemeint, die in Pflege- oder Altenheimen realisiert werden.
- Alternative Betreuungsformen: Hierunter fallen Hausgemeinschaften und andere spezielle Wohnmodelle für alte Menschen.
Welches Wohnmodell ist das richtige für uns? Die Eigenschaften der Betreuungsformen im Überblick
Viele Menschen möchten ihren Lebensabend nicht in einem Heim verbringen und entscheiden sich für häusliche Betreuungsformen. Hierbei gibt es diese drei Möglichkeiten:
24h Pflege: Die 24h Stunden Pflege erfolgt durch eine Betreuungskraft, die in den Haushalt der pflegebedürftigen Person einzieht und so eine umfassende Unterstützung gewährleistet. Diese Wohnform lässt sich in vielen Situationen umsetzen, sofern die nötigen Räumlichkeiten für die Unterbringung gegeben sind. Bei kleinen Mobilitätseinschränkungen oder auch bei Demenz – eine 24h Betreuung kann die fachgerechte Versorgung im eigenen Zuhause sicherstellen, gewährleistet allerdings keine Behandlungspflege.
Pflege durch Angehörige: In vielen Familien wird die Betreuung im eigenen Zuhause von Angehörigen übernommen. Notwendig für diese Pflegeform sind ausreichend Zeit sowie körperliche und emotionale Belastbarkeit der Betreuungsperson. Eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Pflege ist nur dann gewährleistet, wenn das Zuhause geteilt wird.
Pflege durch zugelassene Pflegedienste: Pflegedienste unterstützen vor allem punktuell. Sie kommt zu fest vereinbarten Terminen vorbei und übernehmen die vorher abgesprochenen Pflege-Aufgaben. Diese Wohnform eignet sich dann, wenn Unterstützung nicht 24 Stunden am Tag benötigt wird.
„24-Stunden-Pflege” – die Lösung aller Probleme?
Wir wollen ehrlich zu Ihnen sein – und nehmen die schlechte Nachricht gleich vorweg: So etwas wie die oftmals angepriesene „24-Stunden-Pflege” oder „Rund-um-die-Uhr-Betreuung” im eigenen Heim durch eine einzelne Person, zum Beispiel durch eine osteuropäische Betreuungskraft, kann und darf es in Deutschland nicht geben – schon allein aus arbeitsrechtlichen Gründen. Denn das deutsche Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer davor, in 24-Stunden-Schichten zu arbeiten. Auch eine Betreuungskraft aus beispielsweise Polen unterliegt dem geltenden deutschen Arbeitszeitgesetz und darf somit maximal 48 Stunden pro Woche für Sie tätig werden.
Um eine echte lückenlose 24-Stunden-Betreuung im eigenen Heim zu gewährleisten, müssten mindestens 4 Arbeitskräfte im Schichtbetrieb beschäftigt werden – inklusive der Urlaubsansprüche und Krankheitsvertretungen. Sie können sich leicht vorstellen, mit welch enorm hohen Kosten dies verbunden wäre und diese zu finanzieren kaum jemand in der Lage ist. Deshalb: Sprechen Sie lieber von einer „Betreuung im häuslichen Umfeld” statt von einer „24-Stunden-Betreuung”.
Betreuung im häuslichen Umfeld durch Pflegekräfte aus Osteuropa
Wie kann die Betreuung in den eigenen vier Wänden gut gelingen?
Die Betreuung im häuslichen Umfeld bietet der pflegebedürftigen Person zahlreiche Vorteile: Sie kann zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben, weiterhin ihre sozialen Kontakte pflegen und es besteht wesentlich mehr Zeit für eine individuelle Betreuung und Pflege.
Natürlich hängt es vom jeweiligen Betreuungsaufwand ab, wie umfangreich sich die Pflege und Betreuung gestaltet. In vielen Fällen ist eine lückenlose Pflege und Betreuung über 24 Stunden gar nicht notwendig, da der persönliche Betreuungsaufwand häufig geringer ausfällt. So kann die Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause, wenn sie ganzheitlich umgesetzt wird und in ein funktionierendes Netzwerk (beispielsweise aus Freunden, Nachbarn etc.) eingebettet ist, gut und sicher abgebildet werden. Eine osteuropäische Betreuungskraft steht bei dieser Betreuungsform im Mittelpunkt des Geschehens.
Neben der notwendigen Begleitung durch Angehörige und/oder Freunde können Sie auch auf staatliche Hilfe vertrauen, sofern ein Pflegegrad besteht. Die Pflegeversicherung gewährt Ihnen zahlreiche Leistungen, mit denen die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden gestaltet und vor allem finanziert werden kann. Davon profitieren alle Beteiligten.
Denken sie ganzheitlich!
Es ist wichtig, dass Sie die Betreuung und Pflege als ganzheitlichen Prozess betrachten. Es erfordert zwar etwas mehr Zeit und Umsicht, die notwendigen Strukturen zu etablieren, wie etwa ein Netzwerk zu knüpfen, eine osteuropäische Betreuungskraft einzubinden sowie finanzielle Hilfen und Sachleistungen der Pflegekasse zu beantragen – aber es lohnt sich. Damit nicht nur die Betreuungskraft entlastet wird, sondern auch Sie als pflegender Angehöriger. Das ist auch im Sinne des Pflegebedürftigen, denn eine gut geplante Pflege und Betreuung sorgt für Kontinuität, Sicherheit und führt schließlich dazu, dass eine Betreuung so lange wie möglich im eigenen Zuhause umgesetzt werden kann.
Betreuungskraft aus Osteuropa – im Rahmen eines ganzheitlichen Prozesses
Wenn Sie erwarten, dass mit der Anreise einer einzelnen Betreuungskraft aus Osteuropa automatisch alle Umstände und Probleme in Bezug auf die pflegebedürftige Person gelöst werden, dann wird Sie dieses Betreuungsmodell nicht zufriedenstellen. Schätzen Sie die Situation lieber realistisch ein und gehen Sie davon aus, dass Sie als Angehöriger auch weiterhin involviert bleiben. Wie jede andere Betreuungsform erfordert auch diese Kompromisse von allen Beteiligten. Muten Sie der Betreuungskraft nicht mehr zu, als diese tatsächlich leisten kann und bedenken Sie stets, dass es sich um eine Laienpflegekraft handelt. Ganzheitliche Strukturen erfordern eine ganzheitliche Gestaltung, an der auch Sie als Angehörige weiter mitwirken. Und nicht zuletzt sollten Sie auch bedenken, dass nicht jede Pflege- bzw. Betreuungssituation gleichermaßen geeignet ist für dieses Modell. Deshalb ist auch eine ganzheitliche Erfassung und fachliche Begutachtung der bestehenden Situation vorab so wichtig und zwingend erforderlich.
Betreuungskräfte aus Osteuropa – Was sie leisten
- Grund-und Körperpflege
- aktivierende Pflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
- individuelle Betreuung und Begleitung
- Ansprache und Kommunikation
- keine Behandlungspflege
Beachten Sie: Die medizinische Behandlungspflege gehört nicht zum Aufgabenbereich der ausländischen Betreuungskraft. Selbst dann nicht, wenn diese in ihrem Heimatland eine entsprechende Ausbildung absolviert hat und über die nötigen Kenntnisse verfügt.
Behandlungspflege darf aus juristischen Gründen nicht von einer Betreuungskraft aus Osteuropa erbracht werden!
Die Betreuung im häuslichen Umfeld als 3. Säule – neben dem ambulanten Pflegedienst und der stationären Versorgung
Die „24-Stunden-Pflege“ ergänzt die Pflege durch Angehörige und ist somit eine Alternative zur stationären Unterbringung. Die pflegebedürftige Person kann in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben und dennoch ein Maximum an Betreuung erhalten – bei gleichzeitiger Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Damit die Betreuung durch eine Pflegekraft aus Osteuropa möglichst gut gelingt, sind neben den strukturellen Anpassungen auch einige persönliche Kompromisse einzugehen.
Der Pflegebedürftige muss die Situation, dass jemand Fremdes in den eigenen Haushalt „einzieht“, akzeptieren und aufgeschlossen sein für das gemeinsame Miteinander. Zu den allgemeinen Regeln des Miteinanderlebens gehört auch, dass die jeweilige Privatsphäre respektiert wird. Der Umgang miteinander muss geprägt sein von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. Es sind die wichtigsten Voraussetzungen, damit ein Miteinander bei diesem Betreuungsmodell überhaupt gelingen kann.
Kompromissbereitschaft für ein gutes Gelingen
Da werden gemeinsam die höchsten Höhen erklommen und da tun sich vielleicht auch menschliche Abgründe auf. Sie bestellen eine Betreuungsdienstleistung, aber es kommt immer auch ein Mensch, der diese Dienstleistung ausführt und der ebenfalls auf einen Menschen trifft, nämlich auf die pflegebedürftige Person, die die Dienstleistung annimmt. Und jeder der beiden bringt seine ganz eigene Geschichte mit.
Die Betreuungskraft aus Osteuropa – 3 verschiedene Modelle der Beschäftigung
Hier erhalten Sie einen Überblick zu den 3 wesentlichen Beschäftigungsformen von osteuropäischen Betreuungskräften :
- als sozialversicherungspflichtig angestellte Betreuungskraft im Privathaushalt (CariFair und vij-FairCare)
- als entsendete Betreuungskraft
- als selbstständige Betreuungskraft
Um diese Betreuungsdienstleistung überhaupt umzusetzen zu können, wird auf die legalen Möglichkeiten der innereuropäischen Vereinbarungen zurückgegriffen. Nicht selten jedoch kollidiert die in die Praxis umgesetzte Beschäftigung mit bestehenden EU-Rechtsnormen und der innerdeutschen Gesetzgebung, wie beispielsweise dem Arbeitszeitgesetz (Entgrenzung der Arbeitszeit) und den bestehenden Arbeitsschutzvorschriften. Ungeachtet der möglichen Rechtsverstöße der legal in Einsatz gebrachten Kräfte stehen selbstredend die ca. 90 Prozent der Betreuungskräfte, die ganz illegal und somit „schwarz“ dieser Tätigkeit nachgehen, völlig ohne Rechte und (soziale) Absicherung dar.
Wie finden Sie eine gute Vermittlungsagentur?
Eine gute Betreuungskraft zu finden, ist nicht einfach. Schließlich soll sie in den eigenen Haushalt der pflegebedürftigen Person einziehen. Gegenseitiges Vertrauen sowie Zuverlässigkeit sind wichtige Voraussetzungen für ein gelingendes Miteinander. Sie erwarten eine umsichtige Betreuung, aber auch Fürsorge und Verständnis für den Pflegebedürftigen. Doch wie eine Betreuungskraft finden, die den eigenen Erwartungen entspricht? Am besten, Sie nehmen eine professionelle Vermittlungsagentur zur Hilfe.
Sie bürgt für Qualität, kann auf ein großes Netzwerk zugreifen und bietet eine umfangreiche Kundenbetreuung mit vielen verschiedenen Dienstleistungen und Prozessen einer Qualitätssicherung an. Sie sollte außerdem über das erforderliche Know-how in Bezug auf die notwendigen Beratungsleistungen verfügen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter über Expertise zum Thema Pflege und Betreuung verfügt, Ihnen aber auch zur rechtlichen Ausgestaltung dieser Betreuungsleistung umfangreich Auskunft erteilen kann. So können Sie sichergehen, dass eine ganzjährig durchgehende Betreuung stattfindet und Sie eine geeignete Betreuungsperson finden, die zuverlässig ist, Ihrem individuellen Bedarf gerecht wird und vor allem legal ihre Tätigkeit aufnimmt.
Weitere Inhalte zu rechtlichen Aspekten finden Sie in unserem Rechtsratgeber „Kleine Helfer, große Hilfe“. Folgen Sie hierzu diesem Link und wählen Sie im Downloadbereich das entsprechende Dokument aus.
Vorsicht: Anbieter ist nicht gleich Anbieter
Im Internet gibt es viele verschiedene Angebote, die auch hinsichtlich der Kosten sehr unterschiedlich sind. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität des Anbieters. Vor allem kleinere Agenturen können häufig nicht die genannten Kriterien erfüllen. So kann es zum Beispiel sein, dass einige Agenturen nicht immer auf ausreichend Personal zugreifen können, wodurch keine ganzjährige Betreuung garantiert ist. Schauen Sie sich daher die Internetseiten der Anbieter genau an: Gibt es dort eine Hotline, die Ihre Fragen beantworten kann? Ist die Agentur zertifiziert? Besitzt sie ein Qualitätsmanagement? Macht die Seite einen professionellen Eindruck? Können Sie sich bereits hier schon eine gute Übersicht über das Thema Betreuungskräfte aus Osteuropa verschaffen? Sind die Inhalte aktuell? All dies liefert Ihnen erste Hinweise dafür, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln könnte. Gesetzlich bestehen keinerlei Zulassungsbeschränkungen, somit steht es jedem offen, eine Vermittlungsagentur zu gründen. Für den Verbraucher kann beispielsweise eine fehlende Rechtsexpertise des Vermittlers schnell zum Verhängnis werden, denn Sie als Kunden gehen anschließend den Vertrag mit einem osteuropäischen Dienstleister ein.
Stiftung Warentest: Die besten Vermittler im Test 05/2017
Stiftung Warentest hat im Mai 2017 verschiedene Vermittlungsagenturen objektiv und unabhängig geprüft. Auch dieses Testergebnis kann Ihnen bei der Wahl einer geeigneten Agentur helfen: „Pflege zu Hause Küffel“ schnitt dabei als „Testsieger“ und somit als „Bester Anbieter im Test“ ab (Ausgabe test 05/2017). Den Test mit allen Einzelheiten finden Sie auf der Webseite der Stiftung Warentest (www.test.de).
den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Betreuungskraft (Erfahrungen in Seniorenbetreuung)
den gewünschten Sprachkenntnissen
etwaigen notwendigen Zusatzqualifikationen (Erfahrungen im Umgang mit Demenz)
anderen Kriterien, wie beispielsweise dem Besitz eines Führerscheins
Sie sollten wissen, dass die „24-Stunden-Pflege“ ungefähr genauso viel kostet wie eine Heimunterbringung zu . Neben den fixen Kosten für eine Betreuungskraft sind nach wie vor noch die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt, wie beispielsweise für Miete, Versicherungen und allgemeine Lebens- und Haushaltsführung zu leisten. Zudem zahlen Sie die Kost und stellen die Logis für die Betreuungskraft.
Beachten Sie:Die Pflegeversicherung zahlt bei diesem Versorgungsmodell nur das Pflegegeld für den entsprechenden Pflegegrad. Die deutlich höheren Geldbeträge der Pflegesachleistungen können für eine Pflegekraft aus Osteuropa nicht in Anspruch genommen werden.
Pflege durch Angehörige – wenn die Familie unterstützt
Jeder Mensch möchte gern gesund und selbstbestimmt alt werden. Doch die meisten Menschen gelangen ab einem bestimmten Alter an einen Punkt, an dem sie zunehmend Unterstützung benötigen oder ein Leben im eigenen Zuhause nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich ist.
4,17 Millionen Pflegebedürftige wurden im Jahr 2023 zu Hause versorgt, das sind mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen. Circa 51 Prozent werden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt (Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023). Doch eine häusliche Pflege durch Angehörige stellt fast immer eine besondere Herausforderung dar, die häufig auch negative Begleiterscheinungen mit sich bringt:
Die Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen ändert sich (Rollenverteilung kehrt sich um).
Es fällt meist schwer, den notwendigen Abstand einzuhalten.
Körperliche und seelische Überforderung sind nicht selten, da die eigenen Pläne und Wünsche häufig zurückgestellt oder aufgeschoben werden.
Doppel- bzw. Mehrfachbelastung aufgrund von Pflege, Berufstätigkeit, eigenen Haushalt, Erziehung der Kinder etc. wirkt sich ebenfalls negativ aus.
Familie, Beruf & Pflege gut miteinander vereinbaren: (Familien-)Pflegezeitgesetz sorgt für mehr Flexibilität
Vor allem die Frage der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bereitet den meisten pflegenden Angehörigen Sorgen. Sie benötigen Rahmenbedingungen, die Ihnen zeitliche Flexibilität und finanzielle Unterstützung bieten, damit Sie neben dem Beruf und der Familie eine bedarfsgerechte Pflege überhaupt organisieren und sicherstellen können. Diesem Umstand wurde inzwischen Rechnung getragen. Am 1.1.2015 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten, das die Rechte der pflegenden nahen Angehörigen stärkt und dabei die individuelle Pflegesituation berücksichtigt.
Ehegatte, Lebenspartner sowie Partner in Lebensgemeinschaft und
Eltern und Großeltern
Kinder und Geschwister sowie Geschwister der Lebenspartner
Lebenspartner der Geschwister
Schwägerin und Schwager
Schwieger- und Stiefeltern
Schwiegertochter und -sohn sowie Schwiegerkinder
Enkelkinder
Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
Pflege und Beruf vereinbaren von 10 Tagen bis zu 2 Jahren
Sie können seitdem von Leistungen profitieren, die Sie maßgeblich dabei unterstützen, Beruf und Pflege besser unter einen Hut zu bekommen. Diese Rechtsansprüche beruhen auf 3 Säulen – und sorgen für mehr Flexibilität und mehr Zeit, die Sie für die Pflege Ihres nahestehenden Angehörigen aufbringen können, ohne einen wesentlichen Verdienstausfall befürchten zu müssen:
- Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegezeit
- Familienpflegezeit
Pflegeunterstützungsgeld – bei Eintritt eines akuten Pflegefalles
Sie können sich für die häusliche Pflege bis zu 10 Tage vollständig von Ihrer Arbeit freistellen lassen. Dies nennt man kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Das ist zwar nicht neu, neu ist jedoch, dass Sie als Arbeitnehmer auf Antrag eine Entgeltersatzleistung erhalten, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld (§ 2 PflegeZG, § 44a SGB XI).
Denn wer sich von der Arbeit freistellen lässt, hat in der Regel keinen Anspruch auf sein Gehalt. Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt in dieser Zeit das Entgelt des Arbeitgebers.
Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 1 besitzt. Dieser kann auch im Nachhinein noch anerkannt werden.
Auch wenn Sie nur einem Minijob nachgehen oder sich noch in Ausbildung befinden, haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld wird unabhängig von der Größe des Unternehmens gezahlt.
Auf dieser Grundlage zahlt Ihnen die Pflegeversicherung:
90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts oder
100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, erhalten haben,
höchstens jedoch das Höchstkrankengeld von 120 € (Stand 2024). Dieser Betrag ergibt sich aus der Vorgabe, dass das Pflegeunterstützungsgeld pro Kalendertag nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung betragen darf. Im Jahr 2024 lag diese Grenze bei monatlich 5.175 € bzw. 62.100 € jährlich. Umgerechnet auf einen Kalendertag ergeben sich 169,67 €. 70 Prozent von diesem Betrag sind besagte 120 €.
Das müssen Sie tun, um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie freigestellt werden möchten und wie lange.
Besorgen Sie ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen. Zum einen kann Ihr Arbeitgeber das Attest von Ihnen verlangen, zum anderen benötigen Sie es zur Antragstellung bei der Pflegekasse. Liegt noch keine Pflegestufe vor, reicht es aus, wenn Ihr Arzt eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit attestiert.
Stellen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld so schnell wie möglich – und zwar bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Pflegekasse oder Sie laden es im Internet herunter. Legen Sie diesem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit bei.
Besorgen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über den ausgefallenen Lohn. Die Höhe des Lohnausfalles dient als Berechnungsgrundlage für das Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegezeit – wenn die häusliche Pflege länger andauert
Sofern Sie bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten angestellt sind, können Sie ganz oder teilweise aus Ihrem Job aussteigen und das für bis zu 6 Monate.
Darüber hinaus können Sie in der letzten Lebensphase eines nahen Angehörigen Ihre Arbeit bis zu 3 Monate reduzieren oder sich eine komplette Auszeit nehmen. Dies gilt auch bei Aufenthalt in einem Hospiz. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht notwendig.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher mitteilen, ab wann, wie lange und in welchem Umfang Sie freigestellt werden möchten. Dauer und Umfang sowie die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit müssen Sie schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Erforderlich ist ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
schriftliche Vereinbarung der Auszeit zwischen Ihnen und ihrem Auftraggeber
ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit
Kopien Ihrer Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate
Familienpflegezeit – wenn Sie mehr als 6 Monate pflegen und betreuen
Sie haben bis zu 24 Monate Familienpflegezeit, in der Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nur für pflegende Angehörige, die in einem Unternehmen mit mindestens 26 Beschäftigten tätig sind.
Auch bei der Familienpflegezeit können Sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Ihr Arbeitgeber zahlt bei einem teilweisen Ausstieg aus dem Job entsprechend weniger Gehalt. Den Verdienstausfall können Sie durch das zinslose Darlehen abfedern. Die Konditionen hierfür sind die gleichen wie bei der Pflegezeit.
Der Antrag auf Familienpflegezeit ist direkt an den Arbeitgeber zu richten. Sie müssen Ihren Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vorher, am besten schriftlich, über die Freistellung informieren.
Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, müssen Sie mit ihm schriftlich vereinbaren, wie lange und in welchem Umfang Sie sich freistellen lassen. Auch die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit sollte in der Vereinbarung festgehalten werden.
Sie müssen einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit erbringen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
Soziale Absicherung während der (Familien-)Pflegezeit
Während der Familien- oder Pflegezeit übernimmt die Pflegekasse des nahen Angehörigen auf Antrag Zuschüsse bzw. Beiträge zu der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Pflegende Angehörige sind grundsätzlich während der häuslichen Pflege beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Arbeitslosenversicherung, die freiwillig auf eigene Kosten abgeschlossen werden kann. Einzelheiten hierzu erhalten Sie von der Pflegeversicherung.
Beachten Sie: Sie haben als pflegender Angehöriger einen Rechtsanspruch auf Freistellung mit Kündigungsschutz und finanzielle Unterstützung. Dies gilt für alle genannten Auszeiten.
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
So beantragen Sie Landespflegegeld
Das Antragsformular gibt es im Internet, bei den Finanzämtern, Landratsämtern und beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Senden Sie das ausgefüllte Formular einfach an die Landespflegestelle in München. Legen Sie dem Schreiben außerdem bei:
eine Kopie Ihres Personalausweises oder alternativ eine Meldebescheinigung der Kommune, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
eine Kopie des Bescheids von der Pflegekasse, der die Anerkennung eines Pflegegrades belegt. Beachten Sie: Das durch den MDK oder MEDICPROOF erstellte Gutachten reicht nicht aus!
TIPP!
Es lohnt sich, Landespflegegeld auch noch kurz vor Ablauf des Jahres zu beantragen, denn Sie haben dafür Zeit bis einschließlich 31.12. des Jahres.
Zusätzlich erhalten alle Versicherten mit einem Pflegegrad sog. zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel für bis zu 42 € im Monat. Hierzu zählen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen.
Herausforderungen bei der Pflege durch Angehörige
Zwar unterscheidet sich jede Pflegesituation voneinander, trotzdem gibt es einige Faktoren, welche in unserer Erfahrung die familiäre Pflege zu Hause über kurz oder lang stark belasten – oder sogar unmöglich machen.
Besonders häufig verändert sich beispielsweise die Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen durch die häusliche Betreuung. So können sich manche Rollen zwischen Kindern und Eltern umkehren, oder die Balance zwischen Partnern wird verschoben. Aufgrund der emotionalen Nähe fällt es zudem schwer, Abstand zu nehmen oder die eigenen Ansprüche herunterzuschrauben – eigene Pläne und Wünsche werden daher häufig zurückgestellt oder aufgeschoben. Nicht selten stellt sich deswegen auch eine körperliche und seelische Überforderung ein. Eine vielbeachtete Untersuchung fand im Herbst 2018 heraus, dass 10 % der Pflegenden sich dermaßen überlastet fühlen, dass sie kurz davor sind, die Pflege aufzugeben, und nur jeder achte Pflegende ist mit der gegenwärtigen Situation zufrieden.
Eine solche Dauerüberforderung entsteht auch deshalb, weil pflegende Angehörige oftmals noch in anderen Verantwortungsbereichen stehen, um die sie sich kümmern müssen: Sei es die eigene Partnerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder oder die persönliche Berufstätigkeit. Die oftmals schon knappen zeitlichen Ressourcen lassen so kaum Spielraum für eine Pflege, wie sie den eigenen Ansprüchen für die geliebte Person entsprechen würde.
Zudem verändert der gesellschaftliche Wandel auch die klassischen Familien- und Pflegestrukturen: Viele erwachsene Kinder wohnen nicht mehr in der Nähe ihrer Eltern und können deshalb nur selten vor Ort sein. Zudem sind Frauen, welche nach wie vor einen Großteil der häuslichen Pflege übernehmen, immer öfter einer Doppelbelastung (Job und Familie) ausgesetzt, die in der Form vor Jahrzehnten noch nicht existierte.
Sehr schnell liegt der Gedanke nahe, seine Eltern sprichwörtlich „nicht ins Altenheim abschieben“ zu wollen – aber eben auch nicht alles allein zu stemmen. Sind durch einen stetig gestiegenen Pflegebedarf die Grenzen der eigenen Zumutbarkeit und der ambulanten Pflege erreicht, stellt sich oftmals die Einbindung einer Haushalts- und Betreuungskraft als Ideallösung heraus. Diesen Grad der Entlastung der 24-Stunden-Pflege – bei gleichzeitig ausgedehnter Zeit für die individuelle Zuwendung – leistet keine andere Betreuungsform! Deshalb sprechen wir in diesem Zusammenhang gern von der wohl individuellsten Pflegeform oder auch von der „Pflege mit Herz“.
Pflege durch zugelassene Pflegedienste
Sobald die Pflegebedürftigkeit zunimmt, beispielsweise wenn die Person ihre Grund- und Körperpflege nicht mehr selbst verrichten kann, sodass diese Tätigkeit allmählich von anderen übernommen werden muss, ist es sinnvoll, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. Dies führt in der Regel schon zu einer deutlichen Entlastung der Familien und ermöglicht, dass die pflegebedürftige Person auch bei einer eintretenden und bestehenden Grund- und Körperpflege auch dann noch in ihrer Häuslichkeit verbleiben kann, wenn die Angehörigen dieser Herausforderung nicht mehr alleine gerecht werden. Nicht immer lebt die pflegebedürftige Person zusammen mit Angehörigen, sondern allein und erhält Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst hilft beispielsweise bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden und/oder bei der Mobilisation. Oftmals sind die Mitarbeiter des Pflegedienstes sogar der einzige und ausschließliche soziale Kontakt des pflegebedürftigen Menschen.
In Deutschland gab es im Jahre 2021 15.400 zugelassene ambulante Pflegedienste mit insgesamt
442.900 Beschäftigten (Statistisches Bundesamt 2023).
Diese Tätigkeiten übernimmt ein ambulanter Pflegedienst:
Bei den Leistungen 1 bis 4 handelt es sich um Leistungen der Pflegeversicherung. Die medizinische Behandlungspflege ist eine Krankenversicherungsleistung. Somit erfolgt auch die Abrechnung der ersten 4 Leistungsbereiche – sofern ein Pflegegrad besteht – mit der Pflegeversicherung und die medizinische Behandlungspflege wird im Rahmen der Krankenkassenleistungen abgerechnet. Eine Erstattung von Leistungen der Behandlungspflege kann nur dann erfolgen, wenn der behandelnde Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt und seinem Patienten eine entsprechende Vorordnung für diese Leistungen ausstellt.
Ein nicht unerheblicher Anteil der Versorgungsbedürftigen benötigt den Pflegedienst ausschließlich zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (klassische Insulingabe, Tabletten stellen oder verabreichen, Verbände wechseln etc.). Ein weiterer Teil nutzt die sogenannten Leistungskomplexe der Grund- und Körperpflege und oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Einige Kunden wiederum beziehen Leistungen aus beiden Teilbereichen.
Wichtig: Die Pflegekassen zahlen nur für zugelassene Pflegedienste, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (SGB XI, § 72). Darin sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festgelegt, die während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind (Versorgungsauftrag).
Für die Dienstleistungen 1 bis 4 von zugelassenen Pflegediensten (häusliche Pflege) zahlt die Pflegekasse Gelder bis zu einer gewissen Höchstgrenze((verlinken, siehe unten)). Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Kosten für die sogenannten Pflegesachleistungen werden ab Pflegegrad 2 übernommen. Wie der Name bereits impliziert, handelt es sich um eine Sachleistung, in diesem Fall um die Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes, wie beispielsweise die der Grund- und Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Übernehmen Angehörige einen Teil der Pflege selbst, können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch miteinander kombiniert werden. Wurde der Betrag für die Pflegesachleistung nicht vollständig vom Pflegedienst in Anspruch genommen, können pflegende Angehörige für die private Betreuung und Pflege anteilig bis zu 50 Prozent des Restbetrag des Pflegegeldes erhalten (siehe Wie Sie verschiedene Leistungen miteinander kombinieren können). Dort finden Sie auch Fallbeispiele, die anschaulich mögliche Leistungskombinationen beschreiben.
Darüber hinaus können nicht ausgeschöpfte Sachleistungen umgewandelt werden und der so gewonnene Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe dort) ((verlinken))genutzt werden (vgl. § 45b SGB XI).
Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Pflegestützpunkt über Pflegedienste in Ihrer Nähe.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegesachleistungen nach SGB XI für ambulante Pflegedienste bis zur derzeitigen Höchstgrenze (Euro pro Monat; Stand: 2019, vgl. auch Tabelle)
Höchstgrenze der Kosten für Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 | Anspruch nur über Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1497 € |
Pflegegrad 4 | 1859 € |
Pflegegrad 5 | 2299 € |
Wenn Sie diese Beträge mit denen des Pflegegeldes vergleichen, stellen Sie fest, dass die Beträge für Pflegesachleistungen ungefähr doppelt so hoch ausfallen wie die für Pflegegeld. Dies können Sie ebenfalls der Tabelle 1 entnehmen.
Übersteigen die Kosten diese Höchstbeträge, müssen Sie für den Differenzbetrag selbst aufkommen.
Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa engagieren – So geht’s
Mit einer Haushaltshilfe aus Osteuropa gewährleisten Sie eine umfassende Versorgung im eigenen Zuhause. Die Haushaltshilfe kümmert sich dabei um zahlreiche alltägliche Tätigkeiten, die nicht mehr von der betreuungsbedürftigen Person selbst ausgeführt werden können. Einkaufen, Kochen, Putzen oder auch Haustiere versorgen: Die Haushaltshilfe aus Osteuropa passt sich genau an die individuellen Bedürfnisse an.
Wenn Sie sich für diese Form der Betreuung entscheiden, müssen Sie im Vorfeld auf einige wichtige Punkte achten:
Eine Haushaltshilfe aus Osteuropa engagieren und sich auf langfristige Unterstützung verlassen
Wenn Sie eine Haushaltshilfe aus Osteuropa engagieren, dann garantieren Sie damit eine fachgerechte Versorgung im Alltag. Beachten Sie jedoch, dass sich die Betreuungssituation durch Krankheit oder fortschreitendes Alter immer verändern kann. Verlassen Sie sich hier auf eine Vermittlungsagentur für polnische Pflegekräfte, die Sie langfristig begleitet und für Sie da ist.
Was, wenn ein Pflege- oder Altenheim nicht mehr zu vermeiden ist?
Hand aufs Herz: Würden Sie gerne in ein Pflege- oder Altenheim ziehen? Sicherlich würden Sie mit „Nein” antworten – vielleicht manchmal sogar etwas vorschnell. Denn eine Heimunterbringung hat allgemein einen schlechten Ruf. Doch ist das wirklich so? Bei näherer Betrachtung halten die meisten Vorurteile zu Pflege- und Altenheimen nicht stand, denn Heim ist nicht gleich Heim und gerade in den letzten Jahren hat sich die „Heimlandschaft“ fast überall gewandelt. Ein neues Bewusstsein ist entstanden. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur alleinig die Pflege, sondern auch soziale Aspekte rücken in den Fokus der Betreuung. Gespräche führen, Körper und Geist fit halten beispielsweise sind feste Bestandteile des Pflegekonzepts geworden.
Natürlich fördert die mediale Berichterstattung zu Pflegenotstand oder über skandalöse Zustände in einzelnen Einrichtungen weiter die Skepsis. Jeder kennt den umgangssprachlichen Ausdruck, dass jemand ins Altenheim „abgeschoben“ wird. Pflegeheime haben den Ruf, dass ihnen etwas Kaltes, Unpersönliches anhaftet, verbunden mit Entmündigung. Dass man aus einem Pflege- oder Altenheim selten wieder auszieht, sondern es sehr wahrscheinlich die letzte Station im Leben sein wird, das dürfte ohnehin jedem klar sein.
Doch warum nicht auch die Vorteile sehen? Die Vollversorgung in einem Pflege- und Altenheim stellt die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Personen auf einem hohen Niveau sicher – und entlastet die pflegenden Angehörigen. Ein Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist. Eine Heimunterbringung wirkt sich häufig positiv auf das Sozialleben der Bewohner aus. Sie haben mehr Kontakte zu anderen Menschen als in der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst. Viele, vor allem moderne und gut ausgestattete Einrichtungen bieten ihren Bewohnern vielfältige Aktivitäten und Veranstaltungen an – von der körperlichen Mobilisierung bis hin zu kulturellen Events. Dies sorgt für Geselligkeit und Abwechslung im Heimalltag. Solche Angebote sind im Rahmen der häuslichen Betreuung und Pflege meist nicht realisierbar.
Ein großer Vorteil der Heimunterbringung ist außerdem, dass die medizinische Betreuung und pflegerische Unterstützung tatsächlich rund um die Uhr gewährleistet ist. Diese Sicherheit bietet auf diesem Niveau keine andere Betreuungsform.
Es spricht also einiges dafür, die Pflege vollstationär an Profis auszulagern, wenn die eigenen Kraftreserven erschöpft sind.
Gut zu wissen: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Pflege- und einem Altenheim?
Meist werden die Begriffe bzw. die Einrichtungen in einen Topf geworfen. Doch es ist ein Unterschied, ob Sie sich für ein Pflege- oder für ein Altenheim entscheiden. Nur wenn Sie die Unterschiede kennen, können Sie die richtige Wahl treffen. Manchmal sind die Übergänge zwischen Pflege- und Altenheim auch fließend.
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und Sie mit der Pflegesituation irgendwann an Ihre Grenzen stoßen, begeben Sie sich besser auf die Suche nach einem Pflegeheim, da nur diese Einrichtungen einem erhöhten Betreuungs- bzw. Pflegebedarf gerecht werden können.
Senioren-Wohngemeinschaft
Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit ist das „Betreute Wohnen“ in den eigenen vier Wänden eine beliebte Option. Die pflegebedürftige Person kann zu Hause wohnen bleiben und erhält die für sie nötige Unterstützung in Sachen Pflege und Betreuung. In vielen Fällen lebt die pflegebedürftige Person allein in einer Wohnung und erhält ambulante Pflegedienstleistungen.
Mit zunehmendem Hilfebedarf stößt dieses Modell jedoch an seine Grenzen. Der Pflegebedürftige hat dann die Wahl zwischen einer stationären Einrichtung, einer Betreuungskraft aus Osteuropa oder einer besonderen Form der ambulanten Betreuung: der Senioren-Wohngemeinschaft.
Eine ambulante Betreuung in einer Wohngemeinschaft (WG) funktioniert im Prinzip genauso wie das „Betreute Wohnen“ zu Hause, mit dem Unterschied, dass hier mehrere Pflegebedürftige als Gemeinschaft von einem Betreuerteam begleitet werden. Anfallende Pflegedienstleistungen übernimmt wie bei der häuslichen Pflege ein ambulanter Pflegedienst. Deshalb wird dieses Modell auch gelegentlich als Pflegewohngruppe bezeichnet.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Bewohner einer solchen WG teilen sich Betreuungs- und Wohnkosten und können gleichzeitig noch selbstbestimmt leben und wohnen. Die ambulant betreuten WGs liegen meist in normalen Wohnvierteln – manchmal sogar idealerweise in dem Wohnviertel, in dem die betreuungsbedürftige bereits vor ihrem Umzug lebte. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und besitzen Gemeinschaftsräume, aber auch jeweils private Räume, in die sich die Bewohner zurückziehen können, wenn sie gerne einmal für sich alleine sein wollen. Eine Auswahl an eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen kann für die privaten Räume mitgebracht werden.
Auch wenn die Pflegebedürftigkeit zunehmen sollte, ist eine umfassende Versorgung gewährleistet. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Pflegebedürftigen selbst die Mieter der Wohnung und damit zugleich die „Hausherren“ sind. Pflegende und Betreuende sind also nur Gäste oder Dienstleister in den WGs. Die Bewohner geben selbstbestimmt die Regeln und den Tagesablauf vor – und entscheiden selbst (bzw. gemeinsam mit ihren Angehörigen und ggf. Vormündern) über den Umfang und die Art der Unterstützung. Sogar die Dauer des Personaleinsatzes können sie selbst bestimmen, da diese Wohnform nicht unter das Heimgesetz des jeweiligen Bundeslandes fällt.
Übrigens: Die meisten Bewohner leben bis zu ihrem Lebensende in einer solchen Wohngemeinschaft. Es handelt sich also nicht um eine „Durchgangsstation“ auf dem Weg ins Heim.
Die Bewohner dieser Wohnform profitieren von einem ausgeprägten und intensiven zwischenmenschlichen Kontakt – der in dieser Form in einer stationären Einrichtung nicht zu leisten ist.
Sie sollten sich daher ein Bild von der jeweiligen Vor-Ort-Situation und den entsprechenden Preisen machen.
Der Eigenanteil zur Finanzierung der Pflegekosten kann in der Wohngemeinschaft jedoch höher sein. Das heißt, es entsteht Ihnen kein finanzieller Vorteil, wenn Sie sich für eine Senioren-WG entscheiden. Diese Wohnform bietet Ihnen jedoch jede Menge andere Vorteile. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Als Faustregel gilt, dass die Kosten, die für eine betreute Wohngruppe aufgewendet werden müssen, in etwa denen einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung entsprechen.
Damit liegen die Vorteile von betreuten Senioren-WGs auf der Hand:
individuelle Betreuung durch professionelle Betreuungskräfte
soziale Kontakte durch gemeinsamen Alltag und gemeinsame Freizeit
nicht mehr alleine leben müssen
starke Entlastung der Angehörigen
gewohnte Strukturen bleiben erhalten, so wie auch bei einer Betreuung durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa
Bewohner von Senioren-WGs können auch von staatlicher Förderung profitieren: Muss die gemeinsame Wohnung der ambulant betreuten Wohngruppe noch altersgerecht oder barrierearm umgestaltet werden, können Sie hierfür bei Ihrer Pflegekasse Fördergelder beantragen. Jeder Bewohner der Wohngruppe wird mit einem Betrag von 2.500 € gefördert, pro WG werden jedoch maximal 10.000 € bewilligt. Wohnen mehr als 4 Personen in einer Senioren-WG, wird der Gesamtbetrag unter den Bewohnern anteilig aufgeteilt.
Pflegebedürftige Bewohner werden zusätzlich gefördert und haben einen Anspruch auf pauschal 224 € monatlich (Wohngruppenzuschlag gemäß § 38a SGB XI, Stand 01.01.2025).
Der Begriff „Pflegenotstand“ ist allgegenwärtig. Ob in den Medien oder der Politik. Bemängelt wird fehlendes oder unqualifiziertes Personal und mangelnde Zeit, um sich ausreichend um die Pflege der Menschen kümmern zu können. Dies sind die zentralen Aspekte, die sich für die Probleme der Pflegeheime verantwortlich zeichnen.
Damit liegen die Vorteile von betreuten Senioren-WGs auf der Hand:
individuelle Betreuung durch professionelle Betreuungskräfte
soziale Kontakte durch gemeinsamen Alltag und gemeinsame Freizeit
nicht mehr alleine leben müssen
starke Entlastung der Angehörigen
gewohnte Strukturen bleiben erhalten, so wie auch bei einer Betreuung durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa
Bewohner von Senioren-WGs können auch von staatlicher Förderung profitieren: Muss die gemeinsame Wohnung der ambulant betreuten Wohngruppe noch altersgerecht oder barrierearm umgestaltet werden, können Sie hierfür bei Ihrer Pflegekasse Fördergelder beantragen. Jeder Bewohner der Wohngruppe wird mit einem Betrag von 2.500 Euro gefördert, pro WG werden jedoch maximal 10.000 Euro bewilligt. Wohnen mehr als 4 Personen in einer Senioren-WG, wird der Gesamtbetrag unter den Bewohnern anteilig aufgeteilt.
Pflegebedürftige Bewohner werden zusätzlich gefördert und haben einen Anspruch auf pauschal 214 Euro monatlich (Wohngruppenzuschlag gemäß § 38a SGB XI).
Betreute Hausgemeinschaften
Die positiven Erfahrungen mit den ambulant betreuten Wohngemeinschaften wirken sich auch auf den stationären Pflegebereich, sprich die Pflegeheime, aus. So wird in Fachkreisen bereits die Umstrukturierung der Pflegeheime hin zu kleineren Wohneinheiten diskutiert, um Pflegebedürftigen einen normalen Wohnalltag zu erhalten.
Stationär betreute Hausgemeinschaften beherbergen als WG im Heim zumeist 6 bis 12 Bewohner in einer Wohneinheit. Ebenso wie in den Wohngemeinschaften gibt es hier Privat- wie Gemeinschaftsräume – auch bei starker Pflegebedürftigkeit.
Jedoch besitzen die Bewohner nicht den Status eines Mieters, sondern den eines Heimbewohners. Das Heimpersonal übernimmt die Betreuung und Pflege. Trotzdem steht bei den betreuten Hausgemeinschaften, wie bei den ambulanten Wohngemeinschaften auch, ein möglichst normales Alltagsleben im Mittelpunkt – nicht wie bisher die pflegerische Versorgung. Ähnlich wie bei den externen WGs werden zudem Gewohnheiten, Wünsche und Bedürfnisse individuell berücksichtigt und die Bewohner auch in die Haushaltsführung mit eingebunden.
Aufgrund des Heimrechts des jeweiligen Bundeslands unterliegen die betreuten Hausgemeinschaften jedoch den rechtlichen, baulichen und personellen Vorgaben der Pflegeheime. Das sorgt dafür, dass Hausgemeinschaften meist erst dann eingerichtet werden, wenn der Träger bauliche Modernisierungen oder gar einen Neubau plant.