Verhinderungspflege
In einer Pflegesituation stellen sich pflegende Angehörige immer neuen Herausforderungen. Dabei kann es schnell passieren, dass die eigene Gesundheit auf der Strecke bleibt. Zu wenige oder gar keine Auszeiten rächen sich und belasten auch die Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden. Umso wichtiger ist es, sich Pausen zu gönnen.
Mit der Verhinderungspflege hat der Gesetzgeber die passende Lösung geschaffen: Sie erlaubt es Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen und dabei eine umfassende Versorgung für pflegebedürftige Angehörige sicherzustellen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick und ausführliche Informationen verständlich erklärt: In unserem Guide zur Verhinderungspflege beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um diese spezielle Form der Ersatzpflege.
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Stand 01.01.2025
- Kostenübernahme für Ersatzpflege: Bis zu 1.685 € (Stand 01.01.2025) pro Jahr für die Pflege durch eine Ersatzkraft (Familienmitglieder, Freunde oder professionelle Pflegedienste).
- Erstattung von Fahrkosten und Verdienstausfall: Wenn nahe Angehörige die Ersatzpflege übernehmen.
Dabei soll die Verhinderungspflege die angemessene Versorgung gewährleisten – entsprechend werden Leistungen der Grund- und Behandlungspflege übernommen. Dazu gehören neben der Körperpflege auch die Unterstützung beim Toilettengang, Ernährung und Bewegung, aber auch Tätigkeiten in den Bereichen Einkaufen, Kochen und Reinigungsarbeiten etc. dazu.
Beachten Sie dabei, dass Sie tatsächlich erfolgte Ersatzpflege für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen können – die entstandenen Kosten müssen Sie mit Belegen nachweisen.
Ist die sehr persönliche sog. 24 Stunden Betreuung Ihre bevorzugte Lösung für die Ersatzpflege, achten Sie darauf, dass die Vermittlungsagentur seriös ist. Dies erkennen Sie u.a. an den folgenden Merkmalen:
- Arbeit strikt nach DIN SPEC 33454
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Verhinderungspflege: Definition & Grundlagen
Die Verhinderungspflege stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar, wenn diese eine Auszeit von der Pflege benötigen. Sie ermöglicht es, die Versorgung des Pflegebedürftigen auch dann sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die wichtigsten Grundlagen fassen wir hier zusammen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastungsleistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht es, dass eine Ersatzpflegeperson die Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen vorübergehend übernimmt, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen eines Termins, einer Erkrankung oder auch wegen eines Urlaubs. Damit in diesen Fällen die Pflege wie gewohnt durchgeführt werden kann, erstattet die Pflegeversicherung die Kosten für die nötige Ersatzpflege. So ist es Pflegenden möglich, sich eine Auszeit zu nehmen und das eigene Leben nicht aus den Augen zu verlieren, während pflegebedürftige Angehörige weiterhin rundum versorgt sind.
Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Im Rahmen der Verhinderungspflege werden alle wichtigen pflegerischen Tätigkeiten abgedeckt, die unter die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege fallen. Dies umfasst unter anderem:
- Haushaltshilfe
- Hilfe bei Einkäufen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei Toilettengängen
- Verabreichung von Medikamenten usw.
Die Verhinderungspflege soll damit sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen rundum versorgt werden, während die primären Pflegenden verhindert sind.
Die medizinische Behandlungspflege ist keine Leistung der Verhinderungspflege – sie darf nur von Fachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. die Wunderversorgung, die Medikamentengabe oder auch die Messung von Blutdruck und Blutzucker.
Wann kann die Verhinderungspflege beantragt werden, wie sind die Voraussetzungen?
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Pflegeperson gestellt werden, wenn:
- mindestens Pflegegrad 2 vorliegt
- eine Pflegeperson (Hauptpflegeperson oder auch eine an der Pflege beteiligte Person) verhindert ist
- die pflegebedürftige Person vorher mindestens 6 Monate lang gepflegt wurde. Hierbei werden auch die Pflegezeiten gezählt, in denen noch kein Pflegegrad vorlag
- die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet
- die pflegebedürftige Person im Rahmen der Pflegeversicherung Pflegegeld erhält
- die zur Verfügung stehenden Verhinderungspflege-Leistungen noch nicht voll ausgeschöpft wurden
Stundenweise und Tageweise – diese Formen der Verhinderungspflege gibt es
Ob kurzer Arzttermin, Ruhetag oder mehrwöchiger Urlaub: Die Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 6 Wochen zur Verfügung, die Sie ganz nach Bedarf aufteilen können:
Besonderheiten der stundenweise Verhinderungspflege – der richtige Weg bei kurzen Abwesenheiten
Bei Terminen, die nur wenige Stunden in Anspruch nehmen, bietet die stundenweise Verhinderungspflege eine gute Lösung. Sie unterscheidet sich von der regulären Verhinderungspflege und bietet einige Vorteile, die Sie kennen sollten.
Was ist der Unterschied zwischen regulärer Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?
Tageweise (reguläre) Verhinderungspflege | Stundenweise Verhinderungspflege |
|
|
Damit hat die stundenweise Verhinderungspflege zwei wichtige Vorteile für Sie:
- Die aufgewandte Zeit wird nicht auf die insgesamt möglichen 42 Tage angerechnet. Solange Ihre Abwesenheit unter 8 Stunden am Tag beträgt, bleibt Ihnen das gesamte Zeitbudget der regulären Verhinderungspflege erhalten.
- Das Pflegegeld wird auch bei einer Betreuung durch Angehörige des 2. Grades in voller Höhe weiter gezahlt und nicht wie bei der regulären Verhinderungspflege gekürzt.
Die stundenweise Verhinderungspflege ist damit ideal für Situationen, in denen Sie einen Termin wahrnehmen und nur eine kurze Vertretung benötigen. Dabei sind Sie sehr flexibel.
Wie oft kann man Verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn eine Pflegeperson verhindert ist. Wie oft genau dies möglich ist, wird vom Gesetzgeber nicht bestimmt. Allerdings gibt es eine andere Obergrenze bei der Ersatzpflege: Die Gesamtdauer der beantragten Auszeit.
Neben der maximalen Anzahl an Tagen gibt es noch eine weitere Begrenzung, die Sie beim Beantragen von Verhinderungspflege im Hinterkopf behalten sollten: Auch der Betrag, der von der Pflegekasse insgesamt erstattet wird, ist gedeckelt.
Verhinderungspflege ohne Pflegegrad – ist das möglich?
Ohne Pflegegrad oder auch bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Eine Ersatzpflege kann nur über den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € (Stand 01.01.2025) finanziert werden. Dieser Betrag kann aufgespart und dann bei Bedarf komplett abgerufen werden.
Wie hoch ist die aktuelle Verhinderungspflege?
Wie hoch der für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehende Betrag ausfällt, hängt davon ab, wer für die Ersatzpflege herangezogen wird.
Pflege durch erwerbsmäßige Pflegekräfte, Freunde oder Nachbarn
- In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege anfallende Kosten von bis zu 1.685 € im Jahr.
- Durch eine Kombination mit noch nicht genutzten Geldern für die Kurzzeitpflege kann dieser Betrag um weitere 843 € erhöht werden.
Pflege durch nahe Angehörige (bis zweiter Grad)
- In diesem Fall erstattet die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes. Die genaue Höhe der Verhinderungspflege ist damit abhängig vom konkreten Pflegegrad
- Der mögliche Gesamtbetrag kann auch hier bis auf 1.685 € erhöht werden, wenn im Rahmen der Pflege beispielsweise Fahrtkosten (20 Cent pro Kilometer) oder andere zusätzliche, notwendige Kosten anfallen. Diese können mit entsprechenden Belegen an die Pflegekasse übermittelt werden.
Was bedeutet “nahe Angehörige bis in den zweiten Grad”?
Nahe Verwandte und Angehörige bis in den zweiten Grad der pflegebedürftigen Person sind: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, die Ehepartner dieser Verwandten sowie Menschen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben.
Beträge Stand 01.01.2025
Wie hoch ist die Verhinderungspflege für die einzelnen Pflegegrade?
Wenn nahe Angehörige bis zum zweiten Grad pflegen, beträgt die Höhe der Verhinderungspflege das 1,5-fache des Pflegegeldes. Damit ist der verfügbare Gesamtbetrag indirekt vom Pflegegrad abhängig, denn dieser entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes.
Pflegegrad | Betrag |
Verhinderungspflege Pflegegrad 1 | / € |
Verhinderungspflege Pflegegrad 2 | 520,50 € |
Verhinderungspflege Pflegegrad 3 | 898,50 € |
Verhinderungspflege Pflegegrad 4 | 1.200 € |
Verhinderungspflege Pflegegrad 5 | 1.485 € |
Tipp: Die Leistungen aus der Verhinderungspflege können aufgestockt werden, wenn zusätzliche Kosten z.B. in Form von Fahrtkosten entstehen. Zudem können Sie die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombinieren.
Rechenbeispiel:
Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Die Pflegeperson erkrankt an 15 Tagen. Während dieser Zeit wird Verhinderungspflege gewährt. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 4 in Höhe von 800 € monatlich bezogen.
- Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld bezahlt (800 €).
- An den übrigen 13 Tagen wird noch ein hälftiges Pflegegeld in Höhe von 173,33 € gezahlt (50 Prozent von 800 € = 400 € × 13/30 = 173,33 €).
- Danach wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe gezahlt.
Beträge Stand 01.01.2025
Welche Kosten werden durch die Verhinderungspflege erstattet?
Die Verhinderungspflege soll alle Kosten abdecken, die für eine adäquate Ersatzpflege anfallen. Dabei ist es egal, wer genau die Pflege übernimmt. Sie können sowohl einen professionellen Pflegedienst als auch Verwandte oder Freunde beauftragen.
Diese Kosten können von der Verhinderungspflege übernommen werden:
Verhinderungspflege: So bestimmen Sie den richtigen Stundenlohn für pflegende Privatpersonen
Für die Höhe des Stundenlohns gibt es keine Vorgaben, allerdings gibt es einige Richtwerte, auf die Sie zurückgreifen können. Zur grundlegenden Orientierung sind die aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne für Pflegekräfte geeignet:
- Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung: 15,50 Euro
- Mindestlohn für Pflegekräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung: 16,50 Euro
- Mindestlohn für Pflegefachkräfte: 19,50 Euro1
Wichtig: Das Geld der Verhinderungspflege ist grundsätzlich steuerfrei. Es muss allerdings bei der Steuererklärung im Feld für steuerfreie Einkünfte angegeben werden. Das gilt sowohl für Sie selbst als auch für Privatpersonen, denen Sie die Pflege kurzzeitig übertragen.
1 Quelle: bundesregierung.de
Wie lange dauert die Auszahlung der Verhinderungspflege?
Bis zur Auszahlung der Verhinderungspflege kann einige Zeit vergehen. Sobald Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Kasse eingereicht haben, wird dieser dort bearbeitet. Wird dem Antrag stattgegeben und haben Sie die Kosten für die Ersatzpflege ausreichend belegt, erhalten Sie die beantragten Mittel innerhalb kurzer Zeit.
Wie lange es genau bis zur Auszahlung dauert, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Auch die Auslastung spielt eine Rolle. Wenn besonders viele Anträge eingehen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend. Eine feste Bearbeitungsfrist, an die sich die Pflegekassen halten müssen, gibt es leider nicht. So kann es sein, dass Sie mehrere Wochen oder gar länger warten müssen, bis Sie ein Feedback zu Ihrem Antrag erhalten.
Wichtig: Auch dann, wenn Sie Ihren Antrag sehr früh einreichen, kann es also sein, dass Sie für die beantragten Leistungen zunächst in Vorkasse gehen müssen. Am besten wenden Sie sich schon im Vorfeld an die betreffende Kasse und erfragen die ungefähre Bearbeitungsdauer, um sich daran zumindest grob orientieren zu können.
Verhinderungspflege Antrag: Informationen & Anleitung
Sie haben sich rundum informiert und Ihre Abwesenheit ist eingeplant – dann können Sie jetzt die Verhinderungspflege beantragen. Wie genau das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in diesem Teil unseres Ratgebers.
Verhinderungspflege beantragen – die 5 wichtigsten Schritte
- Abwesenheit planen (wenn möglich)
Legen Sie genau fest, wann Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen. Bei einem Urlaub oder anderen Terminen ist dies gut im Voraus möglich, bei Krankheit oder anderen Notfällen sollten Sie schnellstmöglich die zuständige Pflegekasse informieren. - Ersatz-Pflegekraft organisieren Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn, Betreuung in häuslichem Umfeld oder professionelle Pflegedienste: Klären Sie genau, wer während Ihrer Abwesenheit die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt.
- Antrag stellen
Nun liegen Ihnen alle Informationen vor, um den Antrag auf Verhinderungspflege auszufüllen und an die zuständige Pflegekasse zu übermitteln. Dies ist postalisch, vielfach jedoch auch einfach per E-Mail möglich. - Der Antrag wird bewilligt/abgelehnt
Wenn alle Angaben richtig gemacht und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, wird Ihrem Antrag zeitnah stattgegeben. Haben Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt, so können Sie nun die Rückerstattung der hierfür notwendigen Beträge erwarten. Falls Ihrem Antrag nicht stattgegeben wird, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen. - Verhinderungspflege abrechnen
Für die Leistungen der Verhinderungspflege müssen Sie in der Regel in Vorkasse gehen. Um die Kosten, die Ihnen dabei entstanden sind, erstattet zu bekommen, stellen Sie einen gesonderten Antrag auf Kostenerstattung. Auch dieses Formular erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse. Füllen Sie das Dokument aus und legen Sie alle relevanten Rechnungen und Quittungen in Kopie bei. Nach Eingang bei der Pflegekasse werden Ihnen die entsprechenden Summen aus dem Budget der Verhinderungspflege zurückerstattet.
Sie möchten ein pflegebedürftiges Familienmitglied während Ihrer Abwesenheit rund um die Uhr versorgen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dabei vorgehen sollen? Gern informieren wir Sie auch persönlich über Ihre Möglichkeiten mit Pflege zu Hause Küffel.
Kann der Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt werden?
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann dann abgelehnt werden, wenn
- die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind
- der Antrag falsch ausgefüllt wurde oder
- die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits aufgebraucht sind.
Um dies zu verhindern, sollten Sie sich vor der Beantragung mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen. So können Sie sich beraten lassen und gehen sicher, dass Sie tatsächlich Anspruch auf Verhinderungspflege haben und den Antrag richtig ausfüllen.
- Falls Ihr Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt wird, sollten Sie zunächst den Grund dafür herausfinden. Vielleicht haben Sie den Antrag falsch ausgefüllt oder die Situation nicht ausreichend bzw. wie vorgesehen geschildert. Es kann jedoch auch sein, dass die Voraussetzungen für Leistungen der Verhinderungspflege nicht erfüllt sind oder Sie bereits den jährlich zur Verfügung stehenden Betrag für Ersatzleistungen ausgeschöpft haben.
- Müssen Sie annehmen, dass Ihr Antrag fälschlicherweise abgelehnt wurde, sollten Sie zunächst Widerspruch erheben. Dies sollten Sie schriftlich tun. Hier reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit der Pflegekasse in Verbindung und lassen Sie sich beraten. Auch die Beratungsangebote der betreffenden Krankenkasse können hilfreich sein.
Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – geht das?
Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Auch dann, wenn Sie vielleicht erst später feststellen, dass Ihnen Mittel der Verhinderungspflege zugestanden hätten, ist die nachträgliche Beantragung eine gute Lösung.
Um Verhinderungspflege nachträglich zu beantragen, reichen Sie den ganz normalen Antrag ein. Die entsprechenden Nachweise für die Rückerstattung Ihrer Kosten sollten Sie unbedingt parat haben.
Beachten Sie, dass für die Bewilligung der rückwirkenden Verhinderungspflege zu diesem Zeitpunkt bereits alle Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt gewesen sein mussten. Die entstandenen Kosten müssen Sie zudem nachweisen können. Heben Sie daher entsprechende Nachweise immer für die Rückerstattung Ihrer Kosten auf.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Optimaler Mix für mehr Freiraum
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei wichtige Leistungen, die pflegenden Angehörigen Entlastung bieten – jedoch in unterschiedlichen Situationen. Während die Verhinderungspflege für kürzere oder stundenweise Ausfälle der Hauptpflegeperson genutzt wird, deckt die Kurzzeitpflege längere Zeiträume in stationären Einrichtungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Leistungen miteinander kombiniert werden, was den finanziellen Spielraum deutlich erweitert.
Die Unterschiede im Überblick
Verhinderungspflege |
Kurzzeitpflege |
||
Pflege im eigenen Zuhause | Ersatzpfege in Pflegeeinrichtung | ||
bis zu 6 Wochen / Jahr | bis zu 8 Wochen / Jahr | ||
bis zu 1.685 € jährlich | bis zu 1.854 € jährlich | ||
durch eine Privatperson oder Pflegkraft | durch professionelle Pflegekräfte | ||
Aufstockung bis zu 843 € möglich | Aufstockung bis zu 50% der Verhinderungspflege |
Beträge Stand 01.01.2025
Wie genau die jeweilige Form der Ersatzpflege eingesetzt werden kann, unterscheidet sich je nach Situation. Die genauen Einzelheiten zur Kurzzeitpflege können Sie in unserem Kurzzeitpflege Ratgeber nachlesen.
Wie können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden?
Wenn die Mittel aus der Verhinderungspflege nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, kann hierfür das Budget der Kurzzeitpflege herangezogen werden. Hierbei sind die folgenden Punkte zu beachten:
Stand 01.01.2025
Wenn Sie die Mittel aus der Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Verhinderungspflege nutzen möchten, kontaktieren Sie Ihre zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse. Hier wird man Ihnen die nötigen Schritte erklären. Je nach Kasse ist es auch möglich, in den entsprechenden Formularen zur Beantragung der Verhinderungspflege die Kombination direkt anzufordern.
Wann lohnt sich eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Eine Kombination der beiden Ersatzpflege-Varianten kann in zahlreichen Situationen sinnvoll sein. Typische Fälle, in denen Sie vom Aufstocken der Verhinderungspflege durch die Mittel der Kurzzeitpflege profitieren können, sind dabei:
Bedenken Sie bei Ihrer Planung immer, dass die Verhinderungspflege nicht in jedem Fall der beste Weg zur Versorgung Ihrer Angehörigen ist. Gerade bei einem hohen Pflegeaufwand kann die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung eine bessere Wahl sein. Grundlegend gilt jedoch: Ist eine Versorgung im eigenen Zuhause möglich, dann ist die Verhinderungspflege die bessere Wahl, denn hier fällt i.d.R. kein Eigenanteil an, anders als bei der Kurzzeitpflege.
Die Pflegereform 2023/24 – Auswirkungen auf die Verhinderungspflege
Die Änderungen, die sich aus der Reform für die Pflege zu Hause & Verhinderungspflege ergeben:
- Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld, welches zuletzt 2017 angepasst wurde, um 5% erhöht. Das nicht zweckgebundene Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 ausbezahlt.
- Auch die ambulanten Sachleistungen, die für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, wurden zum 1. Januar 2024 um ebenfalls 5% angehoben.
- Die derzeitigen Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen in einem flexibel nutzbaren Budget gebündelt werden – ab dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen dann das pauschale Entlastungsbudget in Höhe von3.539 € jährlich zur Verfügung. Eltern von pflegebedürftigen Kindern können schon früher auf das pauschale Entlastungsbudget zurückgreifen.
- Zugleich entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit, die bisher erforderlich war, um Leistungen der Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch nehmen zu können. Damit können die Leistungen unmittelbar ab Feststellung des Pflegegrad 2 oder höher in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege organisieren – wie gehen Sie am besten vor?
Wie genau Sie die Verhinderungspflege für Ihre Angehörigen organisieren, hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernehmen soll: Eine Privatperson oder ein professioneller Anbieter?
- Verfügbarkeit der Ersatz-Pflegeperson
- Qualifikation
- Die Meinung der pflegebedürftigen Person
- Abrechnung bzw. Bezahlung der Ersatz-Pflegeperson
- Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst ist die richtige Lösung, wenn keine durchgehende Betreuung gewährleistet werden muss. Mitarbeiter*innen des von Ihnen gewählten Anbieters kommen einmal oder mehrmals am Tag, um die notwendigen Pflegearbeiten durchzuführen.
- Verhinderungspflege durch eine 24h Pflege
Die 24h Pflege ist dann eine gute Wahl für die Verhinderungspflege, wenn Ihre Angehörigen den ganzen Tag über betreut werden müssen und Sie eine längere Abwesenheit planen.
Wichtig: Die medizinische Versorgung ist kein Bestandteil der 24h Pflege zu Hause. Hierfür sind spezielle Qualifikationen notwendig, die in der Regel durch das Hinzuziehen eines ambulanten Dienstes abgedeckt werden.
Oft gestellte Fragen
Bei den Sprachkenntnissen unterscheiden wir zwischen geringen, mittleren, guten und sehr guten Deutschkenntnissen. Die Pflegekräfte durchlaufen einen internen Sprachtest, um sicherzustellen, dass die Kommunikation den Bedürfnissen der Familie entspricht. So können wir immer eine Betreuungskraft mit der passenden Qualifikation und Sprachkompetenz vermitteln.