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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – die wichtigsten Informationen rund um die Ersatzpflege

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Sicher, liebevoll, individuell:

Verhinderungspflege

In einer Pflegesituation stellen sich pflegende Angehörige immer neuen Herausforderungen. Dabei kann es schnell passieren, dass die eigene Gesundheit auf der Strecke bleibt. Zu wenige oder gar keine Auszeiten rächen sich und belasten auch die Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden. Umso wichtiger ist es, sich Pausen zu gönnen. 

Mit der Verhinderungspflege hat der Gesetzgeber die passende Lösung geschaffen: Sie erlaubt es Pflegepersonen, sich eine Auszeit zu nehmen und dabei eine umfassende Versorgung für pflegebedürftige Angehörige sicherzustellen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick und ausführliche Informationen verständlich erklärt: In unserem Guide zur Verhinderungspflege beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um diese spezielle Form der Ersatzpflege.

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Verhinderungspflege
Der kompakte Faktenüberblick zur Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die pflegende Angehörige entlastet. Sie greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Pflege des Bedürftigen. Verhinderungspflege kann bis zu 42 Tage pro Jahr genutzt werden, mit einem Budget von bis zu 1.685 € (Stand 01.01.2025).
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf die Verhinderungspflege hat die pflegebedürftige Person, die im Rahmen der Pflegeversicherung Pflegegeld erhält. Dabei müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss mindestens der Pflegegrad 2 (oder höher) vorliegen und die Pflege muss bereits seit mindestens 6 Monaten im häuslichen Umfeld erfolgen. Zudem muss eine der Pflegepersonen verhindert sein.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege?
Erfolgt die gewohnte Pflege durch nahe, bis zum 2. Grad verwandte oder verschwägerte Personen oder durch Personen, die im selben Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse maximal den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes als Verhinderungspflege aus. Im Falle eines beispielsweise Pflegegrad 3 wären das 898,50 € (Stand 01.01.2025). Entstehen der Ersatzpflegeperson durch die Verhinderungspflege Verdienstausfälle und/oder Fahrtkosten, kann ein Gesamtbudget von bis zu 1.854 € in Anspruch genommen – allerdings müssen diese Kosten nachgewiesen werden.

Stand 01.01.2025

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege umfasst folgende Leistungen:
  • Kostenübernahme für Ersatzpflege: Bis zu 1.685 € (Stand 01.01.2025) pro Jahr für die Pflege durch eine Ersatzkraft (Familienmitglieder, Freunde oder professionelle Pflegedienste).
  • Erstattung von Fahrkosten und Verdienstausfall: Wenn nahe Angehörige die Ersatzpflege übernehmen.

Dabei soll die Verhinderungspflege die angemessene Versorgung gewährleisten – entsprechend werden Leistungen der Grund- und Behandlungspflege übernommen. Dazu gehören neben der Körperpflege auch die Unterstützung beim Toilettengang, Ernährung und Bewegung, aber auch Tätigkeiten in den Bereichen Einkaufen, Kochen und Reinigungsarbeiten etc. dazu.

Wie kann die Verhinderungspflege beantragt werden?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekassen, muss also auch bei diesen beantragt werden. Offizieller Antragssteller ist dabei stets die pflegebedürftige Person. Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Verhinderungspflege erhalten Sie in der Regel online auf den Internetseiten der Kassen – alternativ können Sie es sich auch postalisch zuschicken lassen.

Beachten Sie dabei, dass Sie tatsächlich erfolgte Ersatzpflege für bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen können – die entstandenen Kosten müssen Sie mit Belegen nachweisen.

Wer darf die Verhinderungspflege durchführen?
Die Verhinderungspflege kann von ambulanten Pflegediensten, aber auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Zu diesen Privatpersonen gehören beispielsweise Verwandte, Freunde oder auch Nachbarn. Eine dritte Möglichkeit ist die die sogenannte 24 Stunden Pflege, bei der eine Betreuungskraft aus Osteuropa in das Zuhause der zu pflegenden Person einzieht und die Pflege übernimmt. Dieses Modell ist seit Jahren sehr etabliert und eignete sich hervorragend für längere Abwesenheiten.
Wie findet man eine geeignete Verhinderungspflegekraft?
Entscheiden Sie sich für die Verhinderungspflege durch eine Privatperson, sollte diese verantwortungsvoll und erfahren genug für die Betreuung sein und sich zudem auch mit der pflegebedürftigen Person verstehen. Bei einem ambulanten Pflegedienst sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass die Chemie grundlegend stimmt und dieser über ausreichend Einsatzzeit verfügt.

Ist die sehr persönliche sog. 24 Stunden Betreuung Ihre bevorzugte Lösung für die Ersatzpflege, achten Sie darauf, dass die Vermittlungsagentur seriös ist. Dies erkennen Sie u.a. an den folgenden Merkmalen:

  • Arbeit strikt  nach DIN SPEC 33454
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  • Beratungsangebot und Erreichbarkeit
  • Erfahrungen & Referenzen anderer Kunden
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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege: Definition & Grundlagen

Die Verhinderungspflege stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar, wenn diese eine Auszeit von der Pflege benötigen. Sie ermöglicht es, die Versorgung des Pflegebedürftigen auch dann sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die wichtigsten Grundlagen fassen wir hier zusammen.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastungsleistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht es, dass eine Ersatzpflegeperson die Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen vorübergehend übernimmt, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen eines Termins, einer Erkrankung oder auch wegen eines Urlaubs. Damit in diesen Fällen die Pflege wie gewohnt durchgeführt werden kann, erstattet die Pflegeversicherung die Kosten für die nötige Ersatzpflege. So ist es Pflegenden möglich, sich eine Auszeit zu nehmen und das eigene Leben nicht aus den Augen zu verlieren, während pflegebedürftige Angehörige weiterhin rundum versorgt sind.

Verhinderungspflege

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?

Im Rahmen der Verhinderungspflege werden alle wichtigen pflegerischen Tätigkeiten abgedeckt, die unter die Grundpflege sowie die medizinische Behandlungspflege fallen. Dies umfasst unter anderem:

  • Haushaltshilfe
  • Hilfe bei Einkäufen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • Verabreichung von Medikamenten usw.

Die Verhinderungspflege soll damit sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen rundum versorgt werden, während die primären Pflegenden verhindert sind.

Die medizinische  Behandlungspflege ist keine Leistung der Verhinderungspflege – sie darf nur von Fachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören u.a. die Wunderversorgung, die Medikamentengabe oder auch die Messung von Blutdruck und Blutzucker. 

Wann kann die Verhinderungspflege beantragt werden, wie sind die Voraussetzungen?

Der Antrag auf Verhinderungspflege kann von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Pflegeperson gestellt werden, wenn: 

  • mindestens Pflegegrad 2 vorliegt
  • eine Pflegeperson (Hauptpflegeperson oder auch eine an der Pflege beteiligte Person) verhindert ist
  • die pflegebedürftige Person vorher mindestens 6 Monate lang gepflegt wurde. Hierbei werden auch die Pflegezeiten gezählt, in denen noch kein Pflegegrad vorlag
  • die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet
  • die pflegebedürftige Person im Rahmen der Pflegeversicherung Pflegegeld erhält
  • die zur Verfügung stehenden Verhinderungspflege-Leistungen noch nicht voll ausgeschöpft wurden
Anika Agu
Expertentipp: Die Verhinderungspflege kann auch dann beantragt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst mit an der Pflege beteiligt ist. Die Verhinderungspflege ist für Angehörige gedacht, die eine Auszeit brauchen oder aus einem anderen Grund verhindert sind. Solange Angehörige an der Pflege beteiligt sind und der Pflegedienst nicht ausschließlich pflegt, besteht also ein Anrecht auf Ersatzpflege Leistungen. Ist eine Betreuung im eigenen Zuhause nicht möglich und muss stationär erfolgen, ist die Kurzzeitpflege die richtige Wahl, um Abwesenheiten und Ausfälle zu überbrücken. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber Kurzzeitpflege.
Anika Agu
Qualitätssicherung & Wissensmanagement
M. A. Humanwissenschaftlerin

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Grundlegend gibt es zwei Optionen für die Verhinderungspflege: Sie können Privatpersonen oder professionelle Pflegekräfte beziehungsweise einen Pflegedienst beauftragen. Für beide Varianten gibt es einige Dinge zu beachten.
Privatpersonen
Pflege durch Privatpersonen
Vom Gesetzgeber selbst gibt es keine Vorgabe dazu, wer genau die Verhinderungspflege übernehmen kann. Verwandte sind ebenso denkbar wie Freunde oder auch Bekannte. Wenn Sie eine Privatperson mit der Pflege beauftragen, sollten dabei jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Pflegeperson ist alt genug bzw. verantwortungsvoll
    Dass die Betreuung von stark pflegebedürftigen Personen nicht von Minderjährigen übernommen werden sollte, versteht sich von selbst. Das bedeutet jedoch nicht, dass z.B. Enkel nicht ein oder zwei Stunden bei der geistig zurechnungsfähigen, aber vielleicht nicht mehr mobilen Großmutter bleiben können, um die Hauptpflegeperson zu vertreten. Zuverlässigkeit ist altersunabhängig, dennoch sollten Sie sich an gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. dem Jugendarbeitsschutzgesetz orientieren. Dieses sieht vor, dass unter 15-Jährige nicht arbeiten sollen. Generell gilt: Besteht die Möglichkeit, dass die Ersatzpflegeperson mit der Situation überfordert ist, sollten Sie lieber auf eine erfahrene Kraft zurückgreifen.
  • Die Pflegeperson hat die nötige Erfahrung
    Je nach Pflegesituation sollten Sie für die Verhinderungspflege eine Person wählen, die ein wenig Erfahrung mitbringt. Wie einschlägig diese Erfahrung sein sollte, richtet sich immer nach dem notwendigen Pflegeaufwand. Wenn es darum geht, einer pflegebedürftigen Person Gesellschaft zu leisten und sie vielleicht bei Haushaltstätigkeiten zu unterstützen, ist kein spezielles Fachwissen notwendig. Sollen Aufgaben aus dem Bereich der medizinischen Pflege übernommen werden, ist entsprechende Erfahrung jedoch notwendig, um die pflegebedürftige Person nicht zu gefährden.
  • Die Pflegeperson kommt gut mit der pflegebedürftigen Person aus
    Natürlich sind auch die Wünsche Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein wichtiger Faktor, den Sie in Ihre Wahl mit einbeziehen sollten. Ein freundschaftliches Verhältnis hilft dabei, sich in der Pflegesituation wohlzufühlen. Ein gutes Gespräch und eine schöne gemeinsame Zeit sind genauso wichtig wie eine umfassende Betreuung. Besprechen Sie, wenn möglich, die Optionen mit der pflegebedürftigen Person und wählen Sie gemeinsam eine Vertretung aus.

Professionelle Pflegekräfte
Verhinderungspflege durch professionelle Pflegekräfte
Die Verhinderungspflege muss nicht zwingend von Privatpersonen ausgeführt werden, um durch die Mittel der Pflegekasse finanziert zu werden. Auch professionelle Pflege- und Betreuungskräfte können eingesetzt werden. Grundlegend haben Sie hierbei zwei Möglichkeiten:
  • Ambulanter Pflegedienst
    Je nach Situation kann die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn keine ständige Betreuung notwendig ist, sondern nur spezifische pflegerische Tätigkeiten übernommen werden müssen, beispielsweise die morgendliche Hilfe bei der Körperhygiene oder die Gabe von Medikamenten im Laufe des Tages. Bei einem ambulanten Dienst können Sie in der Regel zwar nicht eine spezifische Pflegekraft aussuchen, dafür können Sie sich immer auf eine umfassende, professionelle Pflege verlassen.
  • Sog. 24h Betreuung
    Wenn pflegebedürftige Angehörige eine dauerhafte Betreuung benötigen, kann dies durch die sogenannte 24 Stunden Pflege gewährleistet werden. Bei diesem Modell zieht eine Betreuungsperson (i.d.R. Pflegekräfte aus Polen) für die Dauer der Verhinderungspflege bei Ihren Angehörigen ein und ist somit für eine anhaltende Pflege vor Ort. Die sog. 24h Betreuung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Angehörigen normalerweise den gesamten Tag über versorgen und bei zahlreichen Tätigkeiten unterstützen. Besonders bei längeren Abwesenheiten – beispielsweise einem Urlaub, einer Kur oder ähnlichem – kann diese Form der Pflege optimal eingesetzt werden.

Welche Form der Verhinderungspflege für Sie am besten geeignet ist, hängt immer von der individuellen Pflegesituation ab. Prüfen Sie im Vorfeld auf jeden Fall alle Möglichkeiten und wägen Sie die verschiedenen Vor- und Nachteile gegeneinander ab. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im dritten Teil unseres Ratgebers, in dem es um die Organisation der Verhinderungspflege geht.

Verhinderungspflege

Stundenweise und Tageweise – diese Formen der Verhinderungspflege gibt es

Ob kurzer Arzttermin, Ruhetag oder mehrwöchiger Urlaub: Die Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn eine Ersatzpflege organisiert werden muss. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 6 Wochen zur Verfügung, die Sie ganz nach Bedarf aufteilen können:

Stundenweise Verhinderungspflege
Die stundenweise Verhinderungspflege greift, wenn Sie nur für kurze Zeit, etwa wenige Stunden am Tag, entlastet werden müssen. Dies kann für Arztbesuche, private Erledigungen oder kurze Auszeiten genutzt werden, ohne dass die Pflege über einen ganzen Tag hinweg organisiert werden muss. Die stundenweise Verhinderungspflege lässt sich besonders flexibel in den Alltag integrieren, da sie keine Anrechnung auf die Kurzzeitpflege erfordert. Sie bietet somit eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, kurzfristige Entlastung zu schaffen.
Tageweise Verhinderungspflege
Die tageweise Verhinderungspflege umfasst alle Situationen, in denen Sie einen ganzen Tag oder mehrere Tage am Stück für eine Ersatzpflege sorgen müssen. Nicht nur offizielle Verpflichtungen oder krankheitsbedingter Ausfall, sondern auch einzelne Urlaubstage sind üblich und möglich.
Wochenweise Verhinderungspflege
Auch mehrere Wochen am Stück können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, für eine möglichst stabile Betreuungssituation zu sorgen, sodass die bisherige Routine erhalten bleibt. Eine Verhinderungspflege durch eine polnische Pflegekraft bietet hierzu eine gute Möglichkeit. Gern informieren wir Sie persönlich zu unseren Leistungen rund um eine längerfristige Verhinderungspflege.

Besonderheiten der stundenweise Verhinderungspflege – der richtige Weg bei kurzen Abwesenheiten

Bei Terminen, die nur wenige Stunden in Anspruch nehmen, bietet die stundenweise Verhinderungspflege eine gute Lösung. Sie unterscheidet sich von der regulären Verhinderungspflege und bietet einige Vorteile, die Sie kennen sollten.

Was ist der Unterschied zwischen regulärer Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?

Tageweise (reguläre) Verhinderungspflege Stundenweise Verhinderungspflege
  • dauert länger als täglich 8 Stunden
  • ist auf 42 Tage festgesetzt
  • sorgt dafür, dass das Pflegegeld für die entsprechende Zeit gekürzt wird
  • dauert weniger als 8 Stunden am Tag
  • die Zeit wird nicht auf die reguläre Verhinderungspflege angerechnet
  • sorgt nicht dafür, dass das Pflegegeld für die entsprechende Zeit gekürzt wird
Wichtig: Ausschlaggebend für die 8 Stunden Grenze ist nicht die Anwesenheit einer Vertretung, sondern die Abwesenheit der Pflegeperson. Wenn Sie zum Beispiel den ganzen Tag unterwegs sind, ein ambulanter Pflegedienst aber nur für zweimal eine Stunde zu Ihren Angehörigen kommt, wird dennoch Ihre Abwesenheit berücksichtigt. Um von der stundenweisen Verhinderungspflege zu profitieren, sollten Sie also nicht länger als 7 Stunden und 59 Minuten abwesend sein.

Damit hat die stundenweise Verhinderungspflege zwei wichtige Vorteile für Sie: 

  1. Die aufgewandte Zeit wird nicht auf die insgesamt möglichen 42 Tage angerechnet. Solange Ihre Abwesenheit unter 8 Stunden am Tag beträgt, bleibt Ihnen das gesamte Zeitbudget der regulären Verhinderungspflege erhalten.
  2. Das Pflegegeld wird auch bei einer Betreuung durch Angehörige des 2. Grades in voller Höhe weiter gezahlt und nicht wie bei der regulären Verhinderungspflege gekürzt.

Die stundenweise Verhinderungspflege ist damit ideal für Situationen, in denen Sie einen Termin wahrnehmen und nur eine kurze Vertretung benötigen. Dabei sind Sie sehr flexibel.

Verhinderungspflege

Wie oft kann man Verhinderungspflege beantragen?

Verhinderungspflege kann immer dann beantragt werden, wenn eine Pflegeperson verhindert ist. Wie oft genau dies möglich ist, wird vom Gesetzgeber nicht bestimmt. Allerdings gibt es eine andere Obergrenze bei der Ersatzpflege: Die Gesamtdauer der beantragten Auszeit.

Maximal 6 Wochen (42 Tage) im Jahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege. Wie genau diese 6 Wochen zustande kommen, ist dabei irrelevant. Sie können am Stück oder in einzelnen Wochen- bzw. Tages-Paketen genutzt werden.

Neben der maximalen Anzahl an Tagen gibt es noch eine weitere Begrenzung, die Sie beim Beantragen von Verhinderungspflege im Hinterkopf behalten sollten: Auch der Betrag, der von der Pflegekasse insgesamt erstattet wird, ist gedeckelt.

Verhinderungspflege ohne Pflegegrad – ist das möglich?

Ohne Pflegegrad oder auch bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Eine Ersatzpflege kann nur über den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € (Stand 01.01.2025) finanziert werden. Dieser Betrag kann aufgespart und dann bei Bedarf komplett abgerufen werden.

Verhinderungspflege
Höhe & Auszahlung der Verhinderungspflege
Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Verhinderungspflege variiert je nach Art der Ersatzpflegeperson und Pflegegrad. Es gibt klare Regelungen, wie viel für professionelle Pflegekräfte, Freunde oder nahe Angehörige erstattet wird. Zudem hängt die Höhe der Leistung vom individuellen Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab.

Wie hoch ist die aktuelle Verhinderungspflege?

Wie hoch der für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehende Betrag ausfällt, hängt davon ab, wer für die Ersatzpflege herangezogen wird.

Pflege durch erwerbsmäßige Pflegekräfte, Freunde oder Nachbarn

  • In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege anfallende Kosten von bis zu 1.685 € im Jahr.
  • Durch eine Kombination mit noch nicht genutzten Geldern für die Kurzzeitpflege kann dieser Betrag um weitere 843 € erhöht werden.

Pflege durch nahe Angehörige (bis zweiter Grad) 

  • In diesem Fall erstattet die Pflegekasse die Kosten bis zu einer Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes. Die genaue Höhe der Verhinderungspflege ist damit abhängig vom konkreten Pflegegrad
  • Der mögliche Gesamtbetrag kann auch hier bis auf 1.685 € erhöht werden, wenn im Rahmen der Pflege beispielsweise Fahrtkosten (20 Cent pro Kilometer) oder andere zusätzliche, notwendige Kosten anfallen. Diese können mit entsprechenden Belegen an die Pflegekasse übermittelt werden.

Was bedeutet “nahe Angehörige bis in den zweiten Grad”?

Nahe Verwandte und Angehörige bis in den zweiten Grad der pflegebedürftigen Person sind: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, die Ehepartner dieser Verwandten sowie Menschen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben.

Beträge Stand 01.01.2025

Wie hoch ist die Verhinderungspflege für die einzelnen Pflegegrade?

Wenn nahe Angehörige bis zum zweiten Grad pflegen, beträgt die Höhe der Verhinderungspflege das 1,5-fache des Pflegegeldes. Damit ist der verfügbare Gesamtbetrag indirekt vom Pflegegrad abhängig, denn dieser entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes.

Pflegegrad Betrag
Verhinderungspflege Pflegegrad 1 / €
Verhinderungspflege Pflegegrad 2 520,50 €
Verhinderungspflege Pflegegrad 3 898,50 €
Verhinderungspflege Pflegegrad 4 1.200 €
Verhinderungspflege Pflegegrad 5 1.485 €

Tipp: Die Leistungen aus der Verhinderungspflege können aufgestockt werden, wenn zusätzliche Kosten z.B. in Form von Fahrtkosten entstehen. Zudem können Sie die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombinieren.

Rechenbeispiel:

Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege

Die Pflegeperson erkrankt an 15 Tagen. Während dieser Zeit wird Verhinderungspflege gewährt. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 4 in Höhe von 800 € monatlich bezogen. 

  • Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld bezahlt (800 €). 
  • An den übrigen 13 Tagen wird noch ein hälftiges Pflegegeld in Höhe von 173,33 € gezahlt (50 Prozent von 800 € = 400 € × 13/30 = 173,33 €). 
  • Danach wird das Pflegegeld wieder in voller Höhe gezahlt.

Beträge Stand 01.01.2025

Verhinderungspflege

Welche Kosten werden durch die Verhinderungspflege erstattet?

Die Verhinderungspflege soll alle Kosten abdecken, die für eine adäquate Ersatzpflege anfallen. Dabei ist es egal, wer genau die Pflege übernimmt. Sie können sowohl einen professionellen Pflegedienst als auch Verwandte oder Freunde beauftragen.

Diese Kosten können von der Verhinderungspflege übernommen werden:

Kosten für einen Pflegedienst
Wenn Sie nur einen oder wenige Tage verhindert sind und die Pflegesituation es erlaubt, kann ein ambulanter Pflegedienst die wichtigsten Aufgaben rund um die Betreuung der pflegebedürftigen Person übernehmen. Die hierfür anfallenden Kosten können Sie über die Verhinderungspflege erstatten lassen.
Kosten für eine sog. 24 Stunden Pflege
Wenn eine umfassende Betreuung im eigenen Zuhause gewährleistet werden soll, kann auch der Einsatz einer 24-Stunden-Kraft sinnvoll sein. Die sogenannte Pflege in häuslicher Gemeinschaft wird häufig von Pflegekräften aus Polen übernommen, die für die Dauer der Betreuung im Heim der pflegebedürftigen Person einziehen. Diese Art der Verhinderungspflege bietet sich besonders dann an, wenn die pflegende Person für längere Zeit ausfällt.
Kosten für eine Ersatzpflegeperson
Wenn Sie entfernte Verwandte, Freunde oder Bekannte mit der Ersatzpflege beauftragen, dann können diese durch die Verhinderungspflege einen Stundenlohn erhalten. Wie hoch dieser ausfällt, entscheiden Sie. Orientieren Sie sich bei der Höhe am besten an den typischen Gehältern der Branche. So vermeiden Sie, das zur Verfügung stehende Budget zu schnell auszuschöpfen.
Fahrtkosten für pflegende Privatpersonen
Muss die pflegende Privatperson zum Einsatzort anreisen, können Fahrtkosten über die Verhinderungspflege erstattet werden. Dabei werden für jeden Kilometer 20 Cent veranschlagt. Tankbelege müssen nicht aufbewahrt werden, zur Ermittlung des Betrags reicht es, die genaue Kilometerzahl anzugeben.
Verdienstausfall für pflegende Privatpersonen
Wenn die Privatperson, die Sie mit der Verhinderungspflege beauftragen, sonst berufstätig ist und zugunsten der Betreuung eine Auszeit vom Job nehmen muss, kann der dabei entstandene Verdienstausfall ebenfalls über die Verhinderungspflege ausgeglichen werden. Hierzu ist es nötig, den Verdienstausfall genau zu belegen.

Verhinderungspflege: So bestimmen Sie den richtigen Stundenlohn für pflegende Privatpersonen

Für die Höhe des Stundenlohns gibt es keine Vorgaben, allerdings gibt es einige Richtwerte, auf die Sie zurückgreifen können. Zur grundlegenden Orientierung sind die aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne für Pflegekräfte geeignet:

  • Mindestlohn für Pflegekräfte ohne Ausbildung: 15,50 Euro
  • Mindestlohn für Pflegekräfte mit 1- bis 2-jähriger Ausbildung: 16,50 Euro
  • Mindestlohn für Pflegefachkräfte: 19,50 Euro1

Wichtig: Das Geld der Verhinderungspflege ist grundsätzlich steuerfrei. Es muss allerdings bei der Steuererklärung im Feld für steuerfreie Einkünfte angegeben werden. Das gilt sowohl für Sie selbst als auch für Privatpersonen, denen Sie die Pflege kurzzeitig übertragen.

1 Quelle: bundesregierung.de

Verhinderungspflege

Wie lange dauert die Auszahlung der Verhinderungspflege?

Bis zur Auszahlung der Verhinderungspflege kann einige Zeit vergehen. Sobald Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Kasse eingereicht haben, wird dieser dort bearbeitet. Wird dem Antrag stattgegeben und haben Sie die Kosten für die Ersatzpflege ausreichend belegt, erhalten Sie die beantragten Mittel innerhalb kurzer Zeit.

Wie lange es genau bis zur Auszahlung dauert, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Auch die Auslastung spielt eine Rolle. Wenn besonders viele Anträge eingehen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend. Eine feste Bearbeitungsfrist, an die sich die Pflegekassen halten müssen, gibt es leider nicht. So kann es sein, dass Sie mehrere Wochen oder gar länger warten müssen, bis Sie ein Feedback zu Ihrem Antrag erhalten.

Wichtig: Auch dann, wenn Sie Ihren Antrag sehr früh einreichen, kann es also sein, dass Sie für die beantragten Leistungen zunächst in Vorkasse gehen müssen. Am besten wenden Sie sich schon im Vorfeld an die betreffende Kasse und erfragen die ungefähre Bearbeitungsdauer, um sich daran zumindest grob orientieren zu können.

Verhinderungspflege Antrag: Informationen & Anleitung

Sie haben sich rundum informiert und Ihre Abwesenheit ist eingeplant – dann können Sie jetzt die Verhinderungspflege beantragen. Wie genau das funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in diesem Teil unseres Ratgebers.

Verhinderungspflege beantragen – die 5 wichtigsten Schritte

1
Verhinderungspflege
Abwesenheit planen
2
Verhinderungspflege
Ersatz-Pflegekraft organisieren
3
Verhinderungspflege
Antrag stellen
4
Verhinderungspflege
Antrag wird bewilligt/abgelehnt
5
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege abrechnen
  1. Abwesenheit planen (wenn möglich)
    Legen Sie genau fest, wann Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen. Bei einem Urlaub oder anderen Terminen ist dies gut im Voraus möglich, bei Krankheit oder anderen Notfällen sollten Sie schnellstmöglich die zuständige Pflegekasse informieren.
  2. Ersatz-Pflegekraft organisieren Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn, Betreuung in häuslichem Umfeld oder professionelle Pflegedienste: Klären Sie genau, wer während Ihrer Abwesenheit die Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt.
  3. Antrag stellen
    Nun liegen Ihnen alle Informationen vor, um den Antrag auf Verhinderungspflege auszufüllen und an die zuständige Pflegekasse zu übermitteln. Dies ist postalisch, vielfach jedoch auch einfach per E-Mail möglich.
  4. Der Antrag wird bewilligt/abgelehnt
    Wenn alle Angaben richtig gemacht und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, wird Ihrem Antrag zeitnah stattgegeben. Haben Sie die Verhinderungspflege rückwirkend beantragt, so können Sie nun die Rückerstattung der hierfür notwendigen Beträge erwarten. Falls Ihrem Antrag nicht stattgegeben wird, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen.
  5. Verhinderungspflege abrechnen
    Für die Leistungen der Verhinderungspflege müssen Sie in der Regel in Vorkasse gehen. Um die Kosten, die Ihnen dabei entstanden sind, erstattet zu bekommen, stellen Sie einen gesonderten Antrag auf Kostenerstattung. Auch dieses Formular erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse. Füllen Sie das Dokument aus und legen Sie alle relevanten Rechnungen und Quittungen in Kopie bei. Nach Eingang bei der Pflegekasse werden Ihnen die entsprechenden Summen aus dem Budget der Verhinderungspflege zurückerstattet.

Sie möchten ein pflegebedürftiges Familienmitglied während Ihrer Abwesenheit rund um die Uhr versorgen, sind sich aber nicht sicher, wie Sie dabei vorgehen sollen? Gern informieren wir Sie auch persönlich über Ihre Möglichkeiten mit Pflege zu Hause Küffel.

Verhinderungspflege

Kann der Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt werden?

Der Antrag auf Verhinderungspflege kann dann abgelehnt werden, wenn 

  • die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  • der Antrag falsch ausgefüllt wurde oder 
  • die Mittel aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereits aufgebraucht sind.

Um dies zu verhindern, sollten Sie sich vor der Beantragung mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen. So können Sie sich beraten lassen und gehen sicher, dass Sie tatsächlich Anspruch auf Verhinderungspflege haben und den Antrag richtig ausfüllen.

Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt: Was tun?
  • Falls Ihr Antrag auf Verhinderungspflege abgelehnt wird, sollten Sie zunächst den Grund dafür herausfinden. Vielleicht haben Sie den Antrag falsch ausgefüllt oder die Situation nicht ausreichend bzw. wie vorgesehen geschildert. Es kann jedoch auch sein, dass die Voraussetzungen für Leistungen der Verhinderungspflege nicht erfüllt sind oder Sie bereits den jährlich zur Verfügung stehenden Betrag für Ersatzleistungen ausgeschöpft haben.
  • Müssen Sie annehmen, dass Ihr Antrag fälschlicherweise abgelehnt wurde, sollten Sie zunächst Widerspruch erheben. Dies sollten Sie schriftlich tun. Hier reicht in der Regel ein formloses Schreiben. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit der Pflegekasse in Verbindung und lassen Sie sich beraten. Auch die Beratungsangebote der betreffenden Krankenkasse können hilfreich sein.

Verhinderungspflege
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege rückwirkend beantragen – geht das?

Manchmal muss es schnell gehen und Sie können den Antrag auf Verhinderungspflege nicht im Vorfeld stellen. In diesem Fall müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. 

Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. 

Auch dann, wenn Sie vielleicht erst später feststellen, dass Ihnen Mittel der Verhinderungspflege zugestanden hätten, ist die nachträgliche Beantragung eine gute Lösung.

Um Verhinderungspflege nachträglich zu beantragen, reichen Sie den ganz normalen Antrag ein. Die entsprechenden Nachweise für die Rückerstattung Ihrer Kosten sollten Sie unbedingt parat haben.

Beachten Sie, dass für die Bewilligung der rückwirkenden Verhinderungspflege zu diesem Zeitpunkt bereits alle Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt gewesen sein mussten. Die entstandenen Kosten müssen Sie zudem nachweisen können. Heben Sie daher entsprechende Nachweise immer für die Rückerstattung Ihrer Kosten auf. 

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Optimaler Mix für mehr Freiraum

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei wichtige Leistungen, die pflegenden Angehörigen Entlastung bieten – jedoch in unterschiedlichen Situationen. Während die Verhinderungspflege für kürzere oder stundenweise Ausfälle der Hauptpflegeperson genutzt wird, deckt die Kurzzeitpflege längere Zeiträume in stationären Einrichtungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Leistungen miteinander kombiniert werden, was den finanziellen Spielraum deutlich erweitert.

Die Unterschiede im Überblick

Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege Pflege im eigenen Zuhause Verhinderungspflege Ersatzpfege in Pflegeeinrichtung
Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen / Jahr Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen / Jahr
Verhinderungspflege bis zu 1.685 € jährlich Verhinderungspflege bis zu 1.854 € jährlich
Verhinderungspflege durch eine Privatperson oder Pflegkraft Verhinderungspflege  durch professionelle Pflegekräfte
Aufstockung bis zu 843 € möglich   Aufstockung bis zu 50% der Verhinderungspflege

Beträge Stand 01.01.2025

Wie genau die jeweilige Form der Ersatzpflege eingesetzt werden kann, unterscheidet sich je nach Situation. Die genauen Einzelheiten zur Kurzzeitpflege können Sie in unserem Kurzzeitpflege Ratgeber nachlesen.

Wie können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden?

Wenn die Mittel aus der Verhinderungspflege nicht ausreichen, um die anfallenden Kosten zu decken, kann hierfür das Budget der Kurzzeitpflege herangezogen werden. Hierbei sind die folgenden Punkte zu beachten:

Das Kurzzeitpflege-Budget von 1.854 € wird nicht vollständig auf die Verhinderungspflege angerechnet.

Tatsächlich werden nur 50% der nicht genutzten Mittel freigegeben. Sei können mit bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege rechnen.

Wie hoch die Übertragung aus dem Budget der Kurzzeitpflege ausfällt, ist davon abhängig, ob Sie diese Mittel schon in Anspruch genommen haben.

Eigentlich selbsterklärend: Wenn Sie bereits Mittel aus der Kurzzeitpflege genutzt haben, stehen Ihnen nicht mehr die gesamten 843 € für die Kombination mit der Verhinderungspflege zur Verfügung. Mit welchem Betrag Sie rechnen können, erfahren Sie von Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Stand 01.01.2025

Wenn Sie die Mittel aus der Kurzzeitpflege zur Finanzierung der Verhinderungspflege nutzen möchten, kontaktieren Sie Ihre zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse. Hier wird man Ihnen die nötigen Schritte erklären. Je nach Kasse ist es auch möglich, in den entsprechenden Formularen zur Beantragung der Verhinderungspflege die Kombination direkt anzufordern.

Verhinderungspflege

Wann lohnt sich eine Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Eine Kombination der beiden Ersatzpflege-Varianten kann in zahlreichen Situationen sinnvoll sein. Typische Fälle, in denen Sie vom Aufstocken der Verhinderungspflege durch die Mittel der Kurzzeitpflege profitieren können, sind dabei:

Die notwendigen Pflegemaßnahmen sind umfassend und/oder anspruchsvoll.
Wenn Angehörige im eigenen Zuhause umfassend betreut werden, kann auch die Überbrückung von kurzen Zeiträumen teuer werden. Ein ambulanter Pflegedienst, der zweimal am Tag kommt, eine umfassende 24h Betreuung, oder auch eine 24h Pflege, die für eine medizinische Versorgung mit einem ambulanten Dienst kombiniert werden muss: Diese Fälle und Konstellationen können dafür sorgen, dass das Budget der Verhinderungspflege nicht ausreicht, um die notwendige Abwesenheit zu überbrücken. Hier ist das Aufstocken mit den Mitteln der Kurzzeitpflege eine optimale Lösung.
Pflegebedürftige Angehörige sollen über einen besonders langen Zeitraum betreut werden.
Gerade dann, wenn Sie für mehrere Wochen verreisen und dennoch eine umfassende, liebevolle Versorgung im eigenen Zuhause sicherstellen wollen, kann das Budget der Verhinderungspflege schnell aufgebraucht sein. Auch eine unvorhergesehene Krankheit der Pflegeperson kann dazu führen, dass eine lange Betreuungslücke entsteht. Die Mittel aus der Kurzzeitpflege können dabei helfen, auch kostspielige Pflegeleistungen für einen möglichst langen Zeitraum zu finanzieren.

Bedenken Sie bei Ihrer Planung immer, dass die Verhinderungspflege nicht in jedem Fall der beste Weg zur Versorgung Ihrer Angehörigen ist. Gerade bei einem hohen Pflegeaufwand kann die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung eine bessere Wahl sein. Grundlegend gilt jedoch: Ist eine Versorgung im eigenen Zuhause möglich, dann ist die Verhinderungspflege die bessere Wahl, denn hier fällt i.d.R. kein Eigenanteil an, anders als bei der Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege
Verhinderungspflege

Die Pflegereform 2023/24 – Auswirkungen auf die Verhinderungspflege

Am 26. Mai 2023 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung erneut eine Novelle zur bestehenden Pflegereform verabschiedet. In fast allen Bereichen bleibt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hinter den Erwartungen von Sozialverbänden, Interessensvertretern und den Pflegebedürftigen selbst.

Die Änderungen, die sich aus der Reform für die Pflege zu Hause & Verhinderungspflege ergeben:

  • Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld, welches zuletzt 2017 angepasst wurde, um 5% erhöht. Das nicht zweckgebundene Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 ausbezahlt.
  • Auch die ambulanten Sachleistungen, die für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, wurden zum 1. Januar 2024 um ebenfalls 5% angehoben.
  • Die derzeitigen Leistungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen in einem flexibel nutzbaren Budget gebündelt werden – ab dem 1. Juli 2025 steht Pflegebedürftigen dann das pauschale Entlastungsbudget in Höhe von3.539 € jährlich zur Verfügung. Eltern von pflegebedürftigen Kindern können schon früher auf das pauschale Entlastungsbudget zurückgreifen.
  • Zugleich entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit, die bisher erforderlich war, um Leistungen der Verhinderungspflege erstmalig in Anspruch nehmen zu können. Damit können die Leistungen unmittelbar ab Feststellung des Pflegegrad 2 oder höher in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege organisieren – wie gehen Sie am besten vor?

Wie genau Sie die Verhinderungspflege für Ihre Angehörigen organisieren, hängt davon ab, wer die Ersatzpflege übernehmen soll: Eine Privatperson oder ein professioneller Anbieter?

Verhinderungspflege durch eine Privatperson organisieren
Familie, Freunde, Bekannte oder auch Ehrenamtliche: Sie alle können die Verhinderungspflege für Sie übernehmen. Gerade bei kurzzeitigen Abwesenheiten können Privatpersonen flexibel für die Betreuung eingesetzt werden. Bei der Organisation sind Sie in diesem Fall sehr frei, einige Punkte gilt es jedoch auch hier zu beachten:
  1. Verfügbarkeit der Ersatz-Pflegeperson
  2. Qualifikation 
  3. Die Meinung der pflegebedürftigen Person
  4. Abrechnung bzw. Bezahlung der Ersatz-Pflegeperson

Verhinderungspflege durch Pflegedienste oder sog. 24h Pflege organisieren
Für längere Abwesenheiten oder einen höheren Betreuungsaufwand ist die Verhinderungspflege durch eine Betreuung im häuslichen Umfeld oder durch professionelle Pflegedienste eine gute Option. Die Kosten fallen hier entsprechend höher aus, dafür können jedoch auch anspruchsvollere Aufgaben übernommen werden. Auch verfügen Pflegekräfte über einschlägige Erfahrung. Folgende Vorteile unterscheiden die beiden Alternativen: 
  • Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst
    Ein ambulanter Pflegedienst ist die richtige Lösung, wenn keine durchgehende Betreuung gewährleistet werden muss. Mitarbeiter*innen des von Ihnen gewählten Anbieters kommen einmal oder mehrmals am Tag, um die notwendigen Pflegearbeiten durchzuführen.
  • Verhinderungspflege durch eine 24h Pflege
    Die 24h Pflege ist dann eine gute Wahl für die Verhinderungspflege, wenn Ihre Angehörigen den ganzen Tag über betreut werden müssen und Sie eine längere Abwesenheit planen.

Wichtig: Die medizinische Versorgung ist kein Bestandteil der 24h Pflege zu Hause. Hierfür sind spezielle Qualifikationen notwendig, die in der Regel durch das Hinzuziehen eines ambulanten Dienstes abgedeckt werden.

Oft gestellte Fragen

Wie stellen Sie sicher, dass die Betreuungskraft sich schnell in die bestehende Pflegesituation einarbeiten kann?
Wir stellen sicher, dass sich die Betreuungskraft schnell in die bestehende Pflegesituation einarbeiten kann, indem wir im Vorfeld alle relevanten Informationen zur Pflegeroutine und den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen erfassen. Dabei spielt der Betreuungsordner eine zentrale Rolle. Dieser enthält alle wichtigen Details zur Betreuungssituation, wie Tagesabläufe und spezielle Bedürfnisse, und muss stets aktuell geführt werden. Bei der Übergabe wird dieser Ordner genutzt, um die Betreuungskraft umfassend einzuweisen. Der kontinuierliche Austausch mit der bisherigen Pflegeperson oder den Angehörigen erleichtert zudem eine reibungslose Einarbeitung.
Wie schnell können Sie eine Betreuungskraft zur Verfügung stellen, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt?
In der Regel können wir innerhalb von 5 bis 7 Werktagen eine Betreuungskraft zur Verfügung stellen, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt. Durch unsere sorgfältige Planung und ein breites Netzwerk an qualifizierten Betreuungskräften stellen wir sicher, dass die Pflegebedürftigen schnell und zuverlässig versorgt werden. Sollte es besonders dringlich sein, prüfen wir alle Möglichkeiten, um die Betreuung so zeitnah wie möglich zu organisieren.
Welche Qualifikationen und Sprachkenntnisse haben Ihre Pflegekräfte, die für die Verhinderungspflege eingesetzt werden?
Unsere Pflegekräfte, die für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, sind meist im sozialen Bereich ausgebildet und verfügen oft über langjährige Erfahrung in der Seniorenbetreuung. 

Bei den Sprachkenntnissen unterscheiden wir zwischen geringen, mittleren, guten und sehr guten Deutschkenntnissen. Die Pflegekräfte durchlaufen einen internen Sprachtest, um sicherzustellen, dass die Kommunikation den Bedürfnissen der Familie entspricht. So können wir immer eine Betreuungskraft mit der passenden Qualifikation und Sprachkompetenz vermitteln.

Welche Unterstützung bieten Sie bei der Beantragung und Abrechnung der Verhinderungspflege mit der Pflegekasse?
Unser Team von Pflege zu Hause Küffel ist seit vielen Jahren im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung tätig und kennt die Anforderungen der Pflegekassen genau. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Beantragung der Verhinderungspflege. Dabei beraten wir Sie unverbindlich zu allen Voraussetzungen und helfen Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen. Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess für Sie so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten.