24 Stunden Pflege mit PZH Küffel

Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Wenn Ihr Antrag auf Pflegeleistungen bewilligt wurde, erhalten Sie von der Pflegeversicherung nicht nur finanzielle Unterstützung (Pflegegeld), sondern Sie haben auch Anspruch auf eine Vielzahl von weiteren Leistungen. Die Höhe der bewilligten Gelder und der sonstigen Leistungen richtet sich dabei nach dem bestehenden Pflegegrad sowie nach der Art der Versorgung der pflegebedürftigen Person:
  • Pflegegeld: Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und steht ihr zur freien Verfügung. Diese kann das Geld dafür verwenden, um zum Beispiel pflegenden Angehörigen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen oder eine Pflegekraft aus Osteuropa zu finanzieren.
  • Pflegesachleistungen: Darunter versteht man Gelder, die die Pflegekassen bis zu einer gewissen Höchstgrenze ausschließlich für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten (häusliche Pflege) zahlen. Die Bezeichnung „Sachleistung“ erscheint vielen Menschen in diesem Zusammenhang irreführend. Als Sachleistungen sind die üblichen Verrichtungen eines Pflegedienstes, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Inkontinenzversorgung oder hauswirtschaftliche Leistungen, wie die Reinigung der Wohnung oder das Einkaufen, zu verstehen.
  • Leistungen bei Heimunterbringung: Jeder Versicherte ab Pflegegrad 2 besitzt einen Anspruch auf Geldleistungen für die Betreuung und Pflege in einem Heim.
  • Kombinationsleistungen: Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden (außer bei Pflegegrad 1). Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch genommen, wird anteilig (prozentual) noch Pflegegeld ausgezahlt. Siehe auch „Wie Sie verschiedene Leistungen miteinander kombinieren können“

Die Leistungssätze der Pflegeversicherung

Eine Übersicht über die aktuellen Leistungssätze der Pflegeversicherung (Stand: 04/2024) finden Sie in der folgenden Tabelle:

Pflegegrad Pflegegeld Geld für Pflegesachleistungen/
Pflegedienst
Heimunterbringung
1 kein Anspruch Anspruch nur über Entlastungsbetrag Anspruch nur über Entlastungsbetrag
2 332 € 760 € 770 €
3 573 € 1.431 € 1.262 €
4 765 € 1.778 € 1.775 €
5 947 € 2.200 € 2.005 €

Als Faustregel können Sie sich merken: Übernehmen Sie selbst oder andere die Pflege privat, erhalten Sie etwas weniger als die Hälfte der Geldmittel, welche Sie für Pflegesachleistungen oder Heimunterbringung erhalten würden. Die konkrete Höhe richtet sich zudem nach dem bemessenen Pflegegrad, dem „Nachfolger“ der früheren Pflegestufen.

Bei allen Pflegegraden, also auch schon ab Pflegegrad 1, haben Sie außerdem einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Dieser wird nicht in bar ausgezahlt, Sie können ihn jedoch für Hilfeleistungen von zugelassenen Anbietern und/oder Dienstleistern einsetzen, wie beispielsweise für Haushaltshilfen. Darüber hinaus werden Ihnen je nach Pflegegrad weitere Leistungen, wie beispielsweise die KurzzeitpflegeVerhinderungspflegeTages- und Nachtpflege, als zusätzliche Unterstützung gewährt.

Die Leistungen der Pflegekassen

Für einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen werfen Sie einen Blick auf die folgende Tabelle:

Leistungen bei Reduzierung der Arbeitszeit oder bei Freistellung

(Familien-) Pflegezeitgesetz sorgt für mehr Flexibilität

Weitführende Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung rund um das Thema „Wie sich Job und Pflege miteinander vereinbaren lassen“ – und welche zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten bestehen, wenn Sie Ihren Job aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen ganz oder teilweise nicht mehr ausführen können, finden Sie hier:

Betreuerin mit einer älteren Frau