24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

Kompakte Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit

Wie werden Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad festgestellt?

Pflegebedürftigkeit – Definition

Laut § 14 Abs. 1 SGB XI sind Personen pflegebedürftig, „die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate bestehen und im Rahmen einer Begutachtung durch den MDK festgestellt worden sein.“

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich also daran, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann und wie viel Unterstützung sie dafür benötigt.

Seit dem 01.01.2017 wird die Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegrade unterteilt, welche die bis dahin existierenden Pflegestufen abgelöst haben. Grundlage dafür ist ein neues Begutachtungsinstrument, das den Menschen ganzheitlich mit all seinen Fähigkeiten und Ressourcen erfasst. Nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch psychische, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, soziale Kontakte und wie der Alltag gestaltet wird, fließen in die Bewertung mit ein (siehe Abbildung).

Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade erfolgt durch die Pflegekassen. Unterstützt werden die Kassen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) oder den MEDICPROOF (bei Privatversicherten).

Im Rahmen einer Begutachtung, die zu Hause bei der pflegebedürftigen Person durchgeführt wird, fertigen die Vertreter des MDK oder des MEDICPROOF ein individuelles Gutachten an, das bereits die Empfehlung eines Pflegegrades oder eine Ablehnung beinhaltet.

Pflegebedürftigkeit

Welche Pflegegrade gibt es?

Nach § 15 SGB XI gelten ab dem 01.01.2017 folgende 5 Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

So werden die Pflegebedürftigen in die Pflegegrade eingestuft

Der Hilfebedarf und die bestehenden Defizite werden ressourcenorientiert und gemessen an der bestehenden Selbstständigkeit sowie den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person innerhalb der bestehenden 6 Teilbereiche (Module) ermittelt. In allen 6 Modulen erhält der Pflegebedürftige Punkte, die der MDK im Rahmen seiner Begutachtung vergibt. Allerdings werden die einzelnen Module unterschiedlich gewichtet. Je nach Höhe der erreichten Gesamtpunktzahl wird die pflegebedürftige Person einem der 5 Pflegegrade zugeordnet (siehe folgende Abbildung).Pflegebedürftigkeit

Pflegegrad berechnen: Die Kriterien für die Feststellung des Pflegegrads

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die Module und deren Gewichtung, die für den MDK bzw. MEDICPROOF bei der Begutachtung zur Pflegegradfeststellung relevant sind.

Pflegegrad berechnen: Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Module zur Feststellung des Pflegegrads!

Pflegegrad berechnen: Die Module für die Pflegebegutachtung im Überblick

Bei der Pflegebegutachtung wird geklärt, inwieweit Betroffene pflegebedürftig sind. Für eine angemessene Pflegegradfeststellung ist es hilfreich, wenn Sie sich im Vorfeld Gedanken über die Bewältigung des Alltagslebens machen – orientieren Sie sich dabei an den vorgegeben Modulen.

  • Modul 1 – Mobilität
    Im Bereich Mobilität wird gefragt, wie selbständig sich Begutachtete fortbewegen und eine Körperhaltung einnehmen bzw. wechseln können (z.B. Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition, Treppensteigen usw.)
  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Wie ausgeprägt ist die Fähigkeit zur räumlichen und zeitlichen Orientierung im Alltag sowie die Fähigkeit, Gespräche zu führen und eigene Bedürfnisse mitzuteilen, aber auch, verständnisbedingt eigene Entscheidungen zu treffen. Dabei ist nur die geistige Fähigkeit, nicht aber die körperliche Fähigkeit (z.B. aufgrund von Taubheit) relevant.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    In diesem Modul wird die Fähigkeit der Kontrolle des eigenen Verhaltens bewertet. Entscheidend ist, ob und wenn ja in welchem Umfang Betroffene sich oder anderen schaden oder aber die Pflege erschweren oder gar unmöglich machen kann.
  • Modul 4 – Selbstversorgung
    Im Bereich der Selbstversorgung wird nicht nur die Selbständigkeit bei der eigenen Versorgung im Alltag (Nahrungsaufnahme, Hygiene, Toilettengang etc.) bewertet, sondern auch besondere Bedürfnisse notiert (Ernährungssonden, Kontinzenstörungen, Kathederverwendung u.ä.).
  • Modul 5 – Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    Für Modul 5 wird bewertet, wie Betroffene mit einer Erkrankung und der Behandlung umgehen – dabei ist die Medikamentengabe ebenso ausschlaggebend wie Wertemessungen und Deutung (Blutdruck und Blutzucker, Temperatur usw.). Auch Wundversorgung sowie Arzt- und Therapiebesuche werden aufgenommen.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Hierfür wird festgestellt, inwieweit Begutachtete ihr Leben selbständig gestalten können, also wie die routiniert und flexibel die Tagesgestaltung ist, ob Ruhe- und Schlafphasen erkannt und umgesetzt werden und wie die Kontaktpflege mit bekannten und unbekannten Personen ist.

Pflegegrad berechnen – Die Punktzahl entscheidet

Bei der Begutachtung werden alle Module mit Punkten bewertet und gewichtet.

  • Gewichtung Modul 1: 10%
  • Gewichtung Modul 2 oder 3: 15%, der höhere Wert fließt in die Bewertung ein.
  • Gewichtung Modul 4: 40%
  • Gewichtung Modul 5: 20%
  • Gewichtung Modul 6: 15%

Die Gesamtpunktzahl entscheidet, welcher Pflegegrad vergeben wird – welche Leistungen aus den verschiedenen Pflegegrade resultieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Unterschied zwischen dem MDK und MEDICPROOF

Die Pflegebegutachtung wird durch einen offiziellen Gutachter durchgeführt. Je nachdem, ob die pflegebedürftige Person gesetzlich oder privat krankenversichert ist, sind entweder die Gutachter des MDK oder die Gutachter von MEDICPROOF zuständig.

  • Der MDK – Die Gutachter der gesetzlichen Krankenkasse
    MDK Gutachter sind fest angestellt und übernehmen die Pflegebegutachtung für die gesetzlichen Krankenkasse, um den Pflegegrad festzustellen.
  • MEDICPROOF – Die Gutachter der privaten Krankenversicherung
    Gutachter von MEDICPROOF sind freiberuflich auf Honorarbasis beschäftigt und übernehmen die Pflegebegutachtung für die privaten Krankenversicherungen. Sie sind weisungsgebunden, d.h. sie arbeiten neutral.

Während die Gutachter beider Organisationen anhand der gleichen Begutachtungsrichtlinien arbeiten, gibt es einige Unterschiede.

So sind die Gutachter von MEDICPROOF zeitlich oft flexibler, da sie ihre Arbeitszeit als Freiberufler selbst einteilen. Begutachtungen sind somit auch am Wochenende, spät abends oder an Feiertagen möglich. Anders als die Gutachter des MDK übernehmen MEDICPROOF Gutachter die Prüfung von Fällen, bei denen die pflegebedürftige Person noch im Krankenhaus liegt, nicht in der Klinik selbst. Diese Eilanträge werden auf Basis der Akten bearbeitet und später zuhause oder im Pflegeheim noch einmal bestätigt bzw. geprüft. Für Versicherte hat dies keinen Nachteil, denn selbst wenn ein Pflegegrad zunächst falsch beurteilt wurde, wird keine Nachzahlung fällig.

Sie möchten mehr zum Thema Pflegegrad und der möglichen Unterstützung durch die Pflegekasse erfahren? Dann beraten wir Sie gern persönlich!

Jetzt Betreuung sichern

Zum Kontaktformular

Wie finde ich das richtige Betreuungskonzept?

Je nachdem, welche Punktzahl bei der Prüfung des Hilfebedarfs erreicht wurde, werden die Pflegebedürftigen einem der 5 Pflegegrade zugeordnet. Der Pflegegrad und die persönlichen Wünsche des Pflegebedürftigen bestimmen, welches Betreuungskonzept infrage kommt. Auch eine Kombination aus verschiedenen Betreuungsformen ist denkbar. Nicht jedes Betreuungskonzept ist für jeden Pflegebedürftigen gleichermaßen geeignet. Manchmal müssen sogar verschiedene Betreuungskonzepte ausprobiert werden, um zu einer dauerhaften Lösung zu gelangen. Pflege und Betreuung sind keine starren Prozesse, sie unterliegen immer auch einer gewissen Dynamik. Deshalb muss die Situation fortlaufend beobachtet, evaluiert und möglicherweise angepasst werden.

Pflegebedürftigkeit

Der erste Schritt zur Lösung

Mit der Beantwortung der Frage, welches Betreuungskonzept für Sie geeignet sein könnte, kommen Sie ein gutes Stück weiter, wenn Sie Ihren potenziellen Bedarf an Pflege und Betreuung und Ihre zeitlichen und finanziellen Ressourcen kennen.

Dazu sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wie viel Betreuung bzw. Pflege ist notwendig?
  • Wie viel Zeit können Sie (und andere Familienmitglieder) tatsächlich für die Pflege aufwenden?
  • Gibt es ein bestehendes Netzwerk – und kann bei Bedarf darauf zugegriffen werden?
  • Welche finanziellen Ressourcen sind vorhanden? Welche generellen Mittel stehen zur Verfügung?

Nehmen Sie sich Zeit, um sich in Ruhe Gedanken über die genannten Fragen zu machen. Denn es ist wichtig, dass Sie sich mit den verschiedenen Betreuungskonzepten intensiv auseinandersetzen. Nur so können Sie entscheiden, welche Betreuungsform für Sie die richtige ist. Sie können wählen zwischen einerseits einer Betreuungsform in häuslicher Atmosphäre, wie betreute Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften, Pflege durch Angehörige, ambulanter Pflegedienst oder einer „24-Stunden-Pflege“ im eigenen Zuhause, und andererseits einer teilstationären oder vollstationären Betreuung bzw. Pflege.

Nähere Informationen zu den möglichen Betreuungsformen erhalten Sie hier.

Pflegebedürftigkeit

Markus Küffel
Dipl. Gesundheitswissenschaftler &
Examinierte Pflegefachkraft
Geschäftsführer und Gründer

Expertise von Markus Küffel

Expertentipp!
Die Versorgung und Pflege eines betreuungsbedürftigen Menschen ist eine sehr herausfordernde Aufgabe, an der viele Angehörige früher oder später zu zerbrechen drohen. Die Unterstützung durch eine ausländische Pflegekraft, die mit im Haushalt lebt trägt entschieden zu einer schnellen Entlastung bei.

Welche Herausforderungen kommen bei der Pflege von Angehörigen auf mich zu?

Jede Pflegesituation ist so individuell wie die Menschen selbst, um die es geht. Jedoch gibt es einige Faktoren, welche die familiäre Pflege zu Hause über kurz oder lang stark belasten oder sogar unmöglich machen können:

  • Besonders häufig verändert sich durch die häusliche Betreuung die Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen. So kann sich die Rollenverteilung zwischen Kindern und Eltern umkehren oder die Balance zwischen den Partnern verschieben.
  • Aufgrund der emotionalen Nähe zu der pflegebedürftigen Person fällt es zudem meist schwer, Abstand zu nehmen.
  • Außerdem werden die eigenen Pläne und Wünsche häufig zurückgestellt oder aufgeschoben, mit der Folge einer körperlichen und seelischen Überforderung.

Pflegebedürftigkeit

Überforderung ist ein häufiges Problem

Eine Datenanalyse des Datenbestandes (bis 2016) der BARMER Krankenkasse ergab, dass sich 10 Prozent der pflegenden Angehörigen so stark überlastet fühlen, dass sie kurz davorstehen, die Pflege aufzugeben – nachzulesen im „Pflegereport 2018“. Nur jeder 8. Pflegende ist mit seiner gegenwärtigen Situation zufrieden.

Eine solche dauerhafte Überforderung entsteht auch deshalb, weil pflegende Angehörige häufig noch in anderen Verantwortungsbereichen stehen, um die sie sich kümmern müssen: sei es die Partnerschaft, die Erziehung der Kinder oder die Berufstätigkeit. Die ohnehin oftmals schon knappen zeitlichen Ressourcen lassen so kaum Spielraum für eine Pflege der geliebten Person, die den eigenen Ansprüchen gerecht wird.

Mehrfachbelastung durch Pflege, Job und Familie

Hinzu kommt, dass sich durch den gesellschaftlichen Wandel auch das klassische Familien- und Frauenbild und somit die einst daraus resultierende familiäre Pflegestruktur verändert hat und sich auch weiterhin verändern wird: Viele erwachsene Kinder wohnen nicht mehr in der Nähe ihrer Eltern und können deshalb nur selten vor Ort sein. Immer mehr Frauen sind heutzutage berufstätig – auch in Vollzeit. Sie übernehmen aber trotzdem meist nach wie vor den Großteil der häuslichen Pflege. Sie müssen also Job und Familie unter einen Hut bringen – eine Doppelbelastung, die es früher in der Art nur selten oder gar nicht gab.

Betreuerin mit einer älteren Frau