Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Wir vermitteln professionell Betreuungskräfte aus Osteuropa für Ihre Pflege zu Hause
Leistungen der Pflegekasse im ÜberblickLeistungen der Pflegekasse im Überblick
Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Pflegegeld
Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und steht ihr zur freien Verfügung. Diese kann das Geld dafür verwenden, um zum Beispiel pflegenden Angehörigen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen oder eine Pflegekraft aus Osteuropa zu finanzieren.
Pflegesachleistungen
Darunter versteht man Gelder, die die Pflegekassen bis zu einer gewissen Höchstgrenze ausschließlich für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten (häusliche Pflege) zahlen. Die Bezeichnung „Sachleistung“ erscheint vielen Menschen in diesem Zusammenhang irreführend. Als Sachleistungen sind die üblichen Verrichtungen eines Pflegedienstes, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, Inkontinenzversorgung oder hauswirtschaftliche Leistungen, wie die Reinigung der Wohnung oder das Einkaufen, zu verstehen.
Leistungen bei Heimunterbringung
Jeder Versicherte ab Pflegegrad 2 besitzt einen Anspruch auf Geldleistungen für die Betreuung und Pflege in einem Heim.
Kombinationsleistungen
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden (außer bei Pflegegrad 1). Wird die Pflegesachleistung nicht vollständig in Anspruch genommen, wird anteilig (prozentual) noch Pflegegeld ausgezahlt. Siehe auch „Wie Sie verschiedene Leistungen miteinander kombinieren können“

Die Leistungssätze der Pflegeversicherung

Eine Übersicht über die aktuellen Leistungssätze der Pflegeversicherung (Stand 01.01.2025) finden Sie in der folgenden Tabelle:

Pflegegrad Pflegegeld Geld für Pflegesachleistungen/
Pflegedienst
Heimunterbringung
1 kein Anspruch Anspruch nur über Entlastungsbetrag 131 €
2 347 € 796 € 805 €
3 599 € 1497 € 1.319 €
4 800 € 1859 € 1.855 €
5 990 € 2299 € 2.096 €
Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Als Faustregel können Sie sich merken: Übernehmen Sie selbst oder andere die Pflege privat, erhalten Sie etwas weniger als die Hälfte der Geldmittel, welche Sie für Pflegesachleistungen oder Heimunterbringung erhalten würden. Die konkrete Höhe richtet sich zudem nach dem bemessenen Pflegegrad, dem „Nachfolger“ der früheren Pflegestufen.

Bei allen Pflegegraden, also auch schon ab Pflegegrad 1, haben Sie außerdem einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 131 €. Dieser wird nicht in bar ausgezahlt, Sie können ihn jedoch für Hilfeleistungen von zugelassenen Anbietern und/oder Dienstleistern, wie beispielsweise für Haushaltshilfen einsetzen. Darüber hinaus werden Ihnen je nach Pflegegrad weitere Leistungen, wie beispielsweise die KurzzeitpflegeVerhinderungspflegeTages- und Nachtpflege, als zusätzliche Unterstützung gewährt.

Die Leistungen der Pflegekassen

Für einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen (Stand 01.01.2025) werfen Sie einen Blick auf die folgende Tabelle:

Leistungsübersicht PG (Pflegegrad 1) PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegeberatung
Beratung zu Hause halbjährlich vierteljährlich
Pflegekurse
Pflegegeld (Pflege zu Hause) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen (ambul. Pflegedienst) Anspruch nur über Entlastungsbetrag 796 € 1497 € 1859 € 2299 €
Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Anspruch nur über Entlastungsbetrag 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Vollstationäre Pflege 131 € 805 € 1.319 € 1.855 € 2.096 €
Pflege in vollstationären Einrichtungen für körperlich oder geistig beeinträchtigte Personen 278 €
Zusätzliche Betreuung / Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflege Aufwendungen bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.854 € pro Jahr zzgl. 100 % des nicht genutzten Budgets der Verhinderungspflege, max. 3.539 € pro Jahr
Verhinderungspflege Aufwendungen bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr 1.685 € pro Jahr, zzgl. 843 € Umwidmung des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege, max. 2528 € pro Jahr
Kombinationsleistungen möglich
Umwandlung von 40 % ambul. Sachleistungsbetrag möglich
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambul. betreuten Wohngruppen 224 €
Zuschüsse zum Hausnotruf monatlicher Zuschuss bis zu 25,50 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen max. 4180 € pro Maßnahme der Barrierereduzierung
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 €
Zum Verbrauch bestimmte technische Pflegehilfsmittel
Entlastungsbetrag 131 €
Soziale Absicherung der Pflegeperson
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung der Pflegeperson
Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Leistungen bei Reduzierung der Arbeitszeit oder bei Freistellung

(Familien-) Pflegezeitgesetz sorgt für mehr Flexibilität

Weiterführende Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung rund um das Thema „Wie sich Job und Pflege miteinander vereinbaren lassen“ – und welche zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten bestehen, wenn Sie Ihren Job aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen ganz oder teilweise nicht mehr ausführen können, finden Sie hier: