Fallbeispiel 2
Pflege zu Hause durch die Tochter in Kombination mit ambulantem Pflegedienst und Tagespflege
Nach einem Schlaganfall ist Elisabeth Wagner halbseitig gelähmt und auf Pflege und unterstützende Betreuung angewiesen. Sie wird in den Pflegegrad 4 eingestuft. Ihre Tochter Sabine pflegt sie zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Dafür zog sie nach dem Reha-Aufenthalt der Mutter zu ihr.
Als ihre Mutter aus dem Krankenhaus entlassen wurde, konnte spontan kein Platz in einer Reha-Einrichtung gefunden werden. Deswegen ließ sich Sabine Wagner für eineinhalb Wochen von ihrer Arbeit freistellen. Das Pflegeunterstützungsgeld kompensierte dabei ihren Lohnausfall.
Nach der Reha-Maßnahme reduziert die Tochter ihre Vollzeitstelle für 2 Jahre auf Teilzeit mit einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Da dies einen finanziellen Einschnitt bedeutet, beantragt sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dieses Darlehen muss sie nach der Zahlung über einen Zeitraum von 2 Jahren an das Bundesamt zurückzahlen.
Sabine Wagner wird an 4 Tagen pro Woche von einem Pflegedienst bei der Pflege ihrer Mutter unterstützt. Der Pflegedienst hilft bei der Mobilisation der Mutter und übernimmt die morgendliche Körperpflege sowie das An- und Auskleiden. Anschließend holt ein Fahrdienst die Mutter ab und bringt sie in eine Tagespflege-Einrichtung.
Insgesamt ruft die Mutter von möglichen 1.612€, die ihr an Pflegesachleistungen zustehen, lediglich 806€ für den ambulanten Pflegedienst ab – also nur 50 Prozent. Der Restbetrag wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt, sodass die Tochter monatlich 364€ erhält.
Die Tagespflege-Einrichtung, welche 106€ pro Tag kostet, kann zu einem Großteil durch die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt werden, denn diese übernimmt bis zu 1.612€ der pflegebedingten Kosten. 75€ der 106€ pro Tag entfallen auf unmittelbare Pflegekosten und werden von der Pflegekasse übernommen. Der Restbetrag von 31€ für Unterkunft und Verpflegung muss die Familie selbst bezahlen. Die Fahrtkosten wiederum kann die Familie über die Pflegeversicherung abrechnen, weil der Höchstbetrag der pflegerischen Leistungen nicht ausgeschöpft wird.
Die Tagespflege-Einrichtung kostet Familie Wagner also 496€, die sie eigentlich selbst aufbringen müsste. Da die Tochter für den Aufenthalt in der Einrichtung jedoch das Pflegegeld (364€) sowie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ einsetzt, kostet sie die Unterbringung, die die Tochter spürbar entlastet, nur 7€ im Monat.
Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Tagespflege – was verbirgt sich hinter diesen Begriffen?
Wenn auch Sie den Durchblick im Fachjargon behalten möchten, werfen Sie doch einmal einen Blick in unser Pflegelexikon.
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