Pflegegrad Widerspruch
So legen Sie richtig Widerspruch gegen einen abgelehnten Pflegegrad ein
Nachdem Sie für sich bzw. als Bevollmächtigter für eine pflegebedürftige Person bei der Pflegeversicherung Leistungen beantragt haben, folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Pflegekassen anschließend über Ihren Antrag.
Sollte der Antrag nach all dem dann abgelehnt werden, ist das zwar lästig, aber nicht endgültig. Erfahrungsgemäß wird etwa jeder dritte Antrag zuerst einmal abgelehnt. Wenn Sie dem Bescheid der Pflegekasse rechtzeitig widersprechen, haben Sie nach wie vor Chancen auf eine Bewilligung Ihres Antrags. Was für so einen Pflegegrad Widerspruch wichtig ist, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst – zusammen mit einem Muster-Widerspruchsformular.
Pflegegrad Widerspruch einlegen leicht gemacht – einfach Muster ausdrucken, ausfüllen und absenden!
PDF hier downloaden
Pflegegrad Widerspruch einlegen – Was Sie beachten müssen
Wenn Sie die folgenden Punkte berücksichtigen, ist Ihr Widerspruch gegen den Pflegekassen Bescheid mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich:
Wer darf gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen?
Möchten Sie bei der Ablehnung eines Pflegegrads Widerspruch einlegen, dann müssen Sie selbst betroffen bzw. von der betroffenen Person entsprechend bevollmächtigt sein. Andere Personen oder auch Familienmitglieder sind nicht zum Widerspruch berechtigt.
Gibt es für den Pflegegrad Widerspruch eine Frist?
Ja. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen ab dem Erhalt des negativen Bescheids – danach gilt der Bescheid als rechtskräftig. Sie sollten sich rechtzeitig um einen Widerspruch gegen den Bescheid kümmern. Um den Prozess zu erleichtern ist unser Muster-Formular auch auf die allerwichtigsten Angaben beschränkt – so können Sie es fix ausfüllen und zur Wahrung der Frist an Ihre Pflegekasse senden.
In welcher Form muss der Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrads erfolgen?
Der Pflegegrad Widerspruch muss innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen und in schriftlicher Form erfolgen. Eine andere Form des Widerspruchs ist nicht zulässig. Unser Muster-Formular kann für alle Pflegekassen genutzt werden und erfüllt alle formellen Kriterien eines Widerspruchs-Schreibens.
Was geschieht nach dem Widerspruch gegen den Pflegekassen Bescheid?
Nach dem Widerspruch gegen den Bescheid wird die Pflegekasse Ihren Antrag ein zweites Mal prüfen. Dieser wird dann gegebenenfalls nochmal mit den aktuellen Daten sowie dem Gutachten abgeglichen und anschließend bewilligt.
Es kann allerdings auch dazu kommen, dass die Pflegekasse eine Zweitbegutachtung beauftragt. Kommt diese zu einem für Sie positiven Ergebnis, wird der Antrag bewilligt – ansonsten erfolgt eine erneute Ablehnung. Danach müssen Sie entweder warten oder – je nach Sachlage – das Sozialgericht einschalten.
Brauchen Sie zusätzliche Unterstützung bei der Formulierung Ihres Widerspruchs-Schreiben oder haben Sie Fragen zu unserem Muster-Formular? Wir helfen Ihnen gerne weiter – sprechen Sie uns einfach an!
Vorherige Seite: Antrag Leistungen Pflegeversicherung
Nächste Seite: Antrag Zuschuss Wohnraumanpassung