Pflegesachleistungen umwandeln – das Wichtigste zu Ihrem Umwandlungsanspruch leicht erklärt
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen. Diese „Sachleistungen“ sind keine Barzahlung, sondern Gelder, die die Pflegekasse für Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes übernimmt. Darunter fallen etwa Hilfe bei der Körperpflege, Inkontinenzversorgung oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie die Reinigung der Wohnung oder das Einkaufen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Pflegedienst direkt, wenn dieser die entsprechenden Leistungen erbringt. Falls Sie die verfügbaren Pflegesachleistungen jedoch nicht vollständig in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, den nicht genutzten Betrag umzuwidmen – und zwar für sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Was ist der Umwandlungsanspruch? Eine kurze Definition
Der Umwandlungsanspruch ist das Recht, einen Teil der Pflegesachleistungen, die nicht vollständig genutzt wurden, umzuwandeln und für andere unterstützende Angebote im Alltag einzusetzen. Diese Umwandlung ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Sachleistungsbetrages für zusätzliche Unterstützung im Alltag zu verwenden. Dies können Betreuungsangebote, Hilfe im Haushalt oder andere Maßnahmen zur Entlastung im Alltag sein.
Wichtig: Auch die umgewandelten Gelder werden als Sachleistungen gezahlt, das heißt, sie dienen zur Begleichung von Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern.
7 Vorteile der Umwandlung der Pflegesachleistungen
- Mehr Budget für Alltagsunterstützung: Durch die Umwandlung steht ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung, der gezielt für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann. Achten Sie darauf, dass die Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt sind, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt.
- Erhöhte Flexibilität: Die Umwandlung ermöglicht Ihnen, die Pflegeleistungen flexibler einzusetzen. Sie sind nicht mehr ausschließlich auf die Dienste des ambulanten Pflegedienstes angewiesen, sondern können individuellere Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.
- Schonung des Entlastungsbetrags: Wenn Sie die umgewandelten Sachleistungen für Alltagsunterstützung nutzen, bleibt der reguläre Entlastungsbetrag (nach § 45b SGB XI) unberührt. Dadurch können Sie diesen Entlastungsbetrag ansparen und bei Bedarf später gesammelt einsetzen.
- Kein gesonderter Antrag notwendig: Die Umwandlung der Sachleistungen in Alltagsunterstützung kann ohne einen separaten Antrag bei der Pflegekasse erfolgen. Es genügt, die Rechnungen der anerkannten Dienstleister einzureichen, um die Erstattung zu erhalten.
- Kombinationsleistung bleibt erhalten: Auch wenn Sie den Umwandlungsanspruch nutzen, können Sie weiterhin eine Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert beziehen können, um die Versorgung optimal abzustimmen.
- Entlastung der pflegenden Angehörigen: Zusätzliche Unterstützung im Alltag entlastet auch pflegende Angehörige, was deren Belastung reduziert und ihnen mehr Freiraum gibt.
- Erhöhte Lebensqualität: Mehr Unterstützung im Alltag und eine flexiblere Nutzung der Leistungen steigern die Lebensqualität und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person.
Die Voraussetzungen für die Umwandlung von Pflegesachleistungen
Damit Pflegebedürftige den Umwandlungsanspruch nutzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Höhe des maximal möglichen Umwandlungsbetrages der Pflegesachleistungen
Pflegegrad | Monatlicher Anspruch | Maximale Umwandlung (40%) |
Pflegegrad 1 | Anspruch nur über Entlastungsbetrag | – |
Pflegegrad 2 | 796 € | 318,40 € |
Pflegegrad 3 | 1497 € | 598,80 € |
Pflegegrad 4 | 1859 € | 743,60 € |
Pflegegrad 5 | 2299 € | 919,60 € |
Stand 01.01.2025
Pflegesachleistungen umwidmen – so funktioniert´s
Die Umwidmung von Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag erfolgt automatisch und damit für Sie besonders unkompliziert. Sobald Sie eine Erstattung für Alltagsunterstützungsangebote beantragen, prüft die Pflegekasse selbst, ob ein Umwidmungsanspruch besteht. Dabei gilt: Zunächst werden die regulären Pflegesachleistungen angerechnet. Nur wenn am Ende des Monats noch ein Restbetrag übrig ist, kann dieser für die Alltagsunterstützung genutzt werden – eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge.
Rechenbeispiel – die Umwidmung von Pflegesachleistungen in der Praxis
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 nimmt hin und wieder einen ambulanten PflegedienSt für die häusliche Pflege in Anspruch. Für diese Pflegesachleistung stehen ihr 796 € zur Verfügung. Da der Pflegedienst nicht jeden Tag kommt, sind die Kosten für den Pflegedienst geringer als der zur Verfügung stehende Betrag. Sie belaufen sich lediglich auf 65 Prozent (517,40 €). Es bleiben demnach 35 Prozent der Leistungen ungenutzt (278,60 €). Diesen ungenutzten Beitrag kann der Pflegebedürftige für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dazu reicht er bei seiner Pflegekasse die Rechnung für erhaltene Unterstützung im Alltag ein und bekommt 278,60 € zurückerstattet.
Stand 01.01.2025
Umwandlungsanspruch – was ist das?
Darunter versteht man die Umwandlung von Sachleistungen, die nicht verwendet wurden – sofern sie nicht 40 Prozent des Sachleistungsbetrages überschreiten. Sie können zu Entlastungsleistungen umgewidmet werden, die dann für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden können, zum Beispiel für zusätzliche Betreuungsangebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.